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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.12.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1631
BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96 (https://dejure.org/1997,1631)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 7 C 69.96 (https://dejure.org/1997,1631)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 7 C 69.96 (https://dejure.org/1997,1631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Schädigung eines Unternehmens im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG) - Anspruch auf Rückübertragung eines Unternehmens - Zahlung einer Entschädigung im Falle der Unmöglichkeit einer Rückübertragung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a und d, § 3 Abs. 4, § 6 Abs. 1, Abs. 1 a, Abs. 6 und Abs. 7; URüV § 17 Abs. 1; EV Art. 21 und 22
    Unternehmensschädigung; Unternehmensrückgabeantrag; Antrag auf Rückgabe der Anteile; Restgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vermögensgesetz; Unternehmensrückgabe bei gemischt-wirtschaftlichem Unternehmensträger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 51
  • NJW 1998, 1730 (Ls.)
  • NJ 1998, 383
  • DÖV 1998, 696
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96
    Maßgeblich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allein, ob die LSG - und damit auch die an ihr beteiligten Privaten - bereits während der Besatzungszeit tatsächlich durch eine hierauf gerichtete staatliche Maßnahme vollständig und endgültig aus ihrer Position als Gesellschafterin der Beigeladenen verdrängt worden ist (zuletzt Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - VIZ 1997, 477 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96
    Die Schädigungstatbestände des Vermögensgesetzes dienen ausschließlich dazu, Vermögensverluste wiedergutzumachen, die durch den politisch-ideologisch motivierten Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, und nicht zur Korrektur von Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen Bereichs (Urteil des Senats vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 [146]).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92

    Vermögensfragen - Rückforderung - Vorrang - Teilentscheidungen - …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96
    Dies zeigt die Regelung des § 17 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmensrückgabeverordnung - URüV -, nach der eine staatliche Beteiligung bei der Berechnung des Quorums unberücksichtigt bleibt, wobei dieser untergesetzlichen Vorschrift gegenüber der in § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG getroffenen Regelung nur klarstellende Funktion zukommt (Urteil des Senats vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96
    Es fehlt somit an den für eine Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage erforderlichen Zurechnungszusammenhang zu den sowjetischen Militärbehörden (vgl. Urteil des Senats vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201).
  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59

    Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGHZ 33, 195) wird für im Ausland enteignete oder nur hinsichtlich der Mitgliedschaftsrechte enteignete Gesellschaften der Fortbestand der Gesellschaft im Hinblick auf im Inland belegene und daher von der Schädigungsmaßnahme nicht erfaßte Vermögenswerte als Restgesellschaft (so bei der Vollenteignung) oder als Spaltgesellschaft (so bei der Enteignung von Mitgliedschaftsrechten) fingiert.
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96
    Diese Vorschriften sollen nämlich nicht nur im Interesse eines reibungslosen Rückgabeverfahrens sicherstellen, daß die Mehrheit der Anteilseigner hinter dem Rückgabeantrag steht (vgl. Urteil des Senats vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 -).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 3 B 169.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung bei Anteilseigentum an …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96
    In diesem Falle bliebe nämlich unberücksichtigt, daß sich die Rückgabe eines Unternehmens, dessen Träger privatrechtlich organisiert war, nur nach den Vorschriften des Vermögensrechts richten kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1997 - BVerwG 3 B 169.96 - VIZ 1997, 423), da sowohl im Vermögensrecht wie im Vermögenszuordnungsrecht im Falle einer Unternehmensschädigung allein der rechtliche Träger des Unternehmens als der unmittelbar Geschädigte restitutionsberechtigt ist.
  • BVerwG, 12.07.1996 - 7 B 171.96

    Offene Vermögensfragen: Anwendbarkeit von § 6 Abs. 1a S. 1 VermG auf …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96
    Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 1 a Satz 4 VermG solchen Gesellschaften, wenn sie außerhalb des Beitrittsgebiets werbend tätig sind, die Stellung der - alleinigen - Rückgabeberechtigten eingeräumt (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Juli 1996 - BVerwG 7 B 171.96 - VIZ 1996, 648).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft; …

    Er erfasst damit im Falle der Vollenteignung des Unternehmensträgers in der DDR Restgesellschaften oder im Fall der Enteignung von Mitgliedschaftsrechten Spaltgesellschaften (vgl. dazu Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 31; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1960 - VII ZR 136/59 - BGHZ 33, 195 m.w.N.), sofern diese jeweils im Bundesgebiet weiterhin werbend tätig sind.
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 95.99

    Erlösauskehr; Erlösauskehrberechtigter; investiver Verkauf; Unternehmensrest; …

    Diese erfüllt keinen Schädigungstatbestand des Vermögensgesetzes; denn das Vermögensgesetz bezweckt ausschließlich, Vermögensverluste wieder gutzumachen, die durch den politisch-ideologisch motivierten Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren (grundlegend BVerwG, Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143; Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 ).

