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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.07.2003 - 5St RR 176/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8348
BayObLG, 10.07.2003 - 5St RR 176/03 (https://dejure.org/2003,8348)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.2003 - 5St RR 176/03 (https://dejure.org/2003,8348)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 5St RR 176/03 (https://dejure.org/2003,8348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
    Unvollständigkeit eines Sachverständigenbeweisantrags zur Schuldfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrages als völlig ungeeignet gem. § 244 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderungen an die Qualität eines Beweisantrages; Ermittlung von im Beweisantrag benannten Anknüpfungstatsachen; Beruhen des Urteils auf der ...

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3000
  • NStZ 2003, 616
  • StV 2004, 6
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 30.06.2005 - 3 Ss 224/05

    Sachverständigengutachten; Beweisantrag; ungeeignetes Beweismittel; Ablehnung

    Ist nämlich ein qualifizierter Sachverständiger aufgrund der Beweisbehauptung in Verbindung mit den weiteren tatrichterlichen Feststellungen in der Lage, weitere indizielle Anknüpfungstatsachen zu ermitteln und damit Entscheidungsrelevantes zur Beweisbehauptung der Verteidigung auszusagen, dann ist dieses Beweismittel lediglich relativ ungeeignet und dessen Ablehnung nach § 244 Abs. 3 S. 2 StPO folglich unzulässig (vgl. BayObLG NJW 2003, 3000;… Herdegen in KK-StPO, 5. Aufl., § 244 Randnummern 77, 79 m.w.N.; BGH NJW 1983, 404).
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