Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 322
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 322
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Zahlung von rückständigem und zukünftigem Mietzins aus gewerblichem Mietverhältnis; Mietvertrag auf bestimmte Dauer geschlossen; Kündigung vor Ablauf der Mietzeit mit der Begründung, Schriftform sei nicht eingehalten und der Behauptung, eine auflösende ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietverhältnis - Zahlungsklage und Fortbestehens des Mietverhältnisses
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 322
Leistungsklage durch Feststellungsurteil; Rechtskraft des Feststellungsurteils und Leistungsklage - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 322
Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens eines Mietverhältnisses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 294
- NZM 2004, 99
- ZMR 2004, 24
- WM 2004, 532
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92
Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Das gebietet die der Rechtskraft innewohnende Präklusionswirkung (BGHZ 123, 137 ff.;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. vor § 322 Rdn. 70). - BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62
Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Über diese kann das Gericht (des Zweitprozesses) solange frei entscheiden, als über sie nicht (im Erstprozeß) rechtskräftig entschieden ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62 - NJW 1964, 1316, 1318). - BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91
Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Wenn es sich um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muß die Revision zumindest darlegen, daß sie zweckentsprechende Aufklärung gesucht hat; die Rüge darf nicht auf bloßen Verdacht hin erhoben werden (BGH, Urteil vom 20. Juni 1991 - VII ZR 11/91 - NJW 1992, 512). - BGH, 24.06.1980 - KZR 12/79
Zulässigkeit einer Änderung - Revisionsverfahren - Ablehnung der Revisionsannahme
Auszug aus BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. August 2000 rechtskräftig geworden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1980 - KZR 12/79 - NJW 1981, 55).
- BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18
Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der …
Somit sind die Parteien mit dem Vortrag solcher Tatsachen, die im maßgebenden Zeitpunkt des Vorprozesses schon vorhanden waren und mit denen das Ziel verfolgt wird, das "kontradiktorische Gegenteil" der früher festgestellten oder abgelehnten Rechtsfolge auszusprechen, insoweit ausgeschlossen, als diese Tatsachen bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebensvorgang gehören (…vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92, aaO; vom 24. September 2003 - XII ZR 70/02, NJW 2004, 294 unter 2 c;… Beschluss vom 22. September 2016 - V ZR 4/16, aaO Rn. 17). - BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16
Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer …
Mit Vortrag zu Tatsachen, die im maßgebenden Zeitpunkt des Vorprozesses schon vorhanden waren und darauf gerichtet sind, das kontradiktorische Gegenteil der im Vorprozess festgestellten Rechtsfolge auszusprechen, sind die Parteien dann insoweit ausgeschlossen, als sie bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebensvorgang gehören (BGH, Urteil vom 24. September 2003 - XII ZR 70/02, NJW 2004, 294, 296).Rn. 21 Aus der von dem Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. September 2003 - XII ZR 70/02, NJW 2004, 294, 295) ergibt sich nichts anderes.
- BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03
Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage
Infolgedessen gehört zur Rechtskraftwirkung nicht nur die Präklusion der im ersten Prozeß vorgetragenen Tatsachen, sondern auch die der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung im ersten Prozeß entstanden sind, sondern bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozeß vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (st.Rspr.; BGHZ 98, 353, 358; BGHZ 123, 137, 141; BGH…, Urteil vom 17. März 1995, aaO; zuletzt BGH, Urteil vom 24. September 2003 - XII ZR 70/02, zur Veröffentlichung bestimmt, unter 2 c).
- BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08
Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?
Die nunmehr vorgetragene Begründung gehört deshalb bei der vorzunehmenden natürlichen Betrachtung zu demselben historischen Lebenssachverhalt, der bereits dem Urteil vom 10. August 2005 zugrunde lag (vgl. BGHZ 98, 353, 358 f. ; 123, 137, 141 ; 157, 47, 51 ; BGH, Urt. v. 24. September 2003, XII ZR 70/02, NJW 2004, 294, 295 f.). - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
Rn. 68 3. Die Einwendungen des Beklagten sind auch nicht durch "die der Rechtskraft innewohnenden Präklusionswirkung " (BGH WM 2004, 532) des Urteils des LG München I vom 11.08.1997 (17 O 22928/93) ausgeschlossen.Rn. 70 Die Klägerin hält die Voraussetzungen der Tatsachenpräklusion für gegeben und beruft sich hierzu auf die ständige Rechtsprechung des BGH, insbesondere auf die Entscheidungen vom 07.07.1993 (BGHZ 123, 137 ff. = NJW 1993, 2684 ff. = MDR 1993, 1117 = VersR 1994, 452) und 24.09.2003 (WM 2004, 532), in denen der BGH die Grundsätze der Tatsachenpräklusion dargestellt hat.
