Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.07.1998 - 1 Ss 173/98 |
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Ausschluss einer groben Pflichtverletzung durch Annahme einer einfachen Fahrlässigkeit als Folge einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit; Grobe Nachlässigkeit bei Übersehen eines die Geschwindigkeit beschränkenden Verkehrszeichens
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3581
- NZV 1998, 420
- VersR 1999, 769
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
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- OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)
Auf dieser Grundlage erhält dann aber der Vorwurf der Betroffene sei so oder so schon schneller gefahren als nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO innerorts grundsätzlich mit 50 km/h erlaubt ein anderes Gewicht (vgl. zu einem vergleichbaren Fall OLG Zweibrücken NZV 1998, 420). - OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07
Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts …
In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (Senat NZV 2004, 211 ff.; OLG Köln DAR 2001, 469 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 420/Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenrechtlich OWi-Verfahren, 2005, 820). - OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss OWi 1385/98
Geschwindigkeitsüberschreitung, BAB, Bundesautobahn, 60 km/h, grobe …
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde scheint das AG auch in seine Überlegungen einbezogen zu haben, daß wie es die obergerichtliche Rspr. seit der Entscheidung des BGH v. 11.09.1997 verlangt (BGHSt 43, 214 = VerkMitt 1998 Nr. 30) - sogenannte einfache Fahrlässigkeit als Folge einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit die Annahme einer groben Pflichtverletzung ausschließen kann (vgl. dazu auch bereits Beschluß des Senats vom 25.02.1998 - 2 Ss OWi 179/98, in ZAP EN-Nr. 471/98 NStZ-RR 1998, 248 = NZV 1998, 334 = DAR 1998, 323 = MDR 1998, 965 = zfs 1998, 354 = VRS 95, 230 = VerkMitt 1998 Nr. 97 (betreffend Geschwindigkeitsüberschreitung) oder Beschl. v. 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98, in ZAP EN-Nr. 733/98 (betreffend Rotlichtverstoß) bzw. Beschl. v. 15.12.1997 - 2 Ss OWi 1365/97, in NZV 1998, 164 = DAR 1998, 150 = zfs 1998.232 = StraFo 1998, 186 = VRS 95, 58; siehe auch OLG Braunschweig NZV 1998, 420; OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 = NZV 1998, 420). - BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entbindung von Pflicht zum persönlichen …
Sollte das Verkehrsschild danach für den Betroffenen zwar nicht für eine gewisse Zeit aber zumindest für einen Augenblick trotz des Überholvorgangs sichtbar gewesen sein, wird zu erwägen sein, ob sein Übersehen nicht gleichwohl grob nachlässig war (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 123 ; OLG Karlsruhe VRS 104, 454 und OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 ).
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