    Zunächst kann der verdrängte Gesellschafter die Rückgabe seiner Anteile verlangen, wobei sein Antrag zugleich als Antrag auf Rückgabe des Unternehmens an den nach § 6 Abs. 1 a Satz 1 VermG Berechtigten - den wiederzubelebenden ehemaligen Unternehmensträger, hier: die Kommanditgesellschaft - zu verstehen ist, weil die Anteile ansonsten nicht rückgabefähig wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 -, a.a.O. S. 53).

    Die Klägerin war die einzige private Gesellschafterin, sodass das Quorum des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG erfüllt war; denn die staatliche Beteiligung zählt nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmensrückgabeverordnung - URüV - bei dessen Berechnung nicht mit (vgl. zu den Einzelheiten BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 -, a.a.O. S. 57).

  • BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 115.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob es zur Vermeidung eines Verstoßes gegen …

    Im - hier allein in Betracht zu ziehenden - Falle einer Unternehmensschädigung ist nämlich sowohl im Vermögensrecht wie im Vermögenszuordnungsrecht allein der rechtliche Träger des Unternehmens als der unmittelbar Geschädigte restitutionsberechtigt (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 ).

    Denn die insoweit einschlägigen Bestimmungen über das Quorum zur Wiederbelebung des alten Unternehmensträgers sollen nicht nur im Interesse eines reibungslosen Rückgabeverfahrens sicherstellen, dass die Mehrheit der Anteilseigner hinter dem Rückgabeantrag steht, sie sind vielmehr auch Ausdruck eines allgemeineren, die Unternehmensrestitution beherrschenden Rechtsgedankens, nämlich des Prinzips, dass die Rückgabe eines Unternehmens einen Zugriff voraussetzt, der sich gegenüber der Mehrheit der Mitglieder des Unternehmensträgers als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG darstellt, was bei einer Verschiebung (auch bei einer zwangsweisen) von Vermögen innerhalb des staatlichen Bereichs nicht der Fall sein kann (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1997, a.a.O. S. 56, 58).

    Soweit im Urteil vom 11. Dezember 1997 (a.a.O. S. 56) auch die Aussage enthalten ist, dass insoweit (Korrektur von Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen Bereichs) die die Verteilung des öffentlichen Vermögens regelnden Art. 21 und 22 EV und die in ihrem Gefolge erlassenen VZOG-Vorschriften vorrangig seien, darf dies nicht dahingehend missverstanden werden, dass in sämtlichen Fällen der staatlichen Beteiligung eine Zuordnung oder öffentliche Restitution der Anteile geboten sei.

  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 19.04

    Enteignung; entschädigungslose Vermögensverschiebung; staatlicher Bereich.

    Die dem Wiedervereinigungsrecht vorgegebene Systematik besagt, dass die Schädigungstatbestände des Vermögensgesetzes ausschließlich dazu dienen, Vermögensverluste wieder gutzumachen, die durch den politisch-ideologisch motivierten Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, während für die Korrektur von Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten Bereichs die die Verteilung des öffentlichen Vermögens regelnden Art. 21 und 22 EV und die in ihrem Gefolge erlassenen Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes vorrangig sind (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 S. 209 , vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72 S. 203 , vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 31 S. 63 , vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 26.02 - BVerwGE 119, 158 = Buchholz 428.41 § 1 EntschG Nr. 2 S. 9 , vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 29.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 59 S. 112 , vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 S. 118 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 8 C 2.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 21 S. 58 ).
  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger; …

    Nach dem Urteil des Senats vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 ist eine staatliche Beteiligung bei der Unternehmensrestitution - und, wie hinzuzufügen ist, bei der Unternehmensresterestitution (vgl. § 6 Abs. 6 a Satz 3 VermG) sowie bei der Restitution von Gesellschaftsanteilen (vgl. Beschluss vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 20) - zu berücksichtigen, weil sich das Vermögensgesetz auf die Wiedergutmachung von Vermögensverlusten beschränkt, die durch den staatlichen Zugriff auf privates Eigentum geprägt waren.
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 16.01

    Rückgabe nach dem Unternehmensgesetz der DDR; Anpassungs- und …

    Sonst würde das staatliche Unrecht fortgesetzt, gäbe man dem Anteilsschädiger bestimmenden Einfluss auf die Restitutionsentscheidung (Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51, 57 f. = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 31).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 23.11

    Vermögensrecht; Singularschädigung; Singularrestitution; Unternehmensschädigung; …

