Rechtsprechung
| BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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LRiG NW § 4; LBG NW § 57 Satz 3, § 83 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
LRiG NW § 4; ; LBG NW § 57 Satz 3; ; LBG NW § 83 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Richters aus dem Amt wegen Begehung einer Beihilfe zum Betrug - Beachtliche Milderungsgründe bei Disziplinarmaßnahmen gegen einen Richter - Beachtlichkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Disziplinarmaßnahmen gegen einen Richter - Folgen der ...
- opinioiuris.de
Richter, der einen Beihilfebetrug begeht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LRiG NW § 4; LBG NW § 57 S. 3 § 83 Abs. 1
Entfernung aus dem Dienst bei Beihilfebetrug - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2910
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes; …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Dienstgericht des Bundes anschließt, ist dabei eine Entfernung aus dem Dienst erforderlich, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z. B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (BVerwGE 93, 365, 368; BVerwG, Urteile vom 11. November 1998 - 1 D 29.97, vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23 und vom 26. September 2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 = DÖD 2002, 277 = NVerwZ-RR 2002, 285).Soweit sich der Revisionskläger demgegenüber bemüht, das besonders hohe Eigengewicht seines Dienstvergehens durch Vergleich mit einem Beihilfebetrug eines Beamten zu relativieren, der Gegenstand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2001 - 1 D 32.00 (…aaO) war, versucht er lediglich revisionsrechtlich unbehelflich, die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Berufungsgerichts durch seine eigene zu ersetzen.
Hinzu kommt, daß die Pflichtverletzung wegen der herausragenden Stellung des Revisionsklägers wesentlich schädlichere Auswirkungen auf die allgemeine Dienstmoral und das Ansehen des öffentlichen Dienstes insgesamt hat als die eines Beamten in untergeordneter Stellung (vgl. für Angehörige des gehobenen bzw. höheren Dienstes: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1979 - 1 D 97.77, DÖD 1979, 127, 128; Urteil vom 26. September 2001 - 1 D 32.00, Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 = DÖD 2002, 277 = NVwZ-RR 2002, 285, 286).
- BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00
Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
a) Wenn das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die Amtsführung des Richters unheilbar zerstört ist, kommt als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00, NJW 2002, 834, 837; vgl. zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Falle der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auch BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - 1 D 46.98, Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 6).Die Abwägung der Umstände, die für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind, ist grundsätzlich Sache des Dienstgerichts und des Dienstgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00, NJW 2002, 834, 837; vgl. für berufsgerichtliche Verfahren auch BGHSt 15, 372, 375).
- BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 49.92
Disziplinarrecht - Gehaltskürzung - Beamtenrecht - Beihilfebetrug
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Ob dies letztlich erforderlich ist, hängt allerdings, wie der Dienstgerichtshof nicht verkannt hat, von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (BVerwGE 53, 75, 77; 93, 365, 367).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Dienstgericht des Bundes anschließt, ist dabei eine Entfernung aus dem Dienst erforderlich, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z. B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (BVerwGE 93, 365, 368; BVerwG, Urteile vom 11. November 1998 - 1 D 29.97, vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23 und vom 26. September 2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 = DÖD 2002, 277 = NVerwZ-RR 2002, 285).
- BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Es hat sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, daß eine verminderte Schuldfähigkeit die Anordnung der Höchstmaßnahme jedenfalls dann nicht ausschließt, wenn es sich um die eigennützige Verletzung von selbstverständlichen und leicht einsehbaren Grundpflichten eines jeden Beamtenverhältnisses handelt (vgl. BVerwGE 113, 8, 11, 12 m.w.Nachw.; BVerwG, Urteil vom 15. August 2000 - 1 D 44.98, NVwZ-RR 2001, 249, 250, 251). - BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Die Abwägung der Umstände, die für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind, ist grundsätzlich Sache des Dienstgerichts und des Dienstgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00, NJW 2002, 834, 837; vgl. für berufsgerichtliche Verfahren auch BGHSt 15, 372, 375). - BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98
Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand; …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Es hat sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, daß eine verminderte Schuldfähigkeit die Anordnung der Höchstmaßnahme jedenfalls dann nicht ausschließt, wenn es sich um die eigennützige Verletzung von selbstverständlichen und leicht einsehbaren Grundpflichten eines jeden Beamtenverhältnisses handelt (vgl. BVerwGE 113, 8, 11, 12 m.w.Nachw.; BVerwG, Urteil vom 15. August 2000 - 1 D 44.98, NVwZ-RR 2001, 249, 250, 251). - BVerwG, 28.11.2000 - 1 D 56.99
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Dienstgericht des Bundes anschließt, ist dabei eine Entfernung aus dem Dienst erforderlich, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z. B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (BVerwGE 93, 365, 368; BVerwG, Urteile vom 11. November 1998 - 1 D 29.97, vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23 und vom 26. September 2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 = DÖD 2002, 277 = NVerwZ-RR 2002, 285). - BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
a) Wenn das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die Amtsführung des Richters unheilbar zerstört ist, kommt als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiSt (R) 1/00, NJW 2002, 834, 837; vgl. zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Falle der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auch BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - 1 D 46.98, Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 6). - BVerwG, 11.11.1998 - 1 D 29.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Dienstgericht des Bundes anschließt, ist dabei eine Entfernung aus dem Dienst erforderlich, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z. B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (BVerwGE 93, 365, 368; BVerwG, Urteile vom 11. November 1998 - 1 D 29.97, vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23 und vom 26. September 2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 = DÖD 2002, 277 = NVerwZ-RR 2002, 285). - BVerwG, 28.11.1996 - 1 D 67.96
