Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 83.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderung an einen telefonisch übermittelten Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündlich erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung durch das Büro eines Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.10.1979 - 3 K 5117.78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1980 - 6 A 2902/79
- BVerwG, 27.05.1981 - 2 B 31.81
- BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 83.81
Papierfundstellen
- NJW 1983, 189
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 83.81
Der 7. Senat hält eine telefonische Erkärung des Verzichts auf mündliche Verhandlung jedenfalls dann für unwirksam, wenn der Inhalt der Erklärung streitig ist (BVerwGE 62, 6). - BVerwG, 22.11.1957 - IV C 161.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 83.81
Der Verzicht auf mündliche Verhandlung muß als einseitige prozeßgestaltende Prozeßhandlung klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (vgl. BVerwGE 6, 18). - BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 101.76
Mündliche Verhandlung - Fernmündlicher Verzicht - Zusammenlagerung von brennbaren …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 83.81
Der 1, Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat daher entschieden, daß ein (unmittelbar gegenüber dem Berichterstatter) fernmündlich erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung jedenfalls dann nicht wirksam sei, wenn er nicht so aktenkundig gemacht worden sei, daß jeder erhebliche Zweifel über den Erklärungsinhalt ausgeschlossen werde; aus der Akte müsse zumindest hervorgehen, daß die angebliche Verzichtserklärung wortgetreu protokolliert, telefonisch vorgelesen und genehmigt worden sei (Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 101.76 - [Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 12]). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 50.77
Rechtliches Gehör - Verlegung eines Verhandlungstermins - Ablehnung eines …
- BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen); …
Nach § 128 Abs. 2 ZPO der nach § 64 Abs. 6 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren gilt, kann das Gericht "mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage widerruflich ist, ... eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen." Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zustimmung zum schriftlichen verfahren als einseitige prozeßgeestaltende Erklärung klar , eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden muß (vgl. auch BVerwG Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83/81 - NJW 1983, 189; BVerwGE 6, 18; 62, 6; BFHE 160, 405; 166, 415).Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß eine telefonische Einverständniserklärung nach § 101 Abs. 2 VwGO zumindest dann unwirksam ist, wenn der Inhalt der Erklärung des Prozeßbevollmächtigten streitig ist oder wenn bei Übermittlung der Erklärung durch das Büro des Prozeßbevollmächtigten dieser bestreitet, eine solche Erklärung abgegeben zu haben (Urteil vom 7. November 1980 -1 C 101.76 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 12; BVerwGE 62, 6 = NJW 1981, 1852; Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83/81 -, NJW 1983, 189).
- VGH Bayern, 06.08.2026 - 24 ZB 26.31073
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung, (kein) Verfahrensfehler in Form …
Das Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGO ist eine grundsätzlich unwiderrufliche Prozesserklärung und muss nach dem Grundsatz der Klarheit einer verfahrensbestimmenden und einseitigen prozessgestaltenden Prozesshandlung klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.1982 - 2 C 83.81 - juris Rn. 12).Diesen Voraussetzungen genügt eine telefonische Verzichtserklärung wohl meistens nicht (…BVerwG, U.v. 20.2.1981 - 7 C 78.80 - juris Rn. 19), insbesondere, wenn der Inhalt der Erklärung streitig ist (BVerwG, U.v. 22.6.1982 - 2 C 83.81 - juris Rn. 12).
- BFH, 15.12.1998 - VIII R 74/97
Entscheidung durch den konsentierten Richter
Demgemäß muß beispielsweise der Verzicht auf mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 2 FGO) klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. November 1957 IV C 161.56, BVerwGE 6, 18); wird eine solche Erklärung vor der Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter nach § 6 FGO abgegeben, erfaßt sie im Regelfall nur die Entscheidung durch den Senat (BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 37/96, BFHE 181, 115, BStBl II 1997, 77; vgl. zu § 90 Abs. 2 FGO auch BFH-Urteil vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425;… Gräber/Koch, a.a.O., § 90 Rz. 9; zu § 101 Abs. 2 VwGO Urteil des BVerwG vom 22. Juni 1982 2 C 83/81, NJW 1983, 189). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2008 - 12 A 888/08 Rn. 11 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83.81 -, NJW 1983, 1989.
- OVG Niedersachsen, 23.06.1992 - 5 L 2637/91
Widerrufbarkeit; Sonderurlaub; Verbandsoberamtsrat; Kreisverwaltungsoberrat; …
Daher ist eine Zuweisung von Beamten zur Dienstleistung an Einzelpersonen, die nicht ihrerseits Organe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind, oder an juristische Personen des Privatrechts allgemein nicht zulässig (BVerwG, Urt. v. 7.6.1984 - 2 C 83.81 -, BVerwGE 69, 303, 306 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 03.11.1982 - VI/1 G 5219/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung in Hinblick auf die Gestattung des weiteren Aufenthalts wegen der Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 des Ausländergesetzes (AuslG) im Fall dass über den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis noch ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 189
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.12.1989 - 2 StR 167/89
Verwertbarkeit von Angaben eines Asylbewerbers im Rahmen der Anhörung über die …
Zu diesen Angaben kann er in Ermangelung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage nicht gezwungen werden (VG Frankfurt am Main NJW 1983, 189 f [VG Frankfurt am Main 03.11.1982 - VI/1 G 5219/82];… Kanein, Ausländerrecht, 4. Aufl. § 8 AsylVfG Rdn. 6; Meyer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 8 AsylVfG Anm. 3;… B. Huber, Ausländer- und Asylrecht Rdn. 514;… Schiedermair/Wollenschläger, Handbuch des Ausländerrechts Teil 3 E Rdn. 178).
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