Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 9 S 2062/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Witwenrente - Eheschluss nach Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherten - Ausschlussgrund
- Judicialis
RAVWS § 29 Abs. 1; ; RAVWS § 25 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RAVWS § 25 Abs. 1 S. 2 § 29 Abs. 1
Rechtsberater; Berufsständige Versorgung - Berufsunfähigkeit, Rechtsmissbrauch, Scheinehe, Versorgungsehe, Witwenrente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluss der Bewilligung von Witwenrente bei Eheschließung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Versterben des Mitglieds eines natürlichen Todes binnen weniger als drei Jahre nach der Eheschließung; Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne von § 21 Abs. 1 Nr. 1 der ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.01.2001 - 4 K 4109/00
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 9 S 2062/01
Papierfundstellen
- NJW 2003, 374
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84
Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 9 S 2062/01
Diese Ausschlussregelungen sind vom Bestreben getragen, den Träger der Versorgung nicht "zu unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre zu nötigen", was die Billigung der Rechtsprechung gefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.10.1969 - II C 46.68 -, BVerwGE 34, 149, 153 und BSG, Urteil v. 03.09.1986 - 9 a RV 8/84 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 3284/94
Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 9 S 2062/01
Wegen der Unterschiede in den Strukturprinzipien beider Versorgungssysteme liegt eine Berufsunfähigkeit vielmehr erst dann vor, wenn der Teilnehmer eine die Existenz sichernde Berufstätigkeit nicht mehr ausüben kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1996 - 9 S 3284/94 - zur Versorgung der Ärzte in Baden-Württemberg, m.w.N.). - BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68
Antrag auf Gewährung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung - Anspruch auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 9 S 2062/01
Diese Ausschlussregelungen sind vom Bestreben getragen, den Träger der Versorgung nicht "zu unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre zu nötigen", was die Billigung der Rechtsprechung gefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.10.1969 - II C 46.68 -, BVerwGE 34, 149, 153 und BSG, Urteil v. 03.09.1986 - 9 a RV 8/84 - m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 22.09.2026 - 8 LB 80/25
Witwerrente; Berufsfähigkeit; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; …
Soweit dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung anders gesehen werde (so VGH Ba.-Wü., Urteil vom 29, 10.2002 - 9 S 2062/01 -, juris Rn. 22), habe die dort maßgebliche Satzungsbestimmung das Tatbestandsmerkmal "auf nicht absehbare Zeit" enthalten, welches in der hier maßgeblichen Vorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 1 ASO2022 nicht vorhanden sei.Diese Rechtsauffassung stehe im Einklang mit der überzeugenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, juris Rn. 33), die im Streitfall trotz des Umstandes, dass § 16 ASO das Tatbestandsmerkmal "auf absehbare Zeit" nicht enthalte, einschlägig sei, wie sich etwa aus § 16 Abs. 1 Satz 12 ASO ("wenn zu erwarten ist") ergebe.
Eine Berufsunfähigkeit im Sinne des hier einschlägigen Satzungsrechts liegt indes nur bei einer dauerhaften Einschränkung der Leistungsfähigkeit bzw. bei Bestehen erheblicher Leistungseinschränkungen auf nicht absehbare Zeit vor (ebenso VGH Ba.-Wü., Urteil vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, juris Rn. 38;… Urteil vom 27.5.2026 - 8 LB 64/24 -, juris Rn. 78).
Die 90-Tage-Frist trägt vielmehr allein dem Umstand Rechnung, dass sich die Beurteilung einer dauerhaften Unfähigkeit zur Ausübung eines ärztlichen Berufs in existenzsicherndem Umfang im späteren Verlauf als unzutreffend herausstellen kann (ebenso VGH Ba.-Wü., Urteil vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, juris Rn. 36 zu einer vergleichbaren Formulierung in der Rechtsanwaltsversorgungssatzung in Baden-Württemberg).
Dass "die Berufsunfähigkeit länger als 90 Tage dauert" stellt damit den Behaltensgrund für die Rentenleistung dar (so auch VGH Ba.-Wü., Urteil vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, juris Rn. 36).
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17
Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht …
Er orientiert sich nicht am Begriff der Berufsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsurteile vom 19.08.2015 - 9 S 155/13 -, juris, vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, NJW 2003, 374, vom 17.12.1996 - 9 S 3284/94 -, juris, und vom 14.01.1991 - 9 S 90/90 -, VGHBW-Ls 1991, Beilage 4, B 8-9) und muss dies auch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.1991 - 1 B 46.91 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 22).Vielmehr verlangt die Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente durch das Mitglied, dass prognostisch davon ausgegangen werden muss, die Berufsunfähigkeit werde auf nicht absehbare Zeit bestehen (vgl. Senatsurteil vom 29.10.2002, a. a. O.; Senatsbeschlüsse vom 21.01.2016 - 9 S 1578/15 - und vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -).
