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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,386
BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01 (https://dejure.org/2002,386)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01 (https://dejure.org/2002,386)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01 (https://dejure.org/2002,386)
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  • lexetius.com

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 577
  • MDR 2003, 599
  • NZI 2003, 173
  • AnwBl 2003, 369
 
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Wird zitiert von ... (105)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01
    Im übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083 unter II 1 m.Nachw.).
  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermutung des Vermögensverfalls …

    Rn. 20 (2) Zwar kommt die Vermutung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO nach der Rechtsprechung des Senats nicht zur Geltung, wenn der Rechtsanwalt nachweist, dass die Eintragung im maßgeblichen Zeitpunkt bereits tilgungsreif war, weil die ihr zugrundeliegende Forderung schon vollständig getilgt war (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577;… vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, ZinsO 2017, 2544 Rn. 6; vom 14. August 2019 - AnwZ (Brfg) 40/19 Rn. 6).

    Rn. 62 aa) Der Vorwurf des Klägers, der Anwaltsgerichtshof habe ihn nicht auf die im Urteil angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wegfall der Vermutungswirkung bei Tilgungsreife der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577) hingewiesen, trifft nicht zu.

    Dabei wird ausdrücklich auch auf die im Urteil des Anwaltsgerichtshofs zitierte Entscheidung des Senats vom 26. November 2002 (AnwZ (B) 18/01, aaO) Bezug genommen.

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen …

    Ferner weiche die Entscheidung ohne vorherigen Hinweis und ohne Begründung vom Beschluss des Senats vom 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01, ab.

    Rn. 13 bb) Soweit der Antragsteller darauf verweist, die abgelehnten Richter hätten sich mit der Entscheidung über seine sofortige Beschwerde in Widerspruch zu dem Beschluss vom 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01 gesetzt, ist auch damit lediglich ein angeblicher Rechtsanwendungsfehler angesprochen, der keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermag.

  • BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …

    Rn. 38 Die Vermutung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO kommt allerdings nicht zur Geltung, wenn die der Eintragung zugrundeliegenden Forderungen bereits im Zeitpunkt des Widerrufs nicht oder nicht mehr bestanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577;… vom 16. Oktober 2019 - AnwZ (Brfg) 28/19, juris Rn. 6; vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 20 und vom 16. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 61/19, juris Rn. 9).
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