Rechtsprechung
| KG, 06.06.1985 - Zs 1048/84 - 4 Ws 50/85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Rechtsanwalts auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft ; Strafanzeige gegen Bedienstete der Justiz wegen des Vorwurfs der Verletzung des Steuergeheimnisses ; Voraussetzungen für eine Verletzung des Steuergeheimnisses
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1971
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus KG, 06.06.1985 - Zs 1048/84
Der Schutz dieses Geheimnisses ist nach allgemeiner Ansicht, auch der des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1984, 2271, 2275), das Gegenstück zu den weitgehenden Offenbarungspflichten des Steuerrechts. - FG Nürnberg, 09.12.1981 - V 148/81
Auszug aus KG, 06.06.1985 - Zs 1048/84
Diese gesetzliche Erweiterung des Steuergeheimnisses versteht das FG Nürnberg (EFG 1982, 392) dahin, daß nunmehr auch der Anzeigeerstatter vor der Aufdeckung seines Namens geschützt wird.
- BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92
Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines …
Soweit in der Rechtsprechung und Literatur insoweit eine einschränkende Anwendung des Steuergeheimnisses vertreten wird, ist dem nicht zu folgen (vgl. Beschluß des Kammergerichts vom 6. Juni 1985 Zs 1048/84 - 4 Ws 50/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 1971;… Spanner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 30 AO 1977 Rdnr. 94; Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung?, Der Betrieb - DB - 1986, 19).Zu den Zwecken des Steuergeheimnisses zähle nicht, daß der Staat durch den Schutz des "Denunziantentums" seine Steuereinnahmen vermehren wolle (so Kammergericht in NJW 1985, 1971).
- LG Saarbrücken, 02.11.2006 - 8 Qs 110/06
Reichweite des Informantenschutzes
Es sind auch sonst keine Gründe ersichtlich, die es aus Sicht der Kammer rechtfertigen könnten, Informanten der allgemeinen Verwaltung insoweit anders zu behandeln als solche der Finanzbehörden (vgl. auch KG, NJW 1985, S. 1971, 1972). - LG Hamburg, 19.02.2002 - 631 Q 9/02 Das Steuerverfahren und sein Ziel, die Steuerquellen vollständig zu erfassen und eine gesetzmäßige, gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen, sollen nicht dadurch erschwert werden, dass Auskunftspflichtige ihre Kenntnisse in der Sorge zurückhalten, sie könnten Unbefugten zugänglich werden (BverfGE 67, 100, 142 f.; KG, NJW 1985, 1971, 1972 = wistra 1985, 197).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 20.09.1984 - 105 Cs 42 Js 660/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1971
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 06.03.1986 - 17/85 (c) Im Schrifttum wird die Auffassung vertreten, durch die Gesetzesänderung zum 1.1.1984 sei eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung auch für die früheren Veranlagungszeiträume nach § 2 Abs. 3 StGB ausgeschlossen (Ulsenheimer, NJW 1985, 1929, 1934; Kunert, NStZ 1982, 276 ff.;… Tiedemann, Die gesetzliche Milderung im SteuerstrafR, 1985, S. 76 f.; wohl auch Rüping, NStZ 1984, 450; a.A. Franzheim, NStZ 1982, 138 ff.; Samson, wistra 1983, 170; Bergmann, NJW 1986, 233, 235 m. w. Nachw.; AG Düsseldorf, NJW 1985, 1971; AG Bochum, NJW 1985, 1968, 1969).
- AG Köln, 05.11.1984 - 584 Ls 36/84 Im Ergebnis ebenso AG Bochum, Urteil Ä 29 Cs 42 Js 542/82 AK 405/84 Ä v. 13.2.1984, in NJW 1985 Heft 33 S. 1968 [auszugsweise abgedruckt vorst. zu a] sowie AG Düsseldorf, Urteil Ä 105 Cs 42 Js 660/82 Ä v. 20.9.84. in NJW 1985 Heft 33 S. 1971; abl.
- AG Bochum, 13.02.1985 - 29 Cs 42 Js 542/82 Im Ergebnis ebenso AG Düsseldorf, Urteil Ä 105 Cs 42 Js 660/82 Ä v. 20.9.1984, in NJW 1985 Heft 33 S. 1971, und AG Köln, Urteil Ä 584 Ls 36/44 Ä v. 5.11.1984, in DB 1985 Heft 7 S. 369 = NJW 1985 Heft 15 S. 1037 [auszugsweise abgedruckt nachfolgend unter b-dl sowie Prof. Dr. Dieter Birk, Münster, in NJW 1985 Heft 33 S. 1939: anderer Ansicht (Spenden an politische Parteien können Betriebsausgaben sein).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".