Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.07.1996 - 8 W 638/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung einer Entscheidung eines Landgerichts über Pfändung künftiger Rentenansprüch
Verfahrensgang
- AG Tübingen - 3 M 6260/94
- LG Tübingen, 13.11.1995 - 5 T 324/95
- OLG Stuttgart, 23.07.1996 - 8 W 638/95
Papierfundstellen
- NJW 1997, 64
- Rpfleger 1996, 516
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94
"Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89
Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91
Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch
- BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89
Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …
- BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85
Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses …
- BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95
Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache
- BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88
Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der …
- BGH, 04.11.1992 - XII ZB 130/92
Weitere Kostenbeschwerde gegen Beschluß des Oberlandesgerichts
- BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluß eines …
- BGH, 07.07.1993 - VIII ZB 21/93
Anfechtbarkeit von Entscheidungen der Oberlandesgerichte - Erstattungsfähigkeit …
- OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von …
Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn nur eine falsche Rechtsanwendung gerügt wird (OLG Stuttgart NJW 1997, 64; OLG Köln FamRZ 1997, 1093). - LG München I, 31.05.2000 - 13 T 9642/00
Zahlungsanspruch zweier Rechtsanwältinnen wegen außergerichtlicher …
Insoweit verwirklicht sich auch in diesem Zusammenhang die "konstitutionelle Uneinheitlichkeit" der Rechtsprechung (BVerfGE 78, 123 [126]; 87, 272 [278]; BVerfGE, NJW 1993, 996 f.; BGH, NJW 1997, 64). - OLG Köln, 24.04.1997 - 14 WF 19/97
Beschwerde gegen Einstellung der Zwangsvollstreckung
Rn. 32 Dazu reicht in keinem Fall aus, daß nur eine falsche Rechtsanwendung gerügt wird (OLG Stuttgart NJW 1997, 64 m.w.N.). - LAG Berlin, 13.10.1997 - 9 Ta 10/97
Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidung über Richterablehnung nur bei …
Nach allgemeiner Auffassung in der zivilprozessualen Literatur und Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 121, 397 [398]; BGH NJW 1994, 2363; BGH DB 1997, 773; OLG Stuttgart NJW 1997, 64 m.w.N.;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Auflage 1993, S. 896 f.;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 55. Auflage 1997, § 567 Rdn. 6 m.w.N.), die auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren weitgehend Beachtung findet (…vgl. nur Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 49 Rdn. 45 ff.; Sächsisches LAG, DB 1997, 1088), soll die Beschwerde gegen eine nach den gesetzlichen Vorschriften unanfechtbare Entscheidung ausnahmsweise wegen sogenannter greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft sein, nämlich dann, wenn eine Entscheidung dieser Art, dieses Inhalts oder von diesem Gericht jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar erscheint.
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