Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- blutalkohol
, S. 289
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
§ 3 Abs 1 StVG ; § 46 Abs 1 FeV
Die Fahrerlaubnis kann auch dann nach §§ 3 Abs 1 StVG , 46 Abs 1 FeV entzogen werden, wenn die Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bereits im Zeitpunkt der Erteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Möglichkeit der Anordnung der Beibringung eines Gutachtens einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2123
- NVwZ 2002, 1396 (Ls.)
- NZV 2002, 531
- DÖV 2002, 787
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1991 - 10 S 2855/91
Entziehung einer im Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Fahrerlaubnis nach StVG § …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat dementsprechend den Anwendungsbereich der Entziehung der Fahrerlaubnis von Beginn an dahin bestimmt, dass es keine Rolle spiele, ob die tatsächlichen Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, nachträglich eingetreten sind oder bereits im Zeitpunkt der Erteilung vorlagen (BVerwG, Beschl. v. 27.1.1958, 27.12.1967 und 12.10.1982, Buchholz 442.10 § 4 StVG a.F. Nrn. 3, 28 und 68;… ebenso VGH Kassel, Urt. v. 4.6.1985, NJW 1985 S. 2909 ; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.12.1991, VBlBW 1992 S. 150 ;… Hentschel, a.a.O., § 3 StVG Rdnr. 3 a.E., vgl. aber auch dort Rdnr. 40 sowie Krieger, DVBl. 1963 S. 138, 139).Es unterliegt keinem Zweifel, dass das Vertrauen des einzelnen auf den Bestand einer ihm erteilten Fahrerlaubnis, die wegen bereits bestehender Eignungs- oder Befähigungsmängel rechtswidrig ist, hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer zurücktreten muss (BVerwG, Beschl. v. 27.1.1958, Buchholz 442.10 § 4 StVG a.F. Nr. 3;… VGH Kassel, Urt. v. 4.6.1985, NJW 1985 S. 2909 ; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.12.1991, VBlBW 1992 S. 150 ).
- VGH Hessen, 04.06.1985 - 2 OE 65/83
Auszug aus OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat dementsprechend den Anwendungsbereich der Entziehung der Fahrerlaubnis von Beginn an dahin bestimmt, dass es keine Rolle spiele, ob die tatsächlichen Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, nachträglich eingetreten sind oder bereits im Zeitpunkt der Erteilung vorlagen (BVerwG, Beschl. v. 27.1.1958, 27.12.1967 und 12.10.1982, Buchholz 442.10 § 4 StVG a.F. Nrn. 3, 28 und 68; ebenso VGH Kassel, Urt. v. 4.6.1985, NJW 1985 S. 2909 ; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.12.1991, VBlBW 1992 S. 150 ;… Hentschel, a.a.O., § 3 StVG Rdnr. 3 a.E., vgl. aber auch dort Rdnr. 40 sowie Krieger, DVBl. 1963 S. 138, 139).Es unterliegt keinem Zweifel, dass das Vertrauen des einzelnen auf den Bestand einer ihm erteilten Fahrerlaubnis, die wegen bereits bestehender Eignungs- oder Befähigungsmängel rechtswidrig ist, hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer zurücktreten muss (BVerwG, Beschl. v. 27.1.1958, Buchholz 442.10 § 4 StVG a.F. Nr. 3; VGH Kassel, Urt. v. 4.6.1985, NJW 1985 S. 2909 ; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.12.1991, VBlBW 1992 S. 150 ).
