Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrags; Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung eines gewährten Darlehens; Ausgestaltung der Qualifizierung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages wegen der damit verbundenen Ablösung von Vorkrediten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 07.01.1993 - 3 O 492/92
- OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2159
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83
Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Demzufolge hat der Bundesgerichtshof auch in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1985 (NJW 1985, 1020 [BGH 17.01.1985 - III ZR 135/83] ) zu Recht ausgeführt, daß auf eine Anwendung des § 134 BGB nicht völlig verzichtet werden könne, solange der Gesetzgeber bei Verträgen, die unter Verstoß gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GeWO a.F. zustandegekommen sind, dem Kreditnehmer keine vergleichbare Rechtsstellung einräumt (…vgl. dazu auch Klauss/Ose, Verbraucherkreditgeschäfte, 1988, Einleitung IV Rdn. 29, 30). - BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76
Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Der Schutzzweck der Verbotsnorm besteht darin, den Kunden davor zu bewahren, daß seine wirtschaftliche Entschließungsfreiheit in bestimmten Situationen ("Haustürgeschäften") beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 1978, 1970 [BGH 22.05.1978 - III ZR 153/76] ). - BGH, 20.02.1990 - XI ZR 195/88
Berücksichtigung der Nichtigkeit eines Vorkredits im Rahmen einer Umschuldung
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt jedoch bei einer solchen Marktzinsüberschreitung nicht vor, zumal auch berücksichtigt werden muß, daß der Darlehensvertrag eine Laufzeit von sechs Jahren haben sollte, das allgemeine Zinsniveau im Oktober 1987 sehr niedrig und eine Zinsanpassungsklausel nicht vereinbart war (vgl. auch BGH NJW 1990, 1597 [BGH 20.02.1990 - XI ZR 195/88] ; WM 1990, 57 [BGH 09.11.1989 - III ZR 108/88] ).
- BGH, 09.11.1989 - III ZR 108/88
Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages - Zinsvergleich bei langfristigen, in …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt jedoch bei einer solchen Marktzinsüberschreitung nicht vor, zumal auch berücksichtigt werden muß, daß der Darlehensvertrag eine Laufzeit von sechs Jahren haben sollte, das allgemeine Zinsniveau im Oktober 1987 sehr niedrig und eine Zinsanpassungsklausel nicht vereinbart war (vgl. auch BGH NJW 1990, 1597 [BGH 20.02.1990 - XI ZR 195/88] ; WM 1990, 57 [BGH 09.11.1989 - III ZR 108/88] ). - BGH, 04.05.1993 - XI ZR 9/93
Abschluss eines Ratenkreditvertrages - Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen - …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Ein solches Mißverhältnis liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. z.B. Senat WM 1988, 1226 [OLG Hamm 06.07.1988 - 11 W 143/87] ), regelmäßig erst dann vor, wenn der Vertragszins relativ doppelt so hoch ist wie der Marktzins (zuletzt BGH WM 1993, 1324 [BGH 04.05.1993 - XI ZR 9/93] ). - LG Kassel, 29.07.1988 - 6 O 770/88
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Nach Ansicht des Senats trifft diese Rechtsfolge auf Verträge, die - wie hier - in den zeitlichen und sachlichen Regelungsbereich des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften fallen, nicht mehr zu (so auch OLG München NJW-RR 1990, 1928; LG Kassel NJW-RR 1989, 105). - OLG Hamm, 06.07.1988 - 11 W 143/87
Sittenwidrigkeit eines Darlehnsvertrags; Übersteigen des pfändbaren Betrags; …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1994 - 11 U 56/93
Ein solches Mißverhältnis liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. z.B. Senat WM 1988, 1226 [OLG Hamm 06.07.1988 - 11 W 143/87] ), regelmäßig erst dann vor, wenn der Vertragszins relativ doppelt so hoch ist wie der Marktzins (zuletzt BGH WM 1993, 1324 [BGH 04.05.1993 - XI ZR 9/93] ).
- BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und im Schrifttum die Auffassung vertreten, § 134 BGB sei nicht mehr anzuwenden, da der Kunde seit dem Inkrafttreten des Haustürwiderrufsgesetzes durch das Widerrufsrecht hinreichend vor den Folgen einer Überrumpelungssituation geschützt werde (OLG München NJW-RR 90, 1528/1529; OLG Hamm NJW 1994, 2159;… Palandt/Heinrichs 55. Aufl. § 134 BGB Rdn. 10;… MünchKomm/Ulmer 3. Aufl. vor § 1 HWiG Rdn. 24;… Fischer/Machunsky 2. Aufl. vor § 1 HWiG Rdn. 67, jeweils m.w.Nachw.). - OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 82/03
Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz bei …
Der Kunde ist dann nicht mehr auf ein Angebot eingestellt und damit genauso schutzwürdig, wie wenn das vorherigen Angebot nicht erfolgt wäre (Fischer/Machunsky aaO § 1 Rdnr. 55 - die dort zitierte gegenteilige Auffassung des OLG Hamm NJW 1994, 2159 greift für den vorliegenden Fall nicht, weil ein zweimaliges Angebot der Vermittlerin nicht zu einer laufenden Geschäftsbeziehung in Sachen Fondsbeteiligung führt). - OLG Bamberg, 27.09.2004 - 4 U 148/04
Zur Frage des Widerrufs einer Darlehensvereinbarung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG …
Es bleibt also völlig offen, ob am Tag der Unterschriftsleistung noch tatsächlich substantielle Verhandlungen stattgefunden haben bzw. - was dem gleichsteht - dem Darlehensnehmer neue Vertragsinhalte (etwa die konkreten Zinskonditionen) zur Kenntnis gebracht wurden oder ob die Unterschrift lediglich den "formellen Schlussakt" bildete (vgl. hierzu OLG Ramm NJW 1994, 2159).
- OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02
Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …
Rn. 47 Es kann offen bleiben, ob nach dem bisherigen Vortrag der insoweit vortrags- und beweispflichtigen Kläger (OLG Hamm NJW 1994, 2159;… Staudinger-Werner § 1 HWiG Rn. 116) eine Haustürsituation im Sinne von § 1 HWiG (in der bis 30.9.2000 geltenden Fassung, vgl. § 9 Abs. 3 HWiG) vorliegt; selbst wenn man dies zugunsten der Kläger unterstellt, wäre der Darlehnsvertrag nicht in der Weise rückabzuwickeln, dass die Anleger alle ihre Leistungen an die Bank zurückverlangen und die Rückübertragung der Lebensversicherungen verlangen können, aber die Darlehnsvaluta nicht zurückzahlen müssen und sogar noch ihren Anteil bzw. den Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben sowie die Steuervorteile behalten dürfen. - OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02
Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen: …
Rn. 33 Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der insoweit vortrags- und beweispflichtige Kläger (OLG Hamm NJW 1994, 2159;… Staudinger-Werner § 1 HWiG Rn. 116) den Beweis erbracht, dass der Darlehnsvertrag vom 18.08./14.09.1988 aufgrund einer Haustürsituation im Sinne von § 1 Abs. 1 HWiG abgeschlossen worden war. - OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 125/03
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 92/03 Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass sie aufgrund der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a.F. genannten Umstände zur Kreditabschluss bestimmt wurden, sind die Kläger (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.3.1994, NJW 1994, 2159).
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 106/03
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 116/03
- LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
- OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 4 U 63/06
Anforderungen an ein Widerrufsrecht eines GmbH-Geschäftsführers hinsichtlich …
- OLG München, 15.02.1995 - 3 U 3787/94
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 5 U 118/03
- OLG Bamberg, 03.04.2009 - 6 U 29/08
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage: Zurechenbarkeit der vom …
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