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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,694
BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98 (https://dejure.org/1998,694)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.1998 - 1 BvR 10/98 (https://dejure.org/1998,694)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 1998 - 1 BvR 10/98 (https://dejure.org/1998,694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung durch Stellen überraschender Anforderungen an Begründung für einen Verlängerungsantrag; Berufliche Überlastung als erheblicher Grund

  • BRAK-Mitteilungen

    Verlängerung und Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip bei unvorhersehbarer Verschärfung verfahrensrechtlicher Vorschriften - Versagung einer Fristverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3703
  • MDR 1998, 1364
  • NVwZ 1999, 60 (Ls.)
  • NZS 1999, 135
  • VersR 1999, 732
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    Nur wenn dem rechtsuchenden Bürger bekannt sein muß, daß eine strengere Handhabung von Verfahrensvorschriften zu erwarten ist, kann eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 79, 372 ).

    Ob ein Prozeßbevollmächtigter darauf vertrauen darf, daß seinem Verlängerungsantrag stattgegeben wird, richtet sich zunächst nach § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO in der Auslegung und Anwendung, welche diese Norm durch die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, erfährt (vgl. BVerfGE 79, 372 ).

    Rn. 13 c) Dieser Verfassungsverstoß setzt sich in der Verwerfung der Berufung als unzulässig fort, weil sie sich auf die Verfristung der Berufungsbegründung stützt (BVerfGE 79, 372 ).

  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    Dieser hat entschieden, daß der Anwalt beim ersten Verlängerungsgesuch regelmäßig mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten kann, daß dem Antrag entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird (BGH, NJW 1983, S. 1741, VersR 1985, S. 972).

    Zu den Gründen, die im allgemeinen als "erheblich" im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, zählt auch die - hier ebenfalls geltend gemachte - berufliche Überlastung (BGH, VersR 1985, S. 972 f.;… VersR 1993, S. 771 f.).

    In diesem Zusammenhang ist es anerkannt, daß urlaubsbedingte Rückstände und die Vertretung eines erkrankten Kollegen eine berufliche Überlastung begründen und daß eine ins einzelne gehende Darlegung dieser Überlastungsgründe beim ersten Verlängerungsantrag nicht verlangt wird (vgl. BGH, VersR 1985, S. 972 f.;… NJW-RR 1989, S. 1280;… NJW 1991, S. 2080 f.;… VersR 1993, S. 771 f.).

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZB 25/92

    Gesuch um erste Fristverlängerung im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    Zu den Gründen, die im allgemeinen als "erheblich" im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, zählt auch die - hier ebenfalls geltend gemachte - berufliche Überlastung (…BGH, VersR 1985, S. 972 f.; VersR 1993, S. 771 f.).

    In diesem Zusammenhang ist es anerkannt, daß urlaubsbedingte Rückstände und die Vertretung eines erkrankten Kollegen eine berufliche Überlastung begründen und daß eine ins einzelne gehende Darlegung dieser Überlastungsgründe beim ersten Verlängerungsantrag nicht verlangt wird (…vgl. BGH, VersR 1985, S. 972 f.;… NJW-RR 1989, S. 1280;… NJW 1991, S. 2080 f.; VersR 1993, S. 771 f.).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    Rn. 10 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen bei der Auslegung und Anwendung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozeßrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene tun muß, um Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfGE 41, 332 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    Denn der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZB 48/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    In diesem Zusammenhang ist es anerkannt, daß urlaubsbedingte Rückstände und die Vertretung eines erkrankten Kollegen eine berufliche Überlastung begründen und daß eine ins einzelne gehende Darlegung dieser Überlastungsgründe beim ersten Verlängerungsantrag nicht verlangt wird (…vgl. BGH, VersR 1985, S. 972 f.;… NJW-RR 1989, S. 1280; NJW 1991, S. 2080 f.;… VersR 1993, S. 771 f.).
  • BGH, 05.07.1989 - IVb ZB 53/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    In diesem Zusammenhang ist es anerkannt, daß urlaubsbedingte Rückstände und die Vertretung eines erkrankten Kollegen eine berufliche Überlastung begründen und daß eine ins einzelne gehende Darlegung dieser Überlastungsgründe beim ersten Verlängerungsantrag nicht verlangt wird (…vgl. BGH, VersR 1985, S. 972 f.; NJW-RR 1989, S. 1280;… NJW 1991, S. 2080 f.;… VersR 1993, S. 771 f.).
  • BGH, 02.02.1983 - VIII ZB 1/83