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94
Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02
Als Beispiele sind dafür etwa die Vorschriften in § 3 Abs. 5 GüKG , § 18 BJagdG , § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG und § 15 Abs. 2 GaststättenG zu nennen, ferner § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1990 für die Beschränkung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung bei (nachträglichem) Entfallen einer Erteilensvoraussetzung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98 S. 298, 302 f., 305 f. in Abgrenzung zu der abweichenden vormaligen Regelung in § 7 Abs. 4 AuslG 1965). - BGH, 25.01.1973 - III ZR 256/68
Rechtswidrige Erlaubnis - § 839 BGB, Drittgerichtetheit
Auszug aus OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02
Zu den Amtspflichten bei der Erteilung einer Erlaubnis oder Genehmigung dürfte es auch gehören, einen Vertrauenstatbestand, der rechtlich nicht gesichert ist, nicht erst entstehen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.1973, BGHZ 60 S. 112, 116 ff. betr. eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung;… MünchKommBGB-Papier, 3. Aufl. 1997, § 839 Rdnr. 241, in Bezug auf sämtliche präventiven Erlaubnisse). - BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83
Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme - …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02
Zu § 47 Abs. 1 Satz 1 WaffG 1976 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis ausnahmslos auch dann zurücknehmen muss, wenn sie nachträglich einen Rechtsanwendungsfehler erkennt, der zur Erlaubniserteilung unter Verstoß gegen zwingendes Recht geführt hat, weil der Zweck des Gesetzes, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit zu leisten, eine Differenzierung der Rücknahmepflicht nach der Art des Entscheidungsfehlers nicht zulässt (Urt. v. 30.4.1985, BVerwGE 71 S. 248, 249 f.;… Urt. v. 28.4.1987, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 48 S. 12 f.;… zur gleichen Problematik bei der Anwendung von § 15 Abs. 1 GaststättenG vgl. Michel/ Kienzle, Das Gaststättengesetz, Kommentar, 13. Auflage 1999, § 15 Rdnr. 1).
- VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
Fahrerlaubnisentzug bei hartnäckigem Falschparken
Eine Beschränkung auf solche Zuwiderhandlungen, die erst nach dem von dem Antragsgegner angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachten begangen oder bekannt wurden, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus Sinn und Zweck der Rechtsgrundlage in § 3 Abs. 1 StVG entnehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02, - Juris zur Frage der Berücksichtigung von Verkehrsverstößen nach Neuerteilung einer Fahrerlaubnis). - OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen …
Das Gemeinschaftsrecht sperrt insoweit den Rückgriff auf die Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, wonach in Anwendung von § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden kann, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat und die aus diesem Grunde rechtswidrige Erlaubnis ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage mit Wirkung für die Zukunft zum Erlöschen gebracht werden soll (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123).Schließlich sperrt das Gemeinschaftsrecht auch den Rückgriff auf die Rechtsprechung des Senats, wonach in Anwendung von § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden kann, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schon im Zeitpunkt der Erteilung gefehlt hat und die aus diesem Grunde rechtswidrige Erlaubnis ohne eine Änderung der Sach- und Rechtslage mit Wirkung für die Zukunft zum Erlöschen gebracht werden soll (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123 ff.).
- OVG Hamburg, 10.06.2008 - 3 Bf 246/07
Folgen einer nicht am Ort der Hauptwohnung abgelegten praktischen …
Zwar gilt der Grundsatz, dass in allen Fällen, in denen sich erweist, dass jemand ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, ausschließlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG in Betracht kommt (vgl. m. weit. Nachw. zur Rspr. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2002, NJW 2002, 2123; s. bereits BVerwG, Beschl. v. 12.10.1982, NJW 1983, 1279).
- VG Oldenburg, 01.02.2024 - 7 A 2441/20
Beweislast Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubniserteilung; …
Nach dieser Rechtsprechung würden die Vorschriften der § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur für den Fall nachträglich eingetretener Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, ermöglichen, sondern die Entziehung erweise sich auch dann als möglich, wenn die zur Nichteignung führenden Umstände bereits im Zeitpunkt ihrer Erteilung vorlagen (Nds. OVG…, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900).Dies begründet die genannte Rechtsprechung damit, dass bei einer festgestellten Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs so schwerwiegend seien, dass die Fahrerlaubnis im Rahmen der § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV, wonach kein Ermessen eingeräumt ist, zwingend zu entziehen sei und eine - in §§ 48 ff. VwVfG angelegte - Ermessens- und Vertrauensschutzprüfung diesem bundesgesetzgeberischen Schutzinteresse widerspräche (Nds. OVG…, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84]).
