Rechtsprechung
| LG Neuruppin, 22.07.1999 - 7 O 3/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 746
- NJW 2001, 1160 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen; Prüfung der …
Solange sich die Beklagte im Rahmen der ihr erteilten Lizenz hält, hat die Klägerin diese Briefbeförderung schon deshalb zu dulden, weil sie genehmigt ist (so zutreffend LG Neuruppin NJW 2000, 746 f. = Anl. BE 18). - OLG Naumburg, 16.11.2000 - 7 U (Hs) 102/99
Zulässigkeit der Ausübung einer intraurbanen Briefverteilung in Form der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03
Unterlassungsanspruch betr. Hauptpflicht aus Vertrag; Universaldienstleistung; …
Maßgeblich dafür ist der Inhalt der Lizenz; solange die Lizenz nicht aufgehoben worden ist, ist die Frage der Rechtmäßigkeit für das Zivilgericht belanglos und nicht zu prüfen; solange sich die Antragstellerin im Rahmen der ihr erteilten Lizenz hält, hat die Antragsgegnerin die Briefbeförderung schon deshalb zu dulden, weil sie genehmigt ist (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2001, 539, 540; LG Neuruppin NJW 2000, 746).
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