Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1999 - 2 WD 9.99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Bestreitens der Judenvernichtung im 3. Reich und entsprechender Äußerungen zum Holocaust - Vorsätzlicher Verstoß gegen die Dienstpflichten zum treuen Dienen, zum Eintreten für die demokratische Grundordnung, zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Leugnung der Judenverfolgung als Dienstvergehen
Verfahrensgang
- TDG Nord, 23.11.1998 - 2 VL 19/98
- BVerwG, 20.10.1999 - 2 WD 9.99
Papierfundstellen
- BVerwGE 111, 25
- NJW 2000, 1433
- NVwZ 2000, 685 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1999 - 2 WD 9.99
Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland kann erwarten und muß davon ausgehen, daß sich die Soldaten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, insbesondere zu den Grundrechten bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 -NZWehrr 1997, 161 >). In der bereits zitierten Entscheidung vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - hat der Senat in bezug auf einen Angehörigen der Reserve (§ 61 Abs. 1 WDO) folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89
NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden
Auszug aus BVerwG, 20.10.1999 - 2 WD 9.99
Allerdings sieht der Senat die härteste disziplinargerichtliche Maßnahme in ständiger Rechtsprechung erst dann als verwirkt an, wenn ein Soldat extrempolitische Ansichten wie die Befürwortungen von Völkermord und massenhafter Vernichtung von Menschen vor dem historischen Hintergrund des NS-Regimes in Deutschland von 1933 bis 1945 vertritt (vgl. Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -) oder die nationalsozialistische Judenverfolgung und Judenvernichtung schlechthin in Abrede stellt, dies zu begründen und das "Dritte Reich" von dem Makel des organisierten Judenmordes zu entlasten versucht, wobei der Senat in diesem Zusammenhang zugleich zum Ausdruck gebracht hat, daß ein Soldat die schwerste aller denkbaren Pflichtverletzungen dadurch begeht, daß er mit dem Leugnen der Judenverfolgung und Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten die nationalsozialistische Gewaltherrschaft verharmlost (Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [334] >). - BVerwG, 04.09.1980 - 2 WD 74.79
Verstoß gegen die Pflicht des Eintretens für die Erhaltung der freiheitlichen …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1999 - 2 WD 9.99
Allerdings sieht der Senat die härteste disziplinargerichtliche Maßnahme in ständiger Rechtsprechung erst dann als verwirkt an, wenn ein Soldat extrempolitische Ansichten wie die Befürwortungen von Völkermord und massenhafter Vernichtung von Menschen vor dem historischen Hintergrund des NS-Regimes in Deutschland von 1933 bis 1945 vertritt (vgl. Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -) oder die nationalsozialistische Judenverfolgung und Judenvernichtung schlechthin in Abrede stellt, dies zu begründen und das "Dritte Reich" von dem Makel des organisierten Judenmordes zu entlasten versucht, wobei der Senat in diesem Zusammenhang zugleich zum Ausdruck gebracht hat, daß ein Soldat die schwerste aller denkbaren Pflichtverletzungen dadurch begeht, daß er mit dem Leugnen der Judenverfolgung und Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten die nationalsozialistische Gewaltherrschaft verharmlost (Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [334] >).
- BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
Vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 -), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z. B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 BVerwGE 111, 45 - = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 34 = NZWehrr 2000, 255) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (…Urteil vom 25. Januar 2000 a. a. O. und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 -), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 BVerwGE 111, 25 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 32 = NZWehrr 2000, 126 m. w. N.), wenn er im Unterkunftsbereich vor der NS Hakenkreuzfahne oder anderen NS Symbolen posiert und sich fotografieren lässt (…Urteil vom 12. Februar 2003 a. a. O.), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 34 = NZWehrr 2001, 171), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 BVerwGE 113, 48, [51] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 NZWehrr 1997, 161) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 NZWehrr 1984, 167). - BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; …
Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland kann erwarten und muss davon ausgehen, dass sich die Soldaten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, insbesondere zu den Grundrechten, bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58 und vom 20. Oktober 1999 - 2 WD 9.99 - BVerwGE 111, 25 ). - BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung; …
Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland kann erwarten und muss davon ausgehen, dass sich die Soldaten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, insbesondere zu den Grundrechten, bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 = NZWehrr 1997, 161 und vom 20. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 9.99 - BVerwGE 111, 25 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 32).
- BVerwG, 08.05.2023 - 2 WDB 13.22
Leugnung und Verharmlosung des Holocaust
Sie ist der Versuch, das "Dritte Reich" von dem Makel des organisierten Judenmordes zu entlasten und die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu verharmlosen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321 und vom 20. Oktober 1999 - 2 WD 9.99 - BVerwGE 111, 25 ; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. März 2020 - 82 D 1.19 - juris Rn. 133).Rn. 34 Ein Soldat, der mit dem Leugnen der Judenvernichtung die nationalsozialistische Gewaltherrschaft vom Vorwurf des Massenmords reinzuwaschen versucht und dadurch nationalsozialistisches Gedankengut wieder gesellschaftsfähig macht, verletzt seine politische Treupflicht aus § 8 SG auch dann schwerwiegend, wenn dies nicht öffentlich oder außerhalb einer Versammlung erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 WD 9.99 - BVerwGE 111, 25 ).
- BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03
Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen; …
Dementsprechend hat der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass eine Verletzung der in § 8 SG normierten Pflicht nicht nur dann vorliegt, wenn ein Soldat Propagandamaterial einer verfassungswidrigen Organisation wie einer NSDAP-Auslandsorganisation verbreitet (Urteil vom 1. Juni 1983 - BVerwG 2 WD 48.82 -); vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -), wenn er NS-Gesten und -Äußerungen verwendet, in dem er z.B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - <BVerwGE 111, 45 [f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 34 = NZWehrr 2000, 255 = ZBR 2000, 423 = NVwZ 2000, 1421>) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler-Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43.99 - und Beschluss vom 29. August 2002 - BVerwG 2 WDB 6, 02 -), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS-Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 9.99 - <BVerwGE 111, 25 m.w.N. = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 32 = NJW 2000, 1433 = NZWehrr 2000, 126 = ZBR 2000, 349), wenn er im Unterkunftsbereich vor der NS-Hakenkreuzfahne oder anderen NS-Symbolen posiert und sich fotografieren lässt (Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - ), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS-Regime und zur Waffen-SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 - BVerwG 2 WD 27.00 -NZWehrr 2001, 171 = ZBR 2001, 255 = DokBer B 2001, 187>), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS-Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 -, <BVerwGE 113, 48, [51] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 = NJW 1997, 2338 = NZWehrr 1997, 161= NVwZ 1997, 1002 [LS]>) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - ). - VG Bremen, 16.02.2006 - DB K 1001/05
Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit aus dem Beamtenverhältnis aufgrund einer …
Die Disziplinarklägerin ist unter Hinweis auf ein Urteil des BVerwG vom 06.07.2000 (2 WD 9/99 = BVerwGE 111, 291) der Ansicht, dass alleine schon das Verbreiten von Kinderpornografie im Internet ein schweres Dienstvergehen sei, das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertige.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".