Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines Personalrats - Umfang des Versetzungsschutzes eines Ersatzmitgliedes des Personalrats - Anforderungen an die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Personalrats
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 18.03.1982 - PVB 12/81
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1983 - CB 11/82
- BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2842
- NVwZ 1985, 912 (Ls.)
- DVBl 1985, 450
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.10.1977 - 7 P 14.75
Rechtmäßigkeit der Abordnung von Mitgliedern eines Personalrats - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Schon nach ihrem Wortlaut und ihrer gesetzessystematischen Stellung in dem mit "Rechtsstellung der Personalratsmitglieder" überschriebenen Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Bundespersonalvertretungsgesetzes bezieht sich diese Vorschrift nur auf Mitglieder des Personalrats (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - undvom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - ).Sie soll, wie das Bundesverwaltungsgericht bereitsim Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - (…a.a.O.) dargelegt hat, die ungestörte Ausübung des Personalratsamtes sicherstellen und den Mitgliedern des Personalrats die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen geben, welche sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Personalratsamtes hindern können.
- BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 37.79
Versetzung eines Personalratsmitglieds - Zustimmungserfordernis des Personalrats …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Schon nach ihrem Wortlaut und ihrer gesetzessystematischen Stellung in dem mit "Rechtsstellung der Personalratsmitglieder" überschriebenen Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Bundespersonalvertretungsgesetzes bezieht sich diese Vorschrift nur auf Mitglieder des Personalrats (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - undvom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - ). - BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 4.78
Auszug aus BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Zutreffend weist der Oberbundesanwalt darauf hin, daß ein Ersatzmitglied, welches nur vorübergehend in den Personalrat eintritt, um als Stellvertreter eines zeitweilig verhinderten gewählten Mitgliedes dessen Rechte und Pflichten im Personalrat wahrzunehmen, für die Dauer seiner vorübergehenden Ersatzmitgliedschaft nicht unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt die vollen Rechte eines Personalratsmitgliedes erlangt, sondern nur eine abgeleitete Rechtsstellung einnimmt (Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 4.78 -).
- BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20
Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei …
Die Vorschrift soll in erster Linie die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sichern und den Mitgliedern des Personalrats die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen geben, welche sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Personalratsamts hindern können (stRspr, vgl. etwa zur vergleichbaren Vorschrift des § 47 Abs. 2 Satz 1 BPersVG a. F. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 - Buchholz 238.3a § 47 BPersVG Nr. 5 S. 9 und vom 15. Juli 2004 - 6 P 15.03 - Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 13 S. 9).Aus der Vorschrift ergibt sich damit zugleich, wie lange ein Ersatzmitglied dem Personalrat angehört (vgl. zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 47 Abs. 2 BPersVG a. F. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 - Buchholz 238.3a § 47 BPersVG Nr. 5 S. 10 f.).
Er tritt in den Stand eines auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten zurück, der lediglich die - je nach seinem Listenplatz auf der Wahlvorschlagsliste größere oder geringere - Chance hat, im Falle der (erneuten) Verhinderung oder des Ausscheidens von gewählten Personalratsmitgliedern (wiederum) als Ersatzmitglied in den Personalrat einzutreten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - 6 P 4.78 - Buchholz 238.3a § 46 Nr. 3 S. 28, vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 - Buchholz 238.3a § 47 BPersVG Nr. 5 S. 10 f. …und vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - Buchholz 251.21 § 47 BrbgPersVG Nr. 1 Rn. 14).
- BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03
Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern; …
aa) § 47 Abs. 2 BPersVG soll die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sicherstellen und den Mitgliedern des Personalrates die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen geben, welche sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Personalratsamts hindern können (vgl. Beschluss vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 5 S. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 61 PV 2.14
Mitbestimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 und 4 PersVG (juris: PersVG BB) bei …
Den auf Wahlvorschlagslisten aufgeführten, nicht gewählten Beschäftigten gibt das Personalvertretungsrecht aber grundsätzlich keinen stärkeren Schutz gegen ihnen nicht genehme Personalmaßnahmen der Dienststelle als anderen Beschäftigten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 -, juris Rn. 17, zu dem inhaltsgleichen § 31 BPersVG, sowie Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 13.05 -, juris Rn. 13, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 28 PersVG Bln).Rn. 32 Nach diesen Grundsätzen konnte sich der Beteiligte zu 2 bei seiner Umsetzung am 1. Oktober 2012 nicht auf den Schutz des § 47 Abs. 2 PersVG Bbg berufen, weil er zu diesem Zeitpunkt nicht als Ersatzmitglied des Antragstellers amtierte (siehe auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. September 1984, a.a.O., juris Rn. 17, zu der mit § 47 Abs. 2 Satz 1 PersVG vergleichbaren Vorschrift des § 47 Abs. 2 Satz 1 BPersVG).
