Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sozialhilfe: Fahrradhelm für Schulkind bzw Kleinkind
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 21 Abs. 1a Nr. 6 BSHG
Einmalige Leistungen für die Anschaffung von Kinderfahrradhelmen; Abgeltung durch Regelsatz; notwendiger Lebensunterhalt von Schulkindern und Kleinkindern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einmalige Leistungen für die Anschaffung von Kinderfahrradhelmen; Abgeltung durch Regelsatz; notwendiger Lebensunterhalt von Schulkindern und Kleinkindern
Verfahrensgang
- VG Hannover, 24.02.2000 - 9 A 6180/99
- OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1515
- NVwZ 2001, 703 (Ls.)
- FamRZ 2001, 730 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00
Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Febr. 1995 - 5 C 2.93 - BVerwGE 97, 376 = FEVS 45, 397). - BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95
Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00
Nach Einfügung des § 21 Abs. 1a BSHG mit Wirkung vom 27. Juni 1993, der positiv bestimmt, für welchen Bedarf einmalige Leistungen gewährt werden, modifizierte das Bundesverwaltungsgericht jedoch diese Rechtsprechung dahingehend, dass nunmehr Regelbedarf der ohne Besonderheiten des Einzelfalles bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehende, nicht nur einmalige Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 RegelsatzVO genannten Bedarfsgruppen und -posten ist, für den nicht nach § 21 Abs. 1a BSHG einmalige Leistungen zu gewähren sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Dez. 1997 - 5 C 7.95 -, BVerwGE 106, 99 = FEVS 48, 337 -Fernseher-). - BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 19.92
Anspruch auf eine einmalige Sozialhilfeleistung zur Anschaffung eines gebrauchten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00
Die genannten Entscheidungen aus dem Jahr 1992 wurden zwar vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben ( BVerwG, Urteile vom 5. November 1992 - 5 C 19/92 - BayVBl. 1993, 378, und vom 27. April 1993 - 5 C 6/93 und 5 C 54/92- V.n.b.), was in der Folgezeit auch zu einer entsprechenden Änderung der Rechtsprechung des Senats führte (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 1995 - 4 L 601/94 - V.n.b.). - BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93
Zugehörigkeit von Spielzeug zum Regelbedarf gemäß § 22 Bundessozialhilfegesetz …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00
Die genannten Entscheidungen aus dem Jahr 1992 wurden zwar vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben ( BVerwG, Urteile vom 5. November 1992 - 5 C 19/92 - BayVBl. 1993, 378, und vom 27. April 1993 - 5 C 6/93 und 5 C 54/92- V.n.b.), was in der Folgezeit auch zu einer entsprechenden Änderung der Rechtsprechung des Senats führte (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 1995 - 4 L 601/94 - V.n.b.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1988 - 4 B 146/88
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00
Eine solche Einschränkung, wie sie dem vom Beklagten erwähnten Beschluss vom 3. Mai 1988 (Az. 4 B 146/88, FEVS 38, 112) entnommen werden könnte, hat der Senat in den Entscheidungen aus dem Jahr 1992 nicht mehr gemacht.
- VG Hannover, 11.10.2001 - 7 A 2969/01
Einmalige Leistung; Fahrrad; Fahrradhelm; Fahrradkinderhelm; Fahrradkindersitz; …
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.10.2000 - 4 L 1963/00 - (NdsVBl. 2001, 73, 74) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt:.Vom Kauf gebrauchter Kinderfahrradhelme wird generell abgeraten, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Helme kleinere, kaum sichtbare Beschädigungen (z.B. Haarrisse) aufweisen, die dazu führen, dass der notwendige Schutz nicht mehr gewährleistet ist (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 11.10.2000, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 12 A 3652/02
Anspruch auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zur Anschaffung von zwei …
Rn. 32 Vgl. - ebenfalls in diesem Sinne - Hessischer VGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 1 UE 1323/01 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 4 L 1963/00 -, FEVS 52, S. 265 (266); VG Braunschweig, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 4 B 181/99 -, Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF) 2000, S. 274; VG Münster, Urteil vom 8. Januar 2001 - 5 K 2886/98 -, Sozialrecht aktuell 2001, S. 93 (95 f.); anderer Ansicht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Februar 2001 - 7 S 1662/99 -, FEVS 52, S. 504 (506 f.), für ein vierjähriges Kind. - VGH Hessen, 04.12.2002 - 1 UE 1323/01
Einmalige Beihilfe für Kinderfahrrad
Ein unfreiwilliger Verzicht auf diese persönlichkeitsbildenden Erfahrungen kann diskriminierende Wirkung haben" (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 4 L 1963/00 - NDV-RD 2001, 63; ähnlich VG Braunschweig, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 4 B 181/99 - VG Hannover, Beschluss vom 3. April 2000 - 3 B 1404/00 - sowie VG Münster, Urteil vom 8. Januar 2001 - 5 K 2886/98 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. Juni 2001 - 19 K 4697/99 - NDV-RD 2001, 99; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Februar 2001 - 7 S 1662/99 - FEVS 52, 504; allerdings nur für ein knapp 4-jähriges Vorschulkind).
- OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
Gewährung einer aus Sozialhilfemitteln einmaligen Leistung für die Beschaffung …
- mit Urteil vom 11.10.2000 - 4 L 1963/00 - bei Kosten von 50,-- DM für einen Fahrradhelm für Kinder und. - OVG Niedersachsen, 30.01.2001 - 4 M 3703/00
Einmalige Beihilfe; einmalige Leistung; Gebrauchsgut; Hausrat; Hilfe zum …
Den Anschaffungswert eines Fahrradhelms für Kinder hat er kürzlich mit ungefähr 50,-- DM angenommen und als jedenfalls "höheren" Wert im Sinne von § 21 Abs. 1 a Nr. 6 BSHG beurteilt (Urt. v. 11.10.2000 - 4 L 1963/00 -). - VG Düsseldorf, 27.05.2002 - 13 K 3851/01
Sozialhilferechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährung einer einmaligen …
Rn. 30 vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.4.1993 - 24 A 3013/91 - (für eine Elfjährige); OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.5.1988 - 4 B 146/88 -, FEVS 38, 112 (für Kinder ab elf Jahren) sowie Urteil vom 11.10.2000 - 4 L 1963/00 -, NJW 2001, 1515 (für alle Kinder ab dem Grundschulalter); VGH Mannheim, Urteil vom 5.2.2001 - 7 S 1662/99 -, NJW 2002, 770 (ablehnend für ein Vorschulkind, anders wohl bei Schulkindern); VG Hannover, Urteile vom 25.8.1992 - 3 A 1730/91 -, ZfF 1993, 213 (für Kinder allgemein) und vom 18.4.2000 - 3 A 642/00 -, info also 2001, 44 (für ein vierzehnjähriges Kind); VG Braunschweig, Urteil vom 7.6.1990 - 4 A 4538/89 -, NVwZ-RR 1990, 613 (für eine Elfjährige) sowie Beschluss vom 18.5.1999 - 4 B 181/99 -, ZfF 2000, 274 (für Schüler); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29.6.2001 - 19 K 4679/99 -, NDV-RD, 2001, 99 (für Schüler). - VG Lüneburg, 27.02.2001 - 4 A 165/99
Einmalige Beihilfe; Fahrrad
Die Regelsatzleistungen insbesondere auch der Mehrbedarfszuschlag enthalten zwar einen Anteil für Mobilität und Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, da die Reparaturkosten für das Fahrrad des Klägers aber an den Betrag heranreichen, der für die Ersatzbeschaffung eines Fahrrades aufzuwenden wäre, steht aus den laufenden Leistungen zum einen nicht in einer Summe ein ausreichender Betrag zur Verfügung, um die Reparaturkosten zu begleichen, wenn nicht die Deckung des übrigen notwendigen Bedarfs gefährdet würde, und zum anderen wäre es mit der durch die Einführung des § 21 Abs. 1 a BSHG mit Wirkung zum 27. Juni 1993 geschaffenen Rechtslage, dass zur Abdeckung des Regelbedarfs neben den laufenden Leistungen auch einmalige Leistungen zu erbringen sind, nicht vereinbar, den Kläger auf ein Ansparen der Reparaturkosten zu verweisen (vgl. auch OVG L. , Urteil vom 11.10.2000 - 4 L 1963/00 -, S. 7 f. des Urteilsabdrucks).
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