    Ist die Gesellschaft untergegangen, so kann sie demzufolge vermögensrechtliche Ansprüche als fingierte Liquidationsgesellschaft nicht nur wegen einer Schädigung ihres Unternehmens, sondern auch wegen einer Singularschädigung unter der Voraussetzung geltend machen, dass dies von mehr als 50 vom Hundert der Gesellschaftsanteile befürwortet wird (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 18.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51; vgl. auch Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 8 C 2.04

    Entschädigungslose Enteignung; Vermögensverschiebung; Vermögensverschiebung im …

    Mit der Einräumung vermögensrechtlicher Ansprüche nach dem Vermögensgesetz soll auf dem Gebiet der DDR verübtes staatliches Unrecht wiedergutgemacht werden (stRspr vgl. BVerfGE 84, 90 ;… Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O. S. 286 bzw. S. 15; vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - BVerwGE 96, 8 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 22 S. 27 und vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 31 S. 63 ).
  • BVerwG, 16.08.2006 - 8 C 14.05

    Unternehmensrestitution; Anmeldung; Quorum; Spaltgesellschaft; Restgesellschaft; …

    Diese Regelung ist zugeschnitten auf Gesellschaften, deren Existenz im Hinblick auf außerhalb der DDR belegenes und daher auch von schädigenden Maßnahmen in der DDR nicht betroffenes Vermögen als Restgesellschaft (so bei der Vollenteignung des Unternehmensträgers mit Sitz in der DDR) oder als Spaltgesellschaft (so bei der Enteignung von deren Mitgliedschaftsrechten) fingiert wird (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1996 - BVerwG 7 B 171.96 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 21 und Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 31 unter Hinweis auf BGHZ 33, 195 ).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 7 B 92.98

    Eigentumsverschiebungen innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors - …

    Daß es der Erfüllung des Quorums nicht bedarf, wenn ein im Ausland enteigneter Unternehmensträger angesichts im Inland belegenen und daher von der Schädigung nicht erfaßten Vermögens nach den in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 33, 195 [BGH 06.09.1960 - VII ZR 136/59]) als mit dem geschädigten Unternehmensträger identische "Restgenossenschaft" oder "Spaltgenossenschaft" fortbesteht und als solche hinsichtlich des verbliebenen Vermögens werbend tätig ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1996 - BVerwG 7 B 171.96 - VIZ 1996, 648; Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt); denn in derartigen Fällen erkennt das Vermögensgesetz die werbend tätige Restgenossenschaft als Restitutionsberechtigte an, weshalb der geschädigte Unternehmensträger nicht erst mittels Quorums wiederbelebt werden muß, damit vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können.
  • VG Gera, 29.03.2001 - 5 K 1919/97

    Auskehr des Erlöses von Grundstücksveräußerungen nach dem Gesetz zur Regelung …

  • BVerwG, 17.07.1998 - 7 B 93.98

    Eigentumsverschiebungen innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors - …

  • BVerwG, 22.01.2002 - 5 B 73.01

    Diskriminierung in der Zulassung zu weiterführenden Schulen und in der Berufswahl …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6212
BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97 (https://dejure.org/1997,6212)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 2 WD 1.97 (https://dejure.org/1997,6212)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 2 WD 1.97 (https://dejure.org/1997,6212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz und Einbringung von Ecstasy und Marihuana in den dienstlichen Bereich - Verstoß gegen die Pflicht eines Soldaten zu Gehorsam sowie achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten - Verabreichung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 169
  • NJW 1998, 1730
  • NVwZ 1998, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Schutzwürdig ist vor allem das für eine effektive Aufgabenerfüllung unerläßliche Bewußtsein gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung aller Angehörigen der Bundeswehr, gleichgültig, in welchen unterschiedlichen Funktionen sie verwendet werden, zumal dann, wenn es zu einer regelmäßigen persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und Begegnung zwischen einzelnen Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung kommt (vgl. Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - <BVerwGE 86, 15 [17] = NZWehrr 1989, 108 [110]> und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - <BVerwGE 103, 295 [BVerwG 25.01.1996 - 2 WD 24/95] = NZWehrr 1996, 257>).

    Dabei ist es nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung der Maßregelung eines solchen Fehlverhaltens gleichgültig, ob die Geschädigte dem Täter später verziehen hat oder nicht (Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - m.w.N.).

    Daran fehlt es dann, wenn der Soldat davon ausgehen mußte, daß er bei den weiteren Ermittlungen als "Täter" entlarvt werden würde (Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - ).

