Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4357
OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00 (https://dejure.org/2000,4357)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2000 - 13 W 69/00 (https://dejure.org/2000,4357)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 (https://dejure.org/2000,4357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines bestehenden Girokontoverhältnisses ; Wirksamkeit von Klauselen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-SpK Nr. 26; BGB § 226
    Wirksame Kündigung von NPD-Konten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 226 § 675
    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 450
  • ZIP 2000, 2293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00
    Dies rechtfertigt sich jedoch daraus, daß die Antragsgegnerin den Antragsteller als Kunden aufgenommen hat und sich unter besonderen Bedingungen wegen des sich daraus ergebenden Vertrauensschutzes nicht mehr auf ihr ordentliches Kündigungsrecht berufen kann (vgl. BGHZ 274, 279; AG Essen, BGH NJW 1994 S. 1330 [BGH 16.11.1993 - XI ZR 214/92]).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00
    Auf der Grundlage dieses Rechtsgedanken ist es anerkannt, daß die Kündigung der Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und ihrem Kunden, insbesondere wenn sie mit der Fälligstellungen von Krediten und damit der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit des Kunden verbunden ist, einer Interessenabwägung unterliegen (vgl. z.B. BGH WM 1985, 1305, 1437 und 1991, 1452, 1456).
  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00
    Die Kündigung des zwischen den Parteien bestehenden Girokontoverhältnisses ist nach allgemeiner Meinung ohne Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen möglich, solange dem Bankkunden durch die Gewährung einer ausreichenden Frist die Möglichkeit gegeben wird, sich auf die Beendigung des Giroverhältnisses einzustellen, sich insbesondere bei einem anderen Kreditinstitut um ein entsprechendes Giroverhältnis zu bemühen (vgl. BGH NJW 1991, 317, 318 wo bereits zwei Wochen als ausreichend erachtet wurden; § 19 Abs. 3 AGB-Banken, der bei den Sparkassen-AGB keine Entsprechung hat, bestimmt bei laufenden Konten die Frist auf vier Wochen).
  • LG Frankfurt/Oder, 13.10.2000 - 11 O 469/00

    Wirksame Kündigung eines NPD-Kontos

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. Oktober 2000 (Az.: 11 O 469/00) wird zurückgewiesen.
  • LG Leipzig, 06.10.2000 - 8 O 7375/00

    Unwirksame Kündigung eines NPD-Kontos

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00
    Auf eine entsprechende Darlegung und Glaubhaftmachung kann indes insbesondere im Rahmen einer Regelungsverfügung wegen deren Reichweite (vgl. auch LG Leipzig in ZIP 2000, S. 1977, insbesondere S. 1980) nicht verzichtet werden.
  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12

    Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

    Rn. 19 Der Beklagten kommt indessen weder eine marktbeherrschende Stellung zu, die sich spiegelbildlich in einem Kontrahierungszwang ausdrückte, noch unterliegt sie aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen einem Kontrahierungszwang (zum Kontrahierungszwang bei den Sparkassen vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1990 - XI ZR 54/90, WM 1991, 317, 318; OLG Brandenburg, NJW 2001, 450, 451;… Hadding in Festschrift Hopt, 2010, S. 1893, 1900 ff.; Köndgen, NJW 2004, 1288, 1291; gegen einen Kontrahierungszwang außerhalb öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen Brömmelmeyer, WuB I A 3. Nr. 26 AGB-Sparkassen 1993 1.03; Reiff, EWiR 2003, 501, 502; Segna, BKR 2006, 274, 275;… Erman/Berger, BGB, 13. Aufl., § 675 Rn. 31; differenzierend Berresheim, ZBB 2005, 420, 422).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der …

    cc) Auch ist die Befugnis zur ordentlichen Kündigung nicht nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt ausgeschlossen, dass die ordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig treuwidrig ist, wenn der Gekündigte bei Beendigung des Vertrags einen Anspruch auf dessen Neuabschluss hätte (…BGH, Urt. v. 30. September 1981, IVa ZR 187/80, VersR 1982, 259, 260; BAG NJW 1100, 1101; OLG Brandenburg, NJW 2001, 450, 451).
  • OLG Braunschweig, 15.07.2026 - 4 U 693/26

    Abschlussprüfer; Einschätzungsprärogative; einstweilige Verfügung; …

    Dabei kann die in der Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage, welche Bemühungen ein Kontoinhaber entfalten muss, um eine neue Bank zu finden (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17. Januar 2026 - 37 W 2/26 -, Rn. 8, juris, wonach ein Kontoinhaber auch versuchen muss, ein Konto bei einer in der EU ansässigen ausländischen Bank zu eröffnen; dies ablehnend Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 -, Rn. 30, juris) dahinstehen.
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08

    Unwirksamkeit der Kündigung eines Girovertrages wegen Quasi-Monopolstellung einer …

    Die Ausgestaltung des Girokontoverhältnisses zwischen den Parteien unterliegt dem Zivilrecht und dem darin verankerten Gebot der Privatautonomie (OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451 unter II. 1. b. cc.).

    (b) Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Verfügungsbeklagten quasi eine "Monopolstellung" zukäme, weil die Verfügungskläger nicht in der Lage sind, bei einer anderen Bank ein Girokonto zu eröffnen (vgl. dazu OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451 unter II. 1. b. ee.; Eicholt NJW 2001, 1400, 1401).

    Im Zeitalter des Online-Banking ist es keineswegs mehr allein üblich, dass der jeweilige Kunde sein Girokonto bei einer ortsansässigen Bank oder führen lässt (OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451; OLG Köln NJW 2001, 452; BVerfGE 2001, 1413, 1414, wonach dieser vom OLG Köln angelegte Maßstab verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; Eicholt NJW 2001, 1400, 1401).

  • OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02

    Kontokündigung wegen Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene und …

    Die - auch vom Landgericht zitierten - Entscheidungen des OLG Köln (ZIP 00, 2159) und des OLG Brandenburg (ZIP 00, 2293), in denen die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung von N.-Konten bejaht wurde, geben zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass, denn in beiden Fällen fehlte es an einem Kontrahierungszwang.
  • BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 193/01

    Verfassungsbeschwerde einer rechtsradikalen Partei gegen die Verweigerung von …

    gegen a) den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 -, b) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. Oktober 2000 - 11 O 469/00 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .
  • OLG München, 25.09.2001 - 5 U 3167/01

    Girovertragskündigung gegen angeblich rechtsextremen Verlag

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - 3 S 140.11

    Girokonto; politische Partei; Beschwerde; Anordnungsgrund; kein Wahlkampf; …

    Auch wenn von ihr (wohl) nicht verlangt werden kann, die von der Antragsgegnerin im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Listen von Kreditinstituten "abzuarbeiten", so wäre es ihr doch zumutbar gewesen, sich außerhalb ihres engeren "Umfelds" und bei anderen Banken, etwa auch bei Online-Banken, um eine Giroverbindung zu bemühen (vgl. etwa OLG Saarbrücken…, Urteil vom 3. Juli 2008 - 8 U 39/08 u.a. -, juris, Rn. 30; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 -, juris, Rn. 30; OLG Köln…, Beschluss vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 -, juris, Rn. 13; die Verfassungsbeschwerde hiergegen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht