Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.01.1987 - 27 U 376/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1207
- NJW-RR 1987, 704 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 2 U 265/00
Rentenversicherung; Versicherungsbeitrag; Rückzahlungsanspruch; Wirksamkeit; …
Dabei schließt der Wortlaut der Vorschrift nicht aus, daß die Belehrung auf dem Versicherungsschein erfolgt, sofern die Belehrung räumlich getrennt und in nicht zu übersehender Weise herausgehoben ist (BK/Schwintowski § 5 a VVG Rn 80 unter Hinweis auf die Rechtsprechung zu den annähernd gleichlautenden Formulierungen von der "drucktechnisch deutlich gestalteten Weise" der Belehrung in § 1 b II 2 AbzG bzw. der "drucktechnisch deutlich gestalteten schriftlichen Belehrung" in § 2 I 2 a.F. HWiG: BGH NJW-RR 1990, 368, 370; OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 1273; OLG Köln NJW 1987, 1207). - OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
Urheberrechtsschutz des sog. "Breuer-Hockers"; Kosten des Berufungsverfahrens
Grobe Nachlässigkeit liegt erst dann vor, wenn die Partei eine Pflicht in besonders schwerliegender Weise verletzt hat (BGH, NJW 1987, 502; OLG Hamm, NJW 1987, 1207). - AG Bottrop, 22.08.2018 - 13 F 184/17
Wirksamkeit eines Ehevertrages
Grobe Nachlässigkeit liegt dann vor, wenn die Partei eine Pflicht in besonders schwerliegender Weise verletzt hat (BGH NJW 1987, 502; OLG Hamm NJW 1987, 1207).
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