Rn. 77 In der Entscheidung vom 24.09.2003 (WM 2004, 532) hat der BGH ergänzend festgestellt, daß.
80 Die Tatsachenpräklusion ist "der Rechtskraft innewohnend" (BGH WM 2004, 532) und soll verhindern, daß die Wirkungen der Rechtskraft durch tatsächliches Vorbringen in einem Folgeprozeß ausgehöhlt werden (BGH VersR 1994, 452).
- BGH, 06.12.2022 - II ZR 187/21
GmbH: Schadensersatzverlangen des geschädigten Gesellschafters bei …
Das nachentscheidende Gericht ist somit an einer abweichenden Entscheidung der rechtskräftig entschiedenen (Vor-)Frage gehindert (sog. Präjudizialität; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 178/93, NJW 1995, 1757 unter II 1 a; Urteil vom 26. Juni 2003 - I ZR 269/00, NJW 2003, 3058 unter II 1 a; Urteil vom 24. September 2003 - XII ZR 70/02, WM 2004, 532, 533;… Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227 Rn. 9 und 23;… Urteil vom 21. Oktober 2020 - VIII ZR 261/18, BGHZ 227, 198 Rn. 33). - OLG München, 22.11.2018 - 32 U 1376/18
Mietvertrag - Rücksichtnahmepflicht
Tatsachen, die im maßgebenden Zeitpunkt des Vorprozesses schon vorhanden waren, aber nicht vorgetragen wurden, sind mit dem Ziel, das "kontradiktorische Gegenteil" der früher festgestellten oder abgelehnten Rechtsfolge auszusprechen, insoweit ausgeschlossen, als sie bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebensvorgang gehören (BGH, Urteil vom 24. September 2003 - XII ZR 70/02, NJW 2004, 294).Rn. 63 Anders als in dem vom BGH entschiedenen Fall (NJW 2004, 294) kommt es hier nicht darauf an, ob eine bestimmte bereits erfolgte Kündigung des Vermieters wirksam war oder nicht.
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 47/04
Pflichten des Prozessanwalts bei Unklarheit des erteilten Auftrags
Es hat sich dabei auf "Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Präklusionswirkung" berufen, nach der die Parteien mit allem tatsächlichen Vorbringen ausgeschlossen sind, das im Widerspruch zu den Feststellungen des Urteils im Vorprozess steht (BGHZ 123, 137, 140 f; BGH, Urt. v. 24. September 2003 - XII ZR 70/02, WM 2004, 532, 533). - OLG Hamburg, 30.03.2017 - 3 U 150/15
Rechtserhaltende Markenbenutzung für "Bekleidungsstücke" - Markenlöschung: …
Das gebietet die der Rechtskraft innewohnende Präklusionswirkung (st.Rspr.; BGHZ 98, 353 (358);… BGH, NJW 1993, 2684 (2685), juris Rn. 10;… NJW-RR 1996, 826 (827), juris Rn. 19; NJW 2004, 294 (295f.), juris-Rn. 23;… NJW 2004, 1252 (1253), juris Rn. 12;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl.;… vor § 322 Rn. 70 - sog. Tatsachenpräklusion). - OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
Vorzeitige Beendigung eines Gewerberaummietvertrages
Rn. 72 Hatte das Landgericht im Vorprozess damit keine Veranlassung, sich (im Hinblick auf eine bereits seinerzeit streitgegenständliche ordentliche Kündigung) mit der Wirksamkeit der Befristung zu befassen, stellt sich die Situation maßgeblich anders dar als in der von Beklagtenseite zitierten Entscheidung BGH, NZM 2004, 99 f., in der bereits im vorangegangenen Verfahren der Räumungsanspruch mit der Begründung, dass der Mietvertrag auf Grund eines Schriftformmangels unbefristet gewesen sei, auf eine ordentliche Kündigung gestützt worden war. - OLG Dresden, 10.08.2004 - 5 U 426/04
Anforderungen an die Form eines befristeten Mietvertrages; Bezeichnung von …
- OLG Köln, 28.04.2005 - 1 W 10/05
Schriftform bei Vertragsunterzeichnung durch Vertreter einer …
- LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
Wohnungskaufvertrag: Schaden im Zusammenhang mit erhöhten Baukosten aufgrund …
- LG Ingolstadt, 26.03.2018 - 32 O 627/16
Schadensersatzansprüche bei unberechtigter Kündigung eines Mietvertrages
- LG Frankfurt/Main, 31.08.2017 - 3 O 114/11
- OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung
- OLG München, 04.06.2014 - 7 U 5096/12
Haftung des Kommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds auf Rückzahlung …
- OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 3 U 39/07
Auslegung eines Prozeßvergleichs; Bestimmung des Streitgegenstandes eines …
- ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 7849/11
Zugang der Kündigung bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses; Beendigung des …
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