- VG Hamburg, 09.01.2003 - 15 VG 5124/02
Anforderungen an die Anerkennung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
Die bundesrechtlichen Normen des Fahrerlaubnisrechts genössen nach der jüngsten Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 -) Vorrang vor den landesrechtlichen Normen des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, so dass § 48 Abs. 4 HmbVwVfG nicht einschlägig sei.Wenn schon bei einer fehlerhaften Erteilung einer Fahrerlaubnis an einen von Anbeginn an nicht geeigneten Kraftfahrer die nachträgliche Feststellung von Anbeginn an fehlender Eignung berechtigt, die Fahrerlaubnis nach § 3 StVG ohne Beachtung der allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu entziehen (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 30.01.2002, 3 Bs 4/02), ist es erst recht möglich, in Abweichung von einer fehlerhaften Eignungsfeststellung erneut die Aufklärung der Eignungszweifel zu verlangen.
Grundsätzlich muss das Vertrauen eines Fahrerlaubnisinhabers auf den Bestand seiner Fahrerlaubnis hinter dem Schutz von Leib und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer zurücktreten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.01.2002, 3 Bs 4/02).
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 10 S 1996/02
Fahrerlaubnisentziehung bei bereits von Anfang an fehlender Fahreignung
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erforderliche Eignung aus Rechtsgründen auch in der Zwischenzeit nicht erworben werden konnte (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 -, NJW 2002, 2123-2125 = VRS 102 (2002), 393-400).Die sich aus § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV ergebende Pflicht ist nicht dadurch entfallen, dass der fortdauernd bestehende Eignungsmangel erst nach Jahren offenbar wurde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 -, NJW 2002, 2123-2125 = VRS 102 (2002), 393-400).
- VG Hannover, 08.05.2024 - 5 B 371/24
Bekanntgabe; Eignungszweifel; Fahrerlaubnis; Rücknahme; Verwaltungsakt; …
Nach dieser Rechtsprechung würden die Vorschriften der § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur für den Fall nachträglich eingetretener Umstände, die der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegenstehen, ermöglichen, sondern die Entziehung erweise sich auch dann als möglich, wenn die zur Nichteignung führenden Umstände bereits im Zeitpunkt ihrer Erteilung vorlagen (Nds. OVG…, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900).Dies begründet die genannte Rechtsprechung damit, dass bei einer festgestellten Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs so schwerwiegend seien, dass die Fahrerlaubnis im Rahmen der § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV, wonach kein Ermessen eingeräumt ist, zwingend zu entziehen sei und eine - in §§ 48 ff. VwVfG angelegte - Ermessens- und Vertrauensschutzprüfung diesem bundesgesetzgeberischen Schutzinteresse widerspräche (Nds. OVG…, Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, Rn. 2, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, Rn. 24, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, Rn. 3, juris; Hess. VGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83, NJW 1985, 2900, 2900 [BGH 11.07.1985 - IX ZR 178/84]).
- VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die …
Nach überwiegender Auffassung, der die Kammer folgt, ist die Fahrerlaubnis auch dann nach § 3 Abs. 1 StVG zu entziehen, wenn ein Kraftfahrer aufgrund von Umständen, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis eingetreten sind, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist, da die §§ 3 StVG und 46 FeV als spezialgesetzliche Regelungen den allgemeinen Regelungen in den §§ 48, 49 LVwVfG vorgehen, soweit - wie im vorliegenden Fall - die Eignung oder die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Rede stehen (wie hier: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1991, VBlBW 1992, 150, m.w.N.; Hamb. OVG, Beschlüsse vom 04.02.2003, NordÖR 2003, 305, und vom 30.01.2002, NJW 2002, 2123, jew. m.w.N.; Nieders.Ihn trifft insoweit eine Pflicht zum Eignungsnachweis (Hamb. OVG, Beschluss vom 30.01.2002, a.a.O., juris RdNr. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2025 - 13 S 1530/25
Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Mietwagen wegen Unzuverlässigkeit
11/4310, S. 130 ff.; zum Fahrerlaubnisrecht vgl. Beschluss des Senats vom 15.01.2025 - 13 S 1880/24 - juris Rn. 3 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2002 - 3 Bs 4/02 - juris Rn. 24). - OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02
Praktische Fahrprüfung - örtlich unzuständige Behörde
Bei überschlägiger Prüfung kommt für das Beschwerdegericht aber ebenso die Annahme in Betracht, dass Bedenken gegen die Fahrbefähigung in Fällen wie dem hier gegebenen nicht begründet sind und dass die Antragsgegnerin zur Beseitigung der genannten Sicherheitsbedenken nur berechtigt gewesen ist, nach - als Voraussetzung für eine negative Ermessensausübung - erfolgloser Einräumung der Möglichkeit für den Antragsteller, die erforderliche praktische Prüfung in Hamburg nachzuholen, die ihm rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG - im Rahmen einer Ermessensentscheidung - zurückzunehmen (vgl. hierzu VG Hamburg, Beschl. v. 2.5.2002 - 15 VG 1374/02 - unter Hinweis auf den Beschl. d. des OVG Hamburg v. 30.1.2002, NJW 2002 S. 2123, 2124, wonach für eine Rücknahme der Fahrerlaubnis gemäß § 48 HmbVwVfG Raum sein kann, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis aus Gründen rechtswidrig ist, die weder die Voraussetzungen der Eignung noch die der Befähigung betreffen). - OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2017 - 4 MB 87/17
Widerruf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen (übersehener) …
- VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461
Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - 1 S 192.07
Fahrerlaubnisentziehung; Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; mündliche …
- VG Berlin, 30.03.2007 - 11 A 158.07
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Betrug bei theoretischer Prüfung
- VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287
Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum
- VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten …
- VG Gelsenkirchen, 27.02.2013 - 7 K 3475/12
Fahrerlaubis Entziehung Aggressionspotential
- VG Gießen, 07.11.2006 - 6 E 1359/06
Fehlende Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Rechtsmissbrauchs.
- VGH Bayern, 27.01.2015 - 11 CS 14.2635
Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungszweifel; falsche Tatsachenbasis für …
- VG Berlin, 17.07.2017 - 11 K 433.16
Entziehung einer Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Verdacht nicht …
- VG München, 10.05.2005 - M 6a S7 05.875
Verwaltungsprozessrecht: Abänderung eines Eilbeschlusses von Amts wegen
- VG Regensburg, 20.11.2014 - RO 8 S 14.1785
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 18.11.2013 - 9 L 1432/13
Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen Fahrerlaubnisprüfung Anspruch auf …
- VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06
Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische …
- VG Cottbus, 09.02.2012 - 1 K 1008/09
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Saarlouis, 26.11.2010 - 10 K 1854/10
Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetaminen; Wiedererlangung der …
- VG Köln, 26.05.2023 - 6 L 636/23
- VG Düsseldorf, 18.08.2009 - 14 K 7374/08
Aufrechterhalten eines positiven Ergebnisses einer Medizinisch-Psychololgischen …
- VG Saarlouis, 12.09.2007 - 10 L 1021/07
Widerruf und Entziehung einer rechtwidrig erteilten Fahrerlaubnis
- OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 15.04.2010 - 11 ZB 08.2452
Entziehung der Fahrerlaubnis; Vertrauensschutz
- VG München, 05.07.2004 - M 6a S 04.3141
- VG München, 11.07.2008 - M 6a K 05.2449
Nachträgliches Bekanntwerden des Einsatzes unzulässiger Hilfsmittel bei der …
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