    Es besteht keine Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts, ob ein Antrag auf …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    Dieser hat entschieden, daß der Anwalt beim ersten Verlängerungsgesuch regelmäßig mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten kann, daß dem Antrag entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird (BGH, NJW 1983, S. 1741, VersR 1985, S. 972).
  • BVerfG, 04.12.1989 - 1 BvR 1395/87
    Auszug aus BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98
    Soweit das Landgericht vorliegend verlangt hat, der Prozeßbevollmächtigte sei zur Erreichung der Fristverlängerung auch ohne entsprechende Aufforderung des Gerichts gehalten gewesen, die erheblichen Gründe detailliert darzustellen und glaubhaft zu machen, geht dies über die von der einschlägigen Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen hinaus (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 1989 - 1 BvR 1395/87 -, S. 5 f.).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZB 46/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten in …

    Auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung darf der Anwalt vertrauen; die unteren Instanzen dürfen aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht zum Nachteil der betroffenen Parteien strengere Maßstäbe anlegen (vgl. BVerfG, NJW 1998, 3703 f.; NJW 2001, 812 ff.; NJW 2007, 3342 f.).

    Rn. 9 Zum als "erheblich" anzusehenden Verlängerungsgrund der beruflichen Überlastung ist anerkannt, dass eine ins Einzelne gehende Darlegung dieser Überlastungsgründe beim ersten Verlängerungsantrag nicht verlangt wird (…vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1992 - VI ZB 25/92 - aaO; BGH…, vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - aaO;… NJW-RR 1989, S. 1280; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.).

    Ein Prozessbevollmächtigter darf auch mit großer Wahrscheinlichkeit dann mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Fristverlängerung rechnen, wenn die noch erforderliche Rücksprache oder Informationsbeschaffung bei der Partei nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erfolgen konnte, wobei auch hier eine weitere Substantiierung oder Glaubhaftmachung in der Regel nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94 - NJW 1994, 2957, 2958;… vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - aaO; vom 19. Januar 2000 - XII ZB 22/99 - NJW-RR 2000, 799 f.; vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01 - VersR 2002, 1576, 1577; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.).

    Wenn mit einer Verlängerung der Frist gerechnet werden kann, besteht keine Notwendigkeit für eine Rückfrage bei Gericht vor Ablauf der Frist (…vgl. BGH, aaO; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.; NJW 2001, 812, 814).

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG 10. August 1998 - 1 BvR 10/98 - AP ZPO § 519 Nr. 51).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 42/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des …

    Auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung darf der Anwalt vertrauen; die unteren Instanzen dürfen aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht zum Nachteil der betroffenen Parteien strengere Maßstäbe anlegen (vgl. BVerfG, NJW 1998, 3703 f.; NJW 2001, 812 ff.; NJW 2007, 3342 f.).

    Rn. 10 aa) Zu dem als "erheblich" anzusehenden Verlängerungsgrund der beruflichen Überlastung ist anerkannt, dass eine ins Einzelne gehende Darlegung dieser Überlastungsgründe nicht zu verlangen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Juli 1985, III ZB 13/85, VersR 1985, 972; v. 13. Oktober 1992, VI ZB 25/92, VersR 1993, 771 f.; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.).

    Dass das Berufungsgericht die Sache für rechtlich einfach gelagert und eine Rücksprache des Prozessbevollmächtigten mit seiner Partei daher für nicht notwendig hält, ändert hieran weder etwas, noch führt dies dazu, dass der Fristverlängerungsantrag weiter substantiiert oder glaubhaft gemacht werden müsste (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juni 1994, VII ZB 5/94, NJW 1994, 2957, 2958; v. 19. Januar 2000, XII ZB 22/99, NJW-RR 2000, 799 f.; v. 1. August 2001, VIII ZB 24/01, VersR 2002, 1576, 1577; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.).

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