Rechtsprechung
| BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer auf den Gegenstand der Erfindung bezogenen und deshalb rechtmäßigen Handlung zu Versuchszwecken - Beseitigung einer bestehenden Unsicherheit über die Wirkungen und die Verträglichkeit eines Arzneimittel-Wirkstoffes - Zulässigkeit klinischer Versuche, bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1981) § 11 Nr. 2
"Klinische Versuche II"; Zulässigkeit von klinischen Versuchen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 135, 217
- NJW 1997, 3092
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92
"Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu …
Auszug aus BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 11. Juli 1995 (BGHZ 130, 259 - Klinische Versuche) erkannt, daß eine auf den Gegenstand der Erfindung bezogene und deshalb rechtmäßige Handlung zu Versuchszwecken im Sinne des § 11 Nr. 2 PatG vorliegen kann, wenn ein patentierter Arzneimittel - Wirkstoff bei klinischen Versuchen mit dem Ziel eingesetzt wird, zu erfahren, ob und gegebenenfalls in welcher Form der Wirkstoff geeignet ist, bestimmte weitere Krankheiten beim Menschen zu heilen oder zu lindern, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob über den reinen Forschungscharakter hinaus auch wirtschaftliche Interessen im Hintergrund stehen.Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung "Klinische Versuche" (BGHZ 130, 259, 272 ff. = GRUR 1996, 109, 114 ff. - zu Nr. 6) ausgeführt, daß der gesetzliche Schutz des Patents auch dann gewährleistet ist, wenn den Untersuchungen mit dem geschützten Wirkstoff wirtschaftliche Interessen zugrunde liegen, die auf eine weiterführende Entwicklung und gegebenenfalls auf die Erlangung eines weiteren Patents zielen.
- BGH, 12.02.1987 - X ZB 4/86
"Tollwutvirus"; Wiederholbare Ausführung des Gegenstandes einer patentfähigen …
Auszug aus BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94
Fortschritt und das technische Wissen der Allgemeinheit bereichert habe (vgl. auch Sen. Beschl v 12 2 1987; BGHZ 100, 67, 70 71 Tollwutvirus;… Benkard/Bruchhausen, aaO., 9. Aufl. , Einl. PatG Rdn 1;… Benkard/Kraßer, aaO., S 24, 25; Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 4 Aufl. , S. 50, 51). - BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des …
Auszug aus BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94
b) Dieser Beurteilung steht die Entscheidung des Senats vom 21. Februar 1989 (BGHZ 107, 46, 54 f. - Ethofumesat) nicht entgegen. - LG Berlin, 25.09.1984 - 16 O 644/84
Auszug aus BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94
Alle anderen Versuchshandlungen seien von § 11 Nr. 2 PatG nicht erfaßt und daher unzulässig (…Benkard/Bruchausen, PatG GebrMG, 7. Aufl. 1981, § 11 Rdn. 6; Coldewey, Mitt. 1980, 182; Freier, GRUR 1987, 664; Schmieder, NJW 1980, 1190, 1193; LG Berlin, GRUR 1985, 375;… LG Düsseldorf, GRUR Int. 1986, 807;… ähnlich Hoge Raad, GRUR Int. 1993, 887 - Atenolol, allerdings auf Grund des abweichenden Art. 30 Abs. 1 und 3 ROW).
- BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 1864/95
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Nutzung eines Patents …
Nach dieser Entscheidung liegen keine zulässigen Versuchshandlungen im Sinne des § 11 Nr. 2 PatG vor, wenn der Versuch selbst keinen Bezug zur technischen Lehre hat oder wenn Erprobungen in einem vom Versuchszweck nicht mehr gerechtfertigten großen Umfang vorgenommen oder in der Absicht durchgeführt werden, den Absatz des Erfinders mit seinem Produkt zu stören oder zu hindern (vgl. BGHZ 135, 217, Leitsatz c). - OLG Düsseldorf, 05.12.2013 - 2 U 68/12 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…GRUR 1996, 109 = GRUR Int. 1996, 58 - Klinische Versuche I; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II), dass als "Versuch" jedes (planmäßige) Vorgehen zur Gewinnung von Erkenntnissen angesehen werden kann, unabhängig davon, welchem (wissenschaftlichen oder gewerblichen) Zweck die gewonnenen Erkenntnisse letztendlich zu dienen bestimmt sind.
Hat der Versuch keinen Bezug zur technischen Lehre des Patents, so liegen - umgekehrt - keine zulässigen Versuchshandlungen im Sinne des § 11 Nr. 2 PatG vor (BGH, NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).
- LG Düsseldorf, 03.07.2012 - 4a O 282/10
Ansprüche eine Patentinhabers gegen einen Angebotsempfänger/Abnehmer eines …
Für die Annahme eines eigenen Versuchszwecks kommt es vielmehr darauf an, ob der Dritte über das wirtschaftliche Interesse an der Belieferung des Abnehmers hinaus ein eigenes Interesse an der Durchführung der Versuche hat, etwa weil er selbst Erkenntnisse über den Gegenstand der Erfindung gewinnen, Wirkungen des Stoffes oder neue, bisher unbekannte Anwendungsmöglichkeiten erkunden oder die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Stoffen mit dem Ziel, eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu erhalten, prüfen möchte (vgl. zum Umfang der Freistellung BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).Mit diesem Zweck des Patentschutzes wäre nicht zu vereinbaren, wenn Versuchshandlungen unzulässig wären, die zwar der Forschung und Fortentwicklung der Technik dienen, die aber zugleich auch oder überwiegend mit der Motivation unternommen werden, die Ergebnisse der Erprobungen zur Vorbereitung einer gewerblichen Verwertung zu nutzen (BGH NJW 1997, 3092, 3095 - Klinische Versuche II).
- LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
Solifenacin
Für die Annahme eines eigenen Versuchszwecks kommt es vielmehr darauf an, ob der Dritte über das wirtschaftliche Interesse an der Belieferung des Abnehmers hinaus ein eigenes Interesse an der Durchführung der Versuche hat, etwa weil er selbst Erkenntnisse über den Gegenstand der Erfindung gewinnen, Wirkungen des Stoffes oder neue, bisher unbekannte Anwendungsmöglichkeiten erkunden oder die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Stoffen mit dem Ziel, eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu erhalten, prüfen möchte (vgl. zum Umfang der Freistellung BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).Mit diesem Zweck des Patentschutzes wäre nicht zu vereinbaren, wenn Versuchshandlungen unzulässig wären, die zwar der Forschung und Fortentwicklung der Technik dienen, die aber zugleich auch oder überwiegend mit der Motivation unternommen werden, die Ergebnisse der Erprobungen zur Vorbereitung einer gewerblichen Verwertung zu nutzen (BGH NJW 1997, 3092, 3095 - Klinische Versuche II).
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