Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 839; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; GG Art. 34
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch bei Beschädigung eines neben einem ungesicherten Fußballplatz geparkten PKW durch abirrende Bälle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz für die Beseitigung von Lackschäden; Amtshaftung; Verkehrssicherungspflicht für öffentlichen Schulhof; Sicherheitsvorkehrungen bei einem Ballspielplatz; Errichtung eines Fangzaunes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Fußball auf Abwegen
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Schuss aufs Tor
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 08.05.2001 - 11 O 601/00
- OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01
Papierfundstellen
- NJW 2003, 147 (Ls.)
- NVwZ 2002, 1145
- VersR 2003, 604 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- LG Aachen, 13.01.1988 - 4 O 377/87
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01
Es ist z. B. durch Errichtung ausreichend hoher Ballfangzäune dafür Sorge zu tragen, daß im näheren Bereich des Ballspielplatzes liegende Grundstücke geschützt werden (vgl. OLG Hamm VersR 1977 S. 970 (LS); Landgericht Dortmund NJW-RR 1995 S 1364; Landgericht Aachen NJW-RR 1988 S. 665; AG Altenkirchen DAR 1999 S. 553;… Staudinger/Hager, 13. Aufl., § 823 Rdnr. E 337 m.w.N.).Ausgehend von der von den Klägern verlangten Errichtung eines drei Meter hohen Zaunes - eine solche Höhe ist anders als bei reinen Sport- oder Fußballplätzen, für die Fangzäune zwischen sechs und acht Metern als angezeigt angesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf NVwZ-RR 1994 S. 427; Landgericht Dortmund NJW-RR 1995 S. 1362, Landgericht Ellwangen VersR 1991 S. 1265; Landgericht Aachen NJW-RR 1988 S. 665; Landgericht Dortmund NJW-RR 1995 S. 1362), hier bei einem nur gelegentlich zum Ballspielen genutzten Platz ausreichend - müssen die Kläger darlegen und gegebenenfalls beweisen, daß ein drei Meter hoher Zaun den Schaden an ihren Fahrzeugen verhindert hätte.
- AG Altenkirchen, 18.03.1999 - 71 C 701/98
Verkehrssicherungspflichten; Sicherung eines Parkplatzes gegen abirrende Bälle …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01
Es ist z. B. durch Errichtung ausreichend hoher Ballfangzäune dafür Sorge zu tragen, daß im näheren Bereich des Ballspielplatzes liegende Grundstücke geschützt werden (vgl. OLG Hamm VersR 1977 S. 970 (LS); Landgericht Dortmund NJW-RR 1995 S 1364; Landgericht Aachen NJW-RR 1988 S. 665; AG Altenkirchen DAR 1999 S. 553;… Staudinger/Hager, 13. Aufl., § 823 Rdnr. E 337 m.w.N.). - BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01
Im Hinblick auf öffentliche Spielplätze und Sportanlagen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie der Senat davon aus, daß die Haftung aufgrund der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer (§ 823 Abs. 1 BGB) besteht (vgl. BGH NJW 1977 S. 1965; BGH NJW 1978 S. 1626, 1627).
- BGH, 21.04.1977 - III ZR 200/74
Öffentlicher Kinderspielplatz - Kinderspielplatz - Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01
Im Hinblick auf öffentliche Spielplätze und Sportanlagen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie der Senat davon aus, daß die Haftung aufgrund der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer (§ 823 Abs. 1 BGB) besteht (vgl. BGH NJW 1977 S. 1965; BGH NJW 1978 S. 1626, 1627). - OLG Düsseldorf, 01.07.1993 - 18 U 30/93
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01
Ausgehend von der von den Klägern verlangten Errichtung eines drei Meter hohen Zaunes - eine solche Höhe ist anders als bei reinen Sport- oder Fußballplätzen, für die Fangzäune zwischen sechs und acht Metern als angezeigt angesehen werden (vgl. OLG Düsseldorf NVwZ-RR 1994 S. 427; Landgericht Dortmund NJW-RR 1995 S. 1362, Landgericht Ellwangen VersR 1991 S. 1265; Landgericht Aachen NJW-RR 1988 S. 665; Landgericht Dortmund NJW-RR 1995 S. 1362), hier bei einem nur gelegentlich zum Ballspielen genutzten Platz ausreichend - müssen die Kläger darlegen und gegebenenfalls beweisen, daß ein drei Meter hoher Zaun den Schaden an ihren Fahrzeugen verhindert hätte. - OLG Karlsruhe, 26.02.1981 - 9 U 127/79
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01
Jeder, der in seinem Verantwortungsbereich Gefahrenquellen schafft, unterhält oder andauern läßt, hat die erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen des Zumutbaren zu treffen, um eine vorhersehbare Schädigung Dritter tunlichst abzuwenden (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe VersR 1981 S. 962).
- OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …
Dieser Beschäftigungsumfang war arbeitsvertraglich verbindlich vereinbart, wobei es aus rechtlicher Sicht sogar ausreichend gewesen wäre, wenn ein höher entlohnter Arbeitsplatz konkret in Aussicht gestellt gewesen wäre und der Wechsel ohne den Unfall mit einiger Wahrscheinlichkeit erfolgt wäre (OLG Köln DAR 2002, 350). - LG Arnsberg, 18.06.2008 - 3 S 33/08
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sportplatzes im Hinblick auf die …
Denn jeder, der in seinem Verantwortungsbereich Gefahrenquellen schafft, unterhält oder andauern lässt, hat die erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen des Zumutbaren zu treffen, um eine vorhersehbare Schädigung Dritter abzuwenden (OLG Brandenburg, r + s 2003, S. 35 ). - AG Erfurt, 04.03.2009 - 5 C 3034/08
Eigentümer eines Sportplatzes muss keine 6 m hohen Fangzäune entlang des gesamten …
Im Einzelnen: Zutreffend geht die Klägerin Grundsatz davon aus, dass mit der wohl gefestigten Rechtssprechung (vgl.z.B. OLG Brandenburg, RuS 2003, S. 35 f.;… OLG Düsseldorf, NVwZ-RR 1994, S. 427; LG Mainz Schaden-Praxis 2006, 202;… LG Dortmund NJW-RR 1995, S. 1362;… LG Aachen NJW-RR 1988, S. 665) bei reinen Sport- und Fußballplätzen hinter den Toren Fangzäune zwischen sechs und acht Metern zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten durch den Eigentümer des Sportplatzgeländes bzw. Betreiber der Sportstätte zu fordern sind.
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
- rechtsportal.de
BGB § 1666 § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Bedeutung der Geschwisterbindung bei Regelung der elterlichen Sorge - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sorgerechtsentzug, wenn ein Elternteil die Kinder systematisch gegen den anderen beeinflusst
Papierfundstellen
- NJW 2003, 147
- FamRZ 2003, 397
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- OLG Celle, 25.10.1993 - 19 UF 208/93
Übertragung der elterlichen Sorge; Sorgeberechtigung; Bindungstoleranz; Entzug …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ;… Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61). - OLG München, 12.04.1991 - 26 UF 1464/89
Regelungen des Familiengerichts; Elterliche Sorge; Wohl des Kindes; Elterliche …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ;… Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61). - OLG Frankfurt, 14.10.1996 - 3 UF 62/96
Gefährdung des Kindeswohls durch Zugehörigkeit eines Elternteils zu Scientoligy; …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ;… Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61).
- OLG Bamberg, 20.03.1990 - 2 UF 49/90
Befristete Beschwerde der deutschen Mutter gegen die ablehnende Entscheidung des …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ;… Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61). - OLG Hamburg, 13.08.1985 - 12 UF 8/85
Kindeswohlgefährdung; Ideenwelt einer Sekte; Fehlende Eignung der Person; …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ;… Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61). - BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung eines Umgangsrechts
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01). - OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99
Berücksichtigung des Kindeswillens bei Sorgerechtsentscheidungen
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
Soweit xxxx in der Anhörung vor dem Senat ausdrücklich erklärte, zur Mutter zu wollen, da "ihr Herz mehr für die Mutter schlage", vermag der Senat dem aus oben genannten Gründen nicht zu folgen, zumal auch dem geäußerten Kindeswillen in Analogie zu §§ 1671 Abs. 2 Satz 2 BGB , 50 b Abs. 2 Satz 1 FGG erst dann ein ausschlaggebendes Gewicht zukommt, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat (…Palandt-Diederichsen, BGB , 61. Aufl., § 1671 Rdnr. 24; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 186). - OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01
Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01). - KG, 21.07.2000 - 13 UF 9842/99
Bewertung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich des Umgangsrechts mit …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01). - KG, 15.02.1985 - 17 WF 3958/84
Verwirkung des Umgangsrechts; Zeitliche Begrenzung und gerichtliche Durchsetzung
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02
Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01). - BGH, 21.12.1988 - IVb ZB 54/88
Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit einer Beschwerde - Erinnerung gegen …
- OLG Dresden, 15.10.2002 - 10 UF 433/02
Rechtstellung des mitsorgeberechtigten Elternteils; Zustimmungsbedürftigkeit …