  • BVerwG, 02.07.1997 - 2 WD 12.97

    Betäubungsmitteln - Verabreichung ohne Wissen - Fehlverhalten - …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    "Wenn das gegenseitige Vertrauen unter den Angehörigen der Bundeswehr in der von dem Soldaten vorgenommenen Art und Weise mißbraucht wird, so ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis" (Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

    Es bildet auch die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Aufmerksamkeit, da es dabei auch um die Beachtung der Grundsätze der Inneren Führung in der Bundeswehr geht (Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

    Sie sind aber als nicht so gewichtig anzusehen, um von dem Grundsatz abzuweichen, wonach ein Zeitsoldat seine Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft weder durch private Schwierigkeiten noch durch starke dienstliche Belastung eingeschränkt sehen kann (vgl. dazu Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Zwar sind die denkbaren Folgen der Einnahme von Ecstasy amtsbekannt (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96 - <NJW 1997, 810 [ff.]>), aber es sind keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, daß der Soldat zum Zeitpunkt des Besitzes bzw. der Verabreichung von Ecstasy-Krümel rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen hatte.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wäre das nur der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet gewesen wäre, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr hätte erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344]> m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Denn der Tatmilderungsgrund der "Offenbarung eines Fehlverhaltens" (Urteile vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <BVerwGE 103, 265 = NZWehrr 1996, 164>, vom 12. November 1996 - BVerwG 2 WD 18.96 - <NZWehrr 1997, 85 [f.] = ZBR 1997, 156 [f.]> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -) setzt Freiwilligkeit voraus.
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (§ 132 Abs. 2 Satz 1 WDO), bestand nicht (Beschluß vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Selbst wenn auch bei der Augenblickstat die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses von der Situation des Einzelfalles abhängig ist und als solche noch keinen sicheren Rückschluß darauf zuläßt, ob das Verhalten spontan oder geplant bzw. vorbereitet war (vgl. dazu Urteil vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - ), spricht gegen die Spontaneität des Tatentschlusses des Soldaten sein späters Verhalten.
  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Hierdurch hat der Soldat das von Dienstherrn in ihn gesetzte Vertrauen erheblich enttäuscht (vgl. dazu Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 -).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 2 WD 5.95

    Disziplinarrecht - Maßnahmebemessung - Eigentumszugriff - Fremdes Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Schließlich kann auch der Umstand, daß der Soldat im sachgleichen Strafverfahren zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt worden ist, nicht zur disziplinaren Milderung führen, weil das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 2 WD 9.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen gegen einen wiederholt Dienstgeleder …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97
    Denn der Tatmilderungsgrund der "Offenbarung eines Fehlverhaltens" (Urteile vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <BVerwGE 103, 265 = NZWehrr 1996, 164>, vom 12. November 1996 - BVerwG 2 WD 18.96 - <NZWehrr 1997, 85 [f.] = ZBR 1997, 156 [f.]> und vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 -) setzt Freiwilligkeit voraus.
  • BVerwG, 12.11.1996 - 2 WD 18.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstliche Unterschlagung …

  • BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87

    Kameradendiebstahl - Dienstvergehen

  • Drs-Bund, 11.03.1997 - BT-Drs 13/7100
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat …

    Auch ist das für eine effektive Aufgabenerfüllung unerlässliche Bewusstsein gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung aller Angehörigen der Bundeswehr gleichermaßen schutzwürdig, gleichgültig, in welchen unterschiedlichen Funktionen sie verwendet werden, zumal dann, wenn es zu einer regelmäßigen persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und Begegnung zwischen einzelnen Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung kommt (siehe auch BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 , vom 21. Mai 1996 - 2 WD 22.95 - BVerwGE 103, 321 , vom 10. Dezember 1997 - 2 WD 1.97 - BVerwGE 113, 169 , vom 12. November 1998 - 2 WD 12.98 - BVerwGE 113, 290 …und vom 15. Februar 2000 - 2 WD 30.99 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d. …

    Denn zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr trägt nicht nur die Wahrung der Kameradschaft unter Soldaten, sondern ebenso maßgeblich auch die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Soldaten und Angehörigen der Truppenverwaltung bei (Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 3 S. 12 und vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 1.97 - BVerwGE 113, 169 = Buchholz 250.0 § 34 WDO Nr. 39 S. 85).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain …

    Die Rechtsprechung des Senats weist in neuerer Zeit auch Erkenntnisse über den Umgang mit Kokain und Amphetamin (Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - ) sowie Ecstasy (vgl. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - und vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 1.97 - <NJW 1998, 1730 = NZWehrr 1998, 169>) auf.
  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen …

    Denn zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr trägt nicht nur die Wahrung der Kameradschaft unter Soldaten bei, sondern maßgeblich auch die reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Soldaten und Angehörigen der Truppenverwaltung (BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 , vom 10. Dezember 1997 - 2 WD 1.97 - BVerwGE 113, 169 , vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 52 ff. und Rn. 79 …und vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 62 m.w.N.).
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