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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.07.1996 - 8 W 638/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4689
OLG Stuttgart, 23.07.1996 - 8 W 638/95 (https://dejure.org/1996,4689)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.07.1996 - 8 W 638/95 (https://dejure.org/1996,4689)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - 8 W 638/95 (https://dejure.org/1996,4689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung einer Entscheidung eines Landgerichts über Pfändung künftiger Rentenansprüch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 64
  • Rpfleger 1996, 516
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von …

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn nur eine falsche Rechtsanwendung gerügt wird (OLG Stuttgart NJW 1997, 64; OLG Köln FamRZ 1997, 1093).
  • LG München I, 31.05.2000 - 13 T 9642/00

    Zahlungsanspruch zweier Rechtsanwältinnen wegen außergerichtlicher …

    Insoweit verwirklicht sich auch in diesem Zusammenhang die "konstitutionelle Uneinheitlichkeit" der Rechtsprechung (BVerfGE 78, 123 [126]; 87, 272 [278]; BVerfGE, NJW 1993, 996 f.; BGH, NJW 1997, 64).
  • OLG Köln, 24.04.1997 - 14 WF 19/97

    Beschwerde gegen Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Rn. 32 Dazu reicht in keinem Fall aus, daß nur eine falsche Rechtsanwendung gerügt wird (OLG Stuttgart NJW 1997, 64 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 13.10.1997 - 9 Ta 10/97

    Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidung über Richterablehnung nur bei …

    Nach allgemeiner Auffassung in der zivilprozessualen Literatur und Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 121, 397 [398]; BGH NJW 1994, 2363; BGH DB 1997, 773; OLG Stuttgart NJW 1997, 64 m.w.N.;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Auflage 1993, S. 896 f.;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 55. Auflage 1997, § 567 Rdn. 6 m.w.N.), die auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren weitgehend Beachtung findet (…vgl. nur Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 49 Rdn. 45 ff.; Sächsisches LAG, DB 1997, 1088), soll die Beschwerde gegen eine nach den gesetzlichen Vorschriften unanfechtbare Entscheidung ausnahmsweise wegen sogenannter greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft sein, nämlich dann, wenn eine Entscheidung dieser Art, dieses Inhalts oder von diesem Gericht jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar erscheint.
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