Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.10.1989 - 27 W 23/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lebensversicherungsgesellschaft; Verdachtsbefund; Haftung für eigenes Verschulden
Papierfundstellen
- NJW 1990, 772
- NJW-RR 1990, 416 (Ls.)
- VersR 1990, 309
- VersR 1990, 310
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.06.2018 - VI ZR 285/17
Arzthaftung: Pflicht zur Weiterleitung von Informationen über bedrohliche Befunde …
Es ist ein (schwerer) ärztlicher Behandlungsfehler, wenn der Patient über einen bedrohlichen Befund, der Anlass zu umgehenden und umfassenden ärztlichen Maßnahmen gibt, nicht informiert und ihm die erforderliche ärztliche Beratung versagt wird (Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225 f.;… vgl. vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15, NJW 2018, 621 Rn. 19 f.;… vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14, NJW 2016, 563 Rn. 15, 18 auch OLG Köln, Beschluss vom 13. Oktober 1989 - 27 W 23/89, NJW 1990, 772 f.). - LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
Zahlungsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der unterlassenen …
Dieser führt dazu, dass ein Arzt die Augen vor einem gefährlichen Befund nicht verschließen darf, selbst wenn er vertraglich oder faktisch keine Behandlung eines Patienten übernommen hat (vgl. BGH NJW 1990, 772).
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