Rechtsprechung
| BVerfG, 27.06.1992 - 2 BvR 436/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterbringung - Psychiatrie - Psychiatrisches Krankenhaus - Sachverständiger - Gutachter
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Verhältnismäßigkeit der Unterbringung
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 02.07.1991 - 6 VRJs 40/91
- LG Lübeck, 18.02.1992 - Qs 33/91
- BVerfG, 27.06.1992 - 2 BvR 436/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 778
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 27.06.1992 - 2 BvR 436/92
Die zulässige Verfassungsbeschwerde rügt eine Verletzung der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 8. Oktober 1985 (BVerfGE 70, 297 ) aufgestellt habe.Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, um so strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges sein (BVerfGE 70, 297 , LS).
- OLG Hamm, 04.04.2016 - 4 Ws 69/16
Erledigung der Unterbringung nur bei sicherem Wegfall von Erkrankung und …
Dabei wachsen bei einer - wie hier - langandauernden Unterbringung die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; NJW 1993, 778). - BayObLG, 07.07.1994 - 3Z BR 185/94 Auch im Vollzug einer solchen freiheitsentziehenden Unterbringung ist zu beachten, daß der Freiheitsanspruch des Einzelnen mit zunehmender Dauer der Unterbringung an Bedeutung gewinnt (vgl. BVerfGE 70, 297 = NJW 1986, 767; BVerfG NJW 1993, 778).
Je länger eine freiheitsentziehende Unterbringung dauert, um so strenger werden die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Freiheitsentzugs sein (vgl. BVerfGE 70, 297 = NJW 1986, 767; BVerfG NJW 1993, 778).
- OLG Karlsruhe, 06.07.2005 - 2 Ws 72/04
Unterbringung: Erledigung einer lang andauernden Unterbringung in einem …
Dabei gewinnt das Freiheitsgrundrecht mit zunehmender Dauer der Unterbringung stärkeres Gewicht (BVerfGE 70, 297, 315; NJW 1993, 778; NJW 1995, 3048 f.; Beschluss vom 14.1.2005, 2 BvR 983/04).
- KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01 Die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen kann im übrigen angesichts des mit der Dauer des Maßregelvollzuges wachsenden Freiheitsanspruchs des Untergebrachten zum Zwecke besserer Sachaufklärung geboten sein, um der Gefahr von Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfG NJW 1986, 767, 769 und NJW 1993, 778; KG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - 5 Ws 611/99 - und 2. Mai 2001 - 5 Ws 212/01 -).
- KG, 13.03.1998 - 5 Ws 143/98 Die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen kann zwar bei längerer Unterbringung angezeigt sein (vgl. BVerfG NJW 1993, 778; 1986, 767, 769).
- KG, 02.11.2000 - 5 Ws 710/00 Die Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1993, 778; NStZ 1986, 185) des einschließlich der vorläufigen Unterbringung seit dem 6. Januar 1993 andauernden Freiheitsentzuges ist gewahrt.
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