Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 05.06.1985 - 2 U 25/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Inanspruchnahme des Bürgen zum Zwecke der Sicherheitsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 258
- NJW-RR 1986, 394 (Ls.)
- ZIP 1985, 1195
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft
Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob ein Ausscheiden aus der Gesellschaft allein überhaupt Wirkungen auf die Bürgschaft haben könnte (verneinend OLG Zweibrücken NJW 1986, 258, 259 [OLG Zweibrücken 05.06.1985 - 2 U 25/84];… nur für eine Kündigungsmöglichkeit in derartigen Fällen BGH, Urt. v. 10. Juni 1985 - III ZR 63/84, WM 1985, 1059, 1061 unter 2). - OLG Celle, 05.10.1988 - 3 U 306/87
Erlöschen der Bürgschaft durch rein faktisches Geschehen wie das Ausscheiden aus …
Reines faktisches Geschehen, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft, führt nicht automatisch zum Erlöschen der Bürgschaft (OLG Zweibrücken, NJW 86, 258). - OLG Celle, 22.12.2004 - 3 U 167/04 Hierdurch wird der Beklagte auch nicht unangemessen benachteiligt, da ihm bei Ausscheiden als Geschäftsführer der Hauptschuldnerin die Möglichkeit zustand, die Bürgschaft zu kündigen ( BGH NJW 1986, 258).
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