Rn. 86 Das Verwaltungsgericht hat im Anschluss an die Rechtsprechung insbesondere des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12.09.2012 - 17 A 1373/09 -, juris) ausgeführt, eine Prognose, die Berufsunfähigkeit werde auf nicht absehbare Zeit bestehen, könne nicht gestellt werden, wenn die Möglichkeit und Erwartung bestehe, dass ein erkrankter Rechtsanwalt die Fähigkeit zur Ausübung seines Berufs innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wieder erlangen könne (s. a. Senatsurteil vom 29.10.2002, a. a. O.), indem er bis dahin noch nicht ausgeschöpfte, aber nach ärztlichem Urteil zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit geeignete und zumutbare therapeutische Behandlungsmöglichkeiten wahrnehme.
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.2015 - 9 S 155/13
Zum Begriff der Berufsunfähigkeit bei Freiberuflern - hier: Teilnehmer des …
Angesichts der einheitlichen Struktur der berufsständischen Versorgungswerke hat der Senat in der Folgezeit entschieden, dass diese Erwägungen auch für die Berufsunfähigkeit anderer Freiberufler, etwa der Ärzte oder Architekten, Geltung beanspruchen (vgl. Urteile vom 09.06.1998 - 9 S 2440/96 -, und vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, NJW 2003, 374).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10767/07
Änderung einer Rechtsanwaltsversorgungssatzung; Versorgungsehe
Denn letzteres wahrt nicht den gewünschten Konnex zwischen Kapitaldeckung und Versorgungsanlass und es nötigt ferner zur Offenlegung der Beweggründe für die Eheschließung, vor der der Antragsgegner seine Mitglieder und deren Angehörige aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bewahrt sehen möchte (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 9 S 2062/01 - NJW 2003, 374 ff. [376]). - VGH Baden-Württemberg, 18.10.2021 - 9 S 719/20
Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwalt durch das Versorgungswerk; …
Er orientiert sich nicht am Begriff der Berufsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung (…vgl. Senatsurteile vom 14.01.2019, a.a.O., vom 19.08.2015 - 9 S 155/13 -, juris, vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, NJW 2003, 374, vom 17.12.1996 - 9 S 3284/94 -, juris, und vom 14.01.1991 - 9 S 90/90 -, VGHBW-Ls 1991, Beilage 4, B 8-9) und muss dies auch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.1991 - 1 B 46.91 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 22). - VG Trier, 29.11.2011 - 1 K 1053/11
Hinterbliebenenversorgung: gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei …
Mit dieser - verallgemeinernden - Regelung wollte der Gesetzgeber die Versorgungsträger von der Ausforschung der privaten Lebenssphäre entbinden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. August 2011 - 14 ZB 09.1067 -, juris; VGH BW, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 9 S 2062/01 -, NJW 2003, 374, m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.2020 - 9 S 2105/19
Witwenversorgung für Ehefrau eines Rechtsanwalts - Berücksichtigung gemeinsamer …
Schließlich ist auch nicht zu erkennen, dass die im Senatsurteil vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 - juris, angestellten Erwägungen der vorstehend dargelegten Interpretation des § 25 Abs. 3 b) VwS entgegenstehen. - VG Stuttgart, 06.06.2019 - 4 K 16264/17
Berücksichtigung von Kindern bei der Versorgung einer Rechtsanwaltswitwe
Dass die Satzungsänderung als Reaktion auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 - erfolgte, legt ebenfalls keine abweichende Auslegung nahe. - OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
Herabsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente
Auch insoweit hat der Normgeber zu entscheiden, ob und inwieweit durch entsprechende Klauseln verhindert werden kann und soll, dass Beitragsmittel ganz oder teilweise von der Mitgliedergemeinschaft für die überlebenden Ehegatten trotz der genannten Besonderheiten der Ehe aufgewandt werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, NJW 2003, 374, 376). - VG Stuttgart, 06.10.2020 - 4 K 6247/18
Erfolglose Klage eines Rechtsanwalts auf die Zusicherung einer …
Dies ist im Hinblick auf den dargelegten Zweck der Hinterbliebenenversorgung und den sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von Hinterbliebenen, die ein Mitglied nach seinem Eintritt in den Ruhestand in höherem Alter geheiratet haben, und solchen, die bereits während des aktiven Berufslebens mit diesem verheiratet waren, nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.05.2009, a.a.O., Rn. 19; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26.08.2017 - 5 LA 29/17 - juris Rn. 18 zu einer Regelung im Beamtenversorgungsrecht; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 09.04.2020 - 3 K 11500/17 - juris Rn. 31 zu einer Regelung im Beamtenversorgungsrecht; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2002 - 9 S 2062/01 - juris Rn. 41 zu § 25 Abs. 1 VwS). - VGH Bayern, 16.03.2010 - 21 ZB 09.2160
Rechtsanwaltsversorgung; Witwengeld; Ausschlussgrund; Berufsunfähigkeit; kurze …
- VG Augsburg, 16.07.2009 - Au 2 K 08.1548
Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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