Entfernung aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens - Gewährung eines …
Auszug aus BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Angesichts der festgestellten Vermögensverhältnisse des Revisionsführers und des Einkommens seiner gegebenenfalls unterhaltspflichtigen Ehefrau, das zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1996 - 1 D 67.96, Buchholz 235 § 77 BDO Nr. 3), ist der Revisionskläger nicht bedürftig. - BVerwG, 31.01.1979 - 1 D 97.77
Voraussetzungen für berücksichtigungsfähige Milderungsgründe
- BVerwG, 14.10.1975 - 1 D 36.75
Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Erschleichung von Beihilfeleistungen
- Richterdienstgericht Thüringen, 19.01.2023 - DG 1/22
Nach Anklage wegen Rechtsbeugung: Familienrichter aus Weimar vorläufig vom Dienst …
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in die Amtsführung des Richters unheilbar zerstört ist, als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt (BGH, NJW 2004, 2910, Rn. 21). - Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23
Dienstgericht enthebt Richterin vorläufig des Dienstes
Denn das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine dem Rechtsstaat und der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichteten Amtsführung der Richterin ist durch ein derartiges Verhalten unheilbar zerstört (zu diesem Maßstab vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 9. Juni 2004 - RiSt (R) 1/02 -,juris Rn. 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2014 - 3d A 1614/11
Entfernung eines Justizbeamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Entwendung …
Rn. 182 Vgl. für den Fall eines Richters BGH, Urteil vom 9. Juni 2004 - RiSt (R) 1/02 -, NJW 2004, 2910, 2911 m.w.N; allgemein für Beamte des gehobenen Dienstes BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1979 - 1 D 97.77 -, DÖD 1979, 127, 128; zur Bedeutung des Amtes für die Maßnahmebemessung bei Vorteilsannahme BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98, 106.
- Richterdienstgericht Thüringen, 02.06.2023 - DG 2/23 Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in die Amtsführung des Richters unheilbar zerstört ist, als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt (BGH, NJW 2004, 2910, Rn. 21).
- DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 3.12
Landesrechnungshof; Vizepräsident; innerdienstlicher Betrug; …
Rn. 73 In Fällen des innerdienstlichen Betruges zum Nachteil des Dienstherrn hat ein Beamter im aktiven Dienst in der Regel die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt, wenn im Einzelfall Erschwerungsgründe vorliegen, denen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüberstehen, dass eine Gesamtbetrachtung nicht den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauen endgültig verloren (BGH, Urteil vom 9. Juni 2004 - RiSt [R] 1/02, juris Rn. 22 m. w. Nachw.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2006 - 21d A 3905/05
Folgen für einen Finanzbeamten nach Steuerhinterziehung im Dienst binnen 10 …
Rn. 148 Vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2004 - RiSt(R) 1/02 - , NJW 2004, 2910. - OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/10
Disziplinarrecht, Beihilfebetrug, Maßnahmebemessung, Entfernung aus dem Dienst
Rn. 33 Bei einem so schwerwiegenden Dienstvergehen, das einen vorsätzlichen Treuebruch im Kernbereich der dienstlichen Pflichten beinhaltet, kann von einer Entfernung aus dem Dienst nur dann abgesehen werden, wenn außergewöhnliche Milderungsgründe vorliegen, die den Vertrauensverlust abzuschwächen geeignet sind (BGH, Urt. v. 9. Juni 2004, NJW 2004, 2910, 2911). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - 3d A 1849/08
Außerdienstliches Dienstvergehen i.S.d. § 83 Abs. 1 S. LBG NRW a.F. durch …
Rn. 71 Vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2004 - RiSt (R) 1/02 - , NJW 2004, 2910. - OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/11
Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und …
Bei einem so schwerwiegenden Dienstvergehen, das einen vorsätzlichen Treuebruch im Kernbereich der dienstlichen Pflichten beinhaltet, kann von einer Entfernung aus dem Dienst nur dann abgesehen werden, wenn außergewöhnliche Milderungsgründe vorliegen, die den Vertrauensverlust abzuschwächen geeignet sind (BGH, Urt. v. 9. Juni 2004, NJW 2004, 2910, 2911). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 21d A 3905/05
Entfernung eines Steuerbeamten aus dem Dienst wegen der Begehung einer …
Rn. 148 Vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2004 - RiSt(R) 1/02 - , NJW 2004, 2910. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 21d A 2169/04
Disziplinarverfahren - Einbehalt der Dienstbezüge wegen Steuerstraftat eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2004 - 22d A 1184/03
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 23.01.2004 - 13 Verg 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Tragung der Kosten des Nachprüfungsverfahrens; Erstattung der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts; Erstattungsfähigkeit bei fehlender Wahrnehumg eines Termins wegen unvorhergesehener Verkehrsschwierigkeiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslagen des Rechtsanwalts für Fahrten zu auswärtigem Termin
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts trotz Nichterscheines im Termin; Stundenlange Sperrung der Autobahn
- lawblog.de (Kurzinformation)
Reisekosten
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 28 Abs. 1
Erstattung von Reisekosten des Verfahrensbevollmächtigten bei verhinderter Teilnahme am Termin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts trotz Nichterscheines im Termin; Stundenlange Sperrung der Autobahn
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 14.03.2003 - 203-VgK-14/03
- VK Niedersachsen, 27.06.2003 - 203-VgK-14/03
- VK Niedersachsen, 15.07.2003 - 203-VgK-14/03
- VK Niedersachsen, 16.12.2003 - 203 VgK 14/03
- VK Niedersachsen, 16.12.2003 - 203-VgK-14/03
- VK Niedersachsen, 23.01.2004 - VgK-14/03
- OLG Celle, 23.01.2004 - 13 Verg 1/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2910 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 716
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