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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4070
OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02 (https://dejure.org/2002,4070)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2002 - 1 Ss 304/02 (https://dejure.org/2002,4070)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - 1 Ss 304/02 (https://dejure.org/2002,4070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorteilsannahme für einen Dritten; Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot bei unteilbarem tatbestandsmäßigem Verhalten, das teils vor und teils nach einer Gesetzesänderung liegt; Begrenzung des Umfangs und der Dauer eines Vorteils gegenüber einem Vorteil mit "open-end" ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02
    Die Bestechungstatbestände der §§ 331 f. StGB schützen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sachgerechtigkeit und "Nicht - Käuflichkeit" dienstlichen Handelns, also in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGH NJW 2002, 2801;… Tröndle/ Fischer, StGB, 50. Auflage, § 331 Rdnr. 14).
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02
    Anders ist die Rechtslage dann zu beurteilen, wenn die zu gewährende Entlohnung von der zukünftigen Entwicklung abhängt, insbesondere wenn die Vorteilsgewährung "Open - end - Charakter" trägt (vgl. BGHSt 41, 292, 302; BGH NStZ-RR 1998, 269; BGH NStZ-RR 1996, 354).
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02
    Anders ist die Rechtslage dann zu beurteilen, wenn die zu gewährende Entlohnung von der zukünftigen Entwicklung abhängt, insbesondere wenn die Vorteilsgewährung "Open - end - Charakter" trägt (vgl. BGHSt 41, 292, 302; BGH NStZ-RR 1998, 269; BGH NStZ-RR 1996, 354).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2001 - 2 Ws 193/00

    Bestechlichkeit; Bestechung; Vorteilsbegriff; Unrechtsvereinbarung; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02
    Denn weder die nachträgliche Anwendung einer neuen Strafnorm auf bislang straffreies Verhalten noch dessen nachträgliche Einbeziehung in einen bereits bestehenden Straftatbestand ist rechtsstaatlich zulässig (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2001, 654 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95

    Landesverrat wegen Verrat der Struktur und Arbeitsweise des Militärischen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02
    Anders ist die Rechtslage dann zu beurteilen, wenn die zu gewährende Entlohnung von der zukünftigen Entwicklung abhängt, insbesondere wenn die Vorteilsgewährung "Open - end - Charakter" trägt (vgl. BGHSt 41, 292, 302; BGH NStZ-RR 1998, 269; BGH NStZ-RR 1996, 354).
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2010 - 1 Ss 10/09

    Nachstellung: Voraussetzungen für eine Beharrlichkeit

    Denn weder die nachträgliche Anwendung einer neuen Strafnorm auf bisher straffreies Verhalten noch dessen nachträgliche Einbeziehung in einen bereits bestehenden Straftatbestand ist rechtsstaatlich zulässig (vgl. OLG Stuttgart NJW 2003, 228; OLG Karlsruhe NStZ 2001, 654).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich

    Nicht zuletzt wegen der sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung ggf. unterschiedlich darstellenden Konkurrenzverhältnisse (statt Tatmehrheit, wovon die Anklage ausgeht, Tateinheit) beider Vorgänge zueinander (vgl. zur Problematik BGHSt 41, 292, 302; 47, 22, 30; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 230 = wistra 2003, 31;… Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 332 Rdnr. 13;… § 331 Rdnr. 39 m.w.N.), ist insoweit durch Eröffnung des Hauptverfahrens eine einheitliche Beurteilung bzw. Entscheidung in der Hauptverhandlung zu ermöglichen.
  • OLG Hamm, 21.01.2009 - 3 Ss 476/08

    Rückwirkungsverbot bei vor Rechtsänderung begangener Verstöße gegen …

    Denn weder die nachträgliche Anwendung einer neuen Strafnorm auf bisher straffreies Verhalten noch dessen nachträgliche Einbeziehung in einen bereits bestehenden Straftatbestand ist rechtsstaatlich zulässig (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2003, 228; OLG Karlsruhe, NStZ 2001, 654;… Eser, a.a.O. § 2 Rdnr. 3).
  • LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12

    Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; …

    Anders ist die Rechtslage aber dann zu beurteilen, wenn die zu gewährende Entlohnung von der zukünftigen Entwicklung abhängt, insbesondere wenn die Vorteilsgewährung "Open-end-Charakter" trägt (vgl. BGH NStZ 1995, 92; OLG Stuttgart NJW 2003, 228, 229).
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