In diesem Sinne hat auch der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 2000 - 10 UF 160/00 - und vom 29. August 2001 - 10 UF 229/02 - (zur Veröffentlichung bestimmt)): Die für die Entwicklung eines stabilen Selbstwertgefühls und einer gesunden Beziehungsfähigkeit notwendige Sicherheit und Zuverlässigkeit des innerfamiliären Beziehungsgefüges wird durch die Trennung der Eltern erheblich beeinträchtigt. - OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls
Im Rahmen des Förderungsprinzips ist neben der Fähigkeit zur Förderung sozialer Kontakte des Kindes im Übrigen auch die sogenannte Bindungstoleranz zu berücksichtigen, also die Bereitschaft und Fähigkeit, bestehende Bindungen des Kindes, insbesondere zum anderen Elternteil, zu unterstützen (vgl. BGH, FamRZ 2011, 796; OLG Jena, FamRZ 2011, 1070; OLG Dresden, NJW 2003, 147 [OLG Dresden 29.08.2002 - 10 UF 229/02] ). - OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines …
Der betreuende Elternteil muss ohne jeden Vorbehalt bereit sein, den persönlichen Umgang mit dem anderen Elternteil zuzulassen und aktiv auf Umgangskontakte hinzuwirken, so dass umgekehrt von einer ausreichenden Erziehungseignung einesinsoweit intoleranten Elternteils nicht ausgegangen werden kann (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.08.2002 - 10 UF 229/02, FamRZ 2003, 397; OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 - 2 UF 63/09, FamRZ 2009, 1763; OLG Köln, Beschl. v. 16.04.2010 -4 UF 47/10, FamRZ 2010, 1747).Rn. 16 Auch sonstige Verfahrensverstöße sieht der Senat - ungeachtet dessen, dass trotz der mit der Beschwerde vorgebrachten Bedenken ein Befangenheitsantrag nicht gestellt worden ist - nicht, da in Umgangsverfahren ein Teilsorgerechtsentzug sogar von Amts wegen möglich ist (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.08.2002 - 10 UF 229/02, FamRZ 2003, 397; OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.03.2008 - 4 UF 95/07, NJW-RR 2009, 4), umso eher also einem diesbezüglichen Eilantrag des Kindesvaters auch im Rahmen eines Umgangsverfahrens Rechnung getragen werden kann.
- OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 158/10
Sorgerecht: Prüfungsumfang bei Entzug bisheriger Alleinsorge
In diesem Rahmen ist auch die sogenannte Bindungstoleranz zu berücksichtigen, also die Bereitschaft und Fähigkeit, bestehende Bindungen des Kindes, insbesondere zum anderen Elternteil, zu unterstützen (vgl. OLG Dresden, NJW 2003, 147). - OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 4 UF 151/10
Sorgerecht: Zu den Voraussetzungen des § 1696 BGB
Zwar ist wichtiges Kriterien für den Förderungswillen und die Förderungsfähigkeit eines Elternteils auch dessen Bereitschaft, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu unterstützten und das Kind -wenn nötig-entsprechend zu motivieren (vgl. OLG Dresden NJW 2003, 147; OLG München FamRZ 1997, 45; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573). - OLG Frankfurt, 02.01.2026 - 7 UF 142/25
Fehlende Zustimmung des nicht betreuenden Elternteils in Umzug mit …
Maßgeblich sind daher die konkreten Verhältnisse des Kindes, z.B. Alter (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.02.1982, 5 UF 190/81 in: FamRZ 1982, 531), Gesundheitszustand, Anlagen, Bindungen, insbesondere an Eltern und Geschwister (OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2002, 10 UF 229/02 in: FamRZ 2003, 397 f; , Beschluss vom 01.07.2005, 13 UF 199/04 in: FamRZ 2005, 1768) und der Eltern, z.B. deren Bereitschaft, die elterliche Verantwortung zu übernehmen und das Kind zu pflegen, versorgen, beaufsichtigen und zu erziehen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.12.1993, 6 UF 105/93 in: FamRZ 1994, 920), deren erzieherische Fähigkeiten, Lebenszuschnitt, vorhandene Zeit für die Betreuung des Kindes, Wirtschafts- und Wohnverhältnisse und Möglichkeiten zur Unterbringung des Kindes. - VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger
Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, nachdem das Oberlandesgericht aufgrund des Sachverständigengutachtens nachvollziehbar davon ausgegangen ist, daß eine Vernachlässigung der Kinder durch den Vater nicht vorliege und die Bindungstoleranz als maßgebliches Kriterium für Sorgerechtsentscheidungen anerkannt ist (vgl. nur OLG Dresden, Beschluß vom 29. August 2002 - 10 UF 229/02 -, NJW 2003, 147, 148 mwN). - OLG Hamm, 14.03.2011 - 8 UF 181/10
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf den Kindesvater …
Rn. 67 Die Bindungstoleranz ist die Fähigkeit und die Bereitschaft, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu unterstützen (OLG Dresden, NJW 2003, S. 147).
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