Rechtsprechung
| BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverfassungsgericht
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Verfassungsmäßigkeit einer amtsgerichtlichen Bestellung und Auswahl eines Pflichtverteidigers; Bestellung des in einem Strafverfahren beschuldigten Rechtsanwalts zu seinem eigenen Pflichtverteidiger bzw. als Wahlverteidiger in eigener Sache; Missbräuchlichkeit einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt - Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verteidigung in eigener Sache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kiel, 22.12.1997 - 41 Ls 586/97
- LG Kiel, 26.01.1998 - 37 Qs 18/98
- BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2205
- NStZ 1998, 363
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei …
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Dies folgt schon aus dem miteinander unvereinbaren Status des Verteidigers einerseits und der Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren andererseits (vgl. neben BVerfGE 53, 207 etwa Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 138 Rn. 6 und Laufhütte in: Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 138 Rn. 3, jeweils m.w.N.). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Rn. 5 Die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die notwendige Mitwirkung und die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren stellen sich als einfachrechtliche Konkretisierungen im Rahmen des Gewährleistungsgehalts des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes dar, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 46, 202 ). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung und mit der Bestellung eines Verteidigers ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Angeschuldigten sichert der Gesetzgeber damit das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozeßordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck nicht zuletzt an einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten hat (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 39, 238 ; 65, 171 und 68, 237 , jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung und mit der Bestellung eines Verteidigers ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Angeschuldigten sichert der Gesetzgeber damit das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozeßordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck nicht zuletzt an einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten hat (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 39, 238 ; 65, 171 und 68, 237 , jeweils m.w.N.). - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Rn. 8 Nach Ablauf der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde sind die aufgezeigten Begründungsmängel nicht mehr zu beheben (vgl. z.B. BVerfGE 28, 17 ). - BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Rn. 12 Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr;… vgl. z.B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.;… Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785). - BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94
Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Rn. 12 Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr;… vgl. z.B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. …und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785). - BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91
Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
Rn. 12 Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z.B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.;… Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. …und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
- BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17
Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten …
Ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluss zu nehmen; hierzu ist er unter bestimmten Voraussetzungen auf rechtskundige Hilfe eines ihm verpflichteten Beistandes angewiesen (BVerfG NStZ 1998, 363, 364 mwN). - BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08
Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines …
Eine andere Regelung ist - wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen wiederholt ausgesprochen hat (BVerfGE 53, 207, 214 f.; BVerfG NJW 1998, 2205) - auch nicht von Verfassungs wegen geboten, weil sich die Rolle des Beschuldigten oder Betroffenen mit der dem Verteidiger zugeschriebenen Stellung eines unabhängigen Organs der Rechtspflege nicht vereinbaren lässt. - BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Dies gilt namentlich dann, wenn ein Beschwerdeführer trotz zahlreicher Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden in derselben Sache anhängig macht (stRspr;… vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.;… vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1419;… vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f.;… vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205;… vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.).
- LG Potsdam, 09.01.2014 - 24 Qs 151/13
Kostenfestsetzung in Bußgeldverfahren: Gebühren- und Auslagenanspruch bei …
Nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum ist es nicht zulässig, dass der Rechtsanwalt in dem von der StPO und dem OWiG gebrauchten Sinne sein eigener Verteidiger sein kann (BVerfG, NJW 1980, 1677; NJW 1998, 2205; LG Nürnberg-Fürth, NJW 1973, 913; LG Zweibrücken, Rpfleger 1983, 330; LG Berlin, NJW 2007, 1477;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 138 Rdn. 6).Denn der Status des Verteidigers, der als Organ der Rechtspflege mit spürbarer Distanz zum Beschuldigten grundsätzlich gleichberechtigt mit der Staatsanwaltschaft im Prozess tätig wird, und die Stellung des Angeklagten/Betroffenen im Straf- bzw. Bußgeldverfahren sind offensichtlich miteinander unvereinbar (BVerfG, NJW 1994, 242; NJW 1998, 2205).
- BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19
RiLI 2016/1919, Umsetzung, Anwendung im nationalen Recht
Daher erweisen sich die gesetzlichen Maßgaben über die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren als einfachrechtliche Konkretisierung des Rechtstaatsprinzips des Grundgesetzes, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens (st. Rspr., vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vorn 19. März 1998 - 2 BvR 291/98, NJW 1998, 2205). - AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 16/16
Keine Kostenerstattung für Anwaltstätigkeit in eigener Sache!
Im Strafverfahren kann aber ein beschuldigter Rechtsanwalt nicht sein eigener Verteidiger sein (vgl. BGH, NJW 1954, 1415;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 138 Rdnr. 6 m.w.N.; BVerfG NJW 1998, 2205).Rn. 43 Diese - auch von dem Beschwerdeführer als "unstreitig" akzeptierte - Wertung, wonach einem Rechtsanwalt, der im anwaltsgerichtlichen Verfahren sich selbst verteidigt, kein anwaltlicher Gebühren- und Auslagenanspruch zusteht, ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 53, 207, 212 = NJW 1980, 1677; BVerfG, NStZ 1988, 282; NJW 1994, 242, NJW 1998, 2205).
- BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04
Voraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde einer kommunalen Gebietskörperschaft …
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten hinzunehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr; vgl. z.B. BVerfG, NJW 1995, S. 1418, NStZ 1998, S. 363). - OLG Saarbrücken, 31.07.2026 - 1 Ws 119/26
Pflichtverteidiger, Rechtsmittel, Ausschluss der sofortigen Beschwerde
Rn. 9 Zwar ist ein Angeklagter durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers als solche im Regelfall nicht beschwert, weshalb er diese grundsätzlich nicht anfechten kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2205;… BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - StB 21/23 -, juris Rn. 2 …und vom 15. November 2022 - StB 51/22 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 8. Juli 2026 - 1 Ws 106/26). - BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02 Es muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung dieser Aufgabe durch völlig unsubstantiierte Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (…ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.;… vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205;… vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, EuGRZ 2000, S. 493 f.).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
Begründungspflicht von mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren …
Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (…vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363). - BGH, 15.11.2022 - StB 51/22
Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen …
- BGH, 26.05.2026 - StB 36/26
Verwerfung der Beschwerde des Beschuldigten gegen Beschluss des …
- BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 577/99
Begriff des grob verkehrswidriges Verhaltens im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 …
- OLG Hamm, 13.10.2009 - 2 Ss 324/09
Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe
- BGH, 15.08.2023 - StB 28/23
Notwendige Verteidigung (Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen …
- BGH, 03.05.2023 - StB 21/23
Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der …
- BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99
Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO
- LG Nürnberg-Fürth, 01.07.2026 - 12 Qs 52/26
Pflichtverteidigerbestellung, Beschwerdeunzulässigkeit, notwendige Verteidigung, …
- OLG Hamm, 18.08.2009 - 2 Ws 201/09
- BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 539/99
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach Erlass eines …
- BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren
- BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99
Anforderungen an die Darlegungen in der Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr
- BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
Verhängung einer Mißbrauchsgebühr
- BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 2161/11
Nichtannahme einer völlig unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - …
- BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 538/99
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung einer konkreten …
- BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 348/99
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren …
- BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2022 - 2 AGH 9/21
Zurückweisung von Verteidigern; Keine Tätigkeit eines Angeklagten als Verteidiger …
- OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 31/00
Abberufung eines bestellten Pflichtverteidigers
- BayObLG, 14.07.2023 - 201 ObOWi 707/23
Rechtsbeschwerdebegründung eines Rechtsanwalts in eigener Sache - …
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1960/99
- LG Düsseldorf, 25.03.2009 - 20 Qs 21/09
Anspruch eines sich selbst verteidigenden Rechtsanwalts auf Erstattung einer …
- BVerwG, 05.06.2000 - 1 DB 10.00
Beschwer durch eine Verteidigerbestellung - Zwingende Bestellung eines …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - 2 AGH 11/19
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