- BVerwG, 28.02.1990 - 6 P 21.87
Personalvertretung - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitglieds - …
Daß der amtierende Personalrat über § 9 Abs. 1 und 2 BPersVG auch vor dauernden oder vorübergehenden Änderungen seiner Zusammensetzung geschützt wird, ist lediglich eine mittelbare Folge des mit der Vorschrift insgesamt bezweckten Schutzes (vgl. Beschluß des Senats vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - <NJW 1985, 2842>). - BVerwG, 08.12.1986 - 6 P 20.84
Bediensteter - Personalvertretungen - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung …
- BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
Abordnung; Ersatzmitglied; Gesamtpersonalrat; Heranziehung als Ersatzmitglied; …
Er tritt in den Stand eines auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten zurück, der lediglich die - je nach seinem Listenplatz auf der Wahlvorschlagsliste größere oder geringere - Chance hat, im Falle der (erneuten) Verhinderung oder des Ausscheidens von gewählten Personalratsmitgliedern (wiederum) als Ersatzmitglied in den Personalrat einzutreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1984 - 6 P 38.83 - Buchholz 238.3a § 47 BPersVG Nr. 5 S. 10). - BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
Personalvertretung - Schulungsveranstaltung - Kostenerstattung - Personalratswahl
Denn an die von § 28 Abs. 1, 2 BlnPersVG vermittelte Anwartschaft auf Erwerb der Mitgliedschaft sind im Berliner Personalvertretungsgesetz - ebenso wie im BPersVG - für sich genommen keine Rechtsfolgen geknüpft (BVerwG, Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271; Beschluß vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - NJW 1985, 2842). - BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85 Dieser besteht, wie der Senat mehrfach unter Hinweis auf die Stellung der Vorschrift im Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Bundespersonalvertretungsgesetzes, der mit "Rechtsstellung der Personalratsmitglieder" überschrieben ist, betont hat, darin, nicht nur den Verlust des Personalratsamtes als Folge dienstrechtlicher Maßnahmen zu verhindern, sondern darüber hinaus die ungestörte Ausübung des Personalratsamtes sicherzustellen und die Mitglieder des Personalrats vor dienstlichen Maßnahmen zu bewahren, welche sie dauernd oder vorübergehend an der unabhängigen Ausübung ihres Personalratsamtes hindern könnten (Beschluß vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 -
NJW 1985, 2842> m.w.Nachw.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.1999 - 8 L 83/96
Zurückverweisung, Bindungswirkung, Wahlbewerber, Kündigungsschutz, Ersatzmitglied
- BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94
Bedarf - Beamter - höchstrichterliche Rechtsprechung - rechtliches Gehör - …
Das Berufungsgericht hat hierzu rechtlich bedenkenfrei unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß § 47 Abs. 2 BPersVG die Mitglieder von Personalvertretungen vor Versetzungen oder Umsetzungen schützen, die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sicherstellen und den Mitgliedern die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen, die sie dauernd oder vorübergehend an der Ausübung ihres Amts hindern könnten, gewährleisten will (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 14.75 - , vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - ). - BVerwG, 23.05.1986 - 2 B 131.85
Personalrat - Beschlussfassung über die Mitwirkung - Revision
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 33 A 2244/22
Beschlussverfahren; personalvertretungsrechtlich Erledigung; …
- BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 13.05
Versetzung eines Angestellten zum Zentralen Personalüberhangmanagement; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1995 - 1 A 4151/92
Personalratsmitglied; Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; …
- VG Bayreuth, 08.06.2021 - B 5 S 21.437
Aufhebung einer Abordnung, Personalratsmitglied, wichtige dienstliche Gründe, die …
- OVG Berlin, 14.06.1990 - PV Bln 11.88
Umsetzung eines Feuerwehrmannes zu einer anderen Feuerwache ; Hinderung eines …
- VG Lüneburg, 12.02.2026 - 9 A 1/25
Personalrat; Ersatzmitglied; Kündigungsschutz; Ersatzmitglied eines Personalrats; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1998 - 6 B 2907/97
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung
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