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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2700
OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03 (https://dejure.org/2004,2700)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2004 - 8 ME 164/03 (https://dejure.org/2004,2700)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 2004 - 8 ME 164/03 (https://dejure.org/2004,2700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufiges Berufsverbot gegen Ärztin bestätigt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der ärztlichen Approbation; Anordnung des Ruhens der Approbation als Beschränkung der Berufswahl; Beurteilung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Arztes wegen der ihm zu Last gelegten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1750
  • DVBl 2004, 1380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Approbation als Apothekerin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117);… BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117);… Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Kann die Anordnung des Ruhens der Approbation der Antragstellerin somit bei summarischer Prüfung weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden, hängt die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von der Abwägung der widerstreitenden Interessen ab, bei der sowohl die Folgen, die bei einem Aufschub des Ruhens der Approbation für die Dauer des Rechtsstreits befürchtet werden müssen, als auch die Auswirkungen des Sofortvollzugs auf die Antragstellerin zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).

    Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation muss die Antragstellerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts einen Eingriff in ihre durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und der Berufswahl hinnehmen, da ein Arzt, dessen Approbation ruht, den ärztlichen Beruf nach § 6 Abs. 3 BÄO nicht ausüben darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation einen selbständigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung und der Berufswahl dar, der in seinen Wirkungen über den der im Klageverfahren noch zu überprüfenden Anordnung des Ruhens der Approbation hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).

    Daher setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation nach Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die Feststellung voraus, dass das Ruhen der Approbation schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.).

    Ob das der Fall ist, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (120 f.)).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2003 - 8 ME 96/03

    Approbation; Arzt; Interessenabwägung; Neurologe; Psychiater; Ruhen; Straftat; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 - NJW 2002, S. 2225, m.w.N.;… BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974, S. 566; Senatsbeschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 - Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 26.9.2002 - 8 MA 18/02 - Finkelnburg/Jank, Rn. 864).

    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117);… BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117); Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtmäßig, wenn eine Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.;… Senatsbeschl. v. 29.8.2002, a.a.O.;… vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470;… Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989, S. 44, VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Strafbar ist nach § 212 StGB auch die aktive Sterbehilfe, weil Sterbehilfe unabhängig davon, ob sie dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht, auch bei unheilbar Kranken nicht durch gezieltes Töten geleistet werden darf (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1991 - 3 StR 467/90 - BGHSt 37, 376).

    Demgegenüber ist die passive Sterbehilfe, d. h. die Nichteinleitung oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen, grundsätzlich straflos (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117);… BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117);… Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Ob das der Fall ist, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (…BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (120 f.)).

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02

    Apotheker; Approbation; Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117);… BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117);… Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtmäßig, wenn eine Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat hinreichend wahrscheinlich ist (…vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002, a.a.O.;… vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470;… Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989, S. 44, VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Nichts anderes gilt für die ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei sterbenden Patienten, die als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Eintritt des Todes beschleunigt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1996 - 3 StR 79/96 - BGHSt 42, 301).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dazu genügt es, dass der Adressat der Maßnahme durch die Begründung des Verwaltungsakts von den entscheidungserheblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat und durch die Belehrung darüber, dass gegen den Bescheid Widerspruch erhoben werden kann, Gelegenheit erhalten hat, sich zu diesen Tatsachen zu äußern (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1986 - 7 B 6/86 - NJW 1987, S. 143; BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46/81 - BVerwGE 66, 184).
  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Wohnungsverweisung und Kontaktverbot zum Schutz vor …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 - NJW 2002, S. 2225, m.w.N.;… BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974, S. 566;… Senatsbeschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 - Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 26.9.2002 - 8 MA 18/02 - Finkelnburg/Jank, Rn. 864).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117); BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117);… Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
    Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch nicht hinreichend sicher beurteilen, kommt es auf eine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 - NJW 2002, S. 2225, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974, S. 566;… Senatsbeschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 - Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 26.9.2002 - 8 MA 18/02 - Finkelnburg/Jank, Rn. 864).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch - …

  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 6.86

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge - …

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2002 - 8 ME 66/02

    Anordnung; Auflösung; formelle Illegalität; Genehmigungsfähigkeit; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1988 - 5 B 309/88
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2002 - 8 MA 18/02

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1996 - 13 B 350/96

    Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Sofort …

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15

    Beschlagnahme; Eigentum; erhebliche Gefahr; Flüchtling; Gefahr; gegenwärtige …

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (…BVerwG, Beschl. v. 18.10.2005 - BVerwG 6 VR 5/05 -, NVwZ 2006, 214, juris, Rdnr. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 9.7.2015 - 4 ME 66/15 -, juris, Rdnr. 6, und v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, juris, Rdnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl; …

    Ist - wie hier, wobei der Senat auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens auf die zutreffende Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung (Beschl. v. 5.9.2019, Umdruck S. 11 f.) verweist und sich diese zu Eigen macht (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO) - die sofortige Vollziehung von der Behörde den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so setzt die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eine Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das vorrangig öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung voraus (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Beschluss vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750; abweichend hiervon war das VG Hannover als Vorinstanz davon ausgegangen, dass bei Straftaten gegen das Leben, wie sie im gegebenen Fall in Rede standen, die "überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ausreichend" sei, vgl. Beschluss vom 25.9.2003 - 5 B 2942/03 -, NJW 2004, 311 (312); das VG Lüneburg wiederum hält in Übereinstimmung mit dem ihm übergeordneten OVG die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung für notwendig, um eine Ruhensanordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO zu rechtfertigen, vgl. Beschluss vom 19.6.2003 - 5 B 28/03 -, dokumentiert bei Juris; ähnlich wie das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 29.8.2002 hatte das VG Schleswig bereits mit Beschluss vom 22.12.1989 - 12 B 80/89 -, Leitsatz dokumentiert bei Juris, die Auffassung vertreten, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Anordnung des Ruhens der Approbation nach Einleitung des Strafverfahrens durch Erhebung der Anklage nicht verlangt, dass vom Verwaltungsgericht (nochmals) geprüft wird, ob eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der strafgerichtlichen Verurteilung besteht.

    Daher ist ein vorläufiges Berufsverbot zur Abwehr konkreter Gefahren für diese Rechtsgüter regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in tatsächlicher Hinsicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Arzt bei der Ausübung seines Berufs Straftaten gegen das Leben und/oder die Gesundheit von Patienten begangen hat und die Gefahr einer Verletzung dieser Rechtsgüter bei einer Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit weiter besteht so überzeugend u.a. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, dokumentiert bei Juris, sowie vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, wo allerdings für ausreichend erachtet wird, dass bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte von Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit von Patienten (lediglich) "nicht auszuschließen ist, dass dies in Zukunft wieder geschieht"; in diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 13.10.2005 - 3 StR 385/04 -, NJW 2005, 3732, wo es heißt (Seite 3733), die Ruhensanordnung diene dazu, "in unklaren Situationen oder Eilfällen dem Arzt vorläufig den Beruf zu untersagen"; siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15/04 -, dokumentiert bei Juris, wo im Zusammenhang mit dem Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer wegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse ausgeführt wird, "eine Nichtgefährdung ... sei (erst) dann anzunehmen, wenn die Interessengefährdung hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann"; siehe weiterhin BFH, Urteil vom 22.9.1992 - VII R 43/92 -, MDR 1993, 911, wonach die Bestellung eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, der in Vermögensverfall geraten ist, dann nicht zu widerrufen ist, "wenn dadurch eine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber nicht eingetreten ist".

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