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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 420/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5848
OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 420/03 (https://dejure.org/2004,5848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.01.2004 - 20 W 420/03 (https://dejure.org/2004,5848)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 20 W 420/03 (https://dejure.org/2004,5848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 AuslG, § 56 AuslG, § 57 AuslG, § 92 Abs 1 Nr 1 AuslG
    Abschiebungshaftanordnung: Prüfungspflicht des Abschiebungshaftrichters hinsichtlich Duldungsanspruch

  • Judicialis

    AuslG § 55; ; AuslG § 56; ; AuslG § 57; ; AuslG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 55; AuslG § 56; AuslG § 57; AuslG § 92
    Prüfung des Anspruchs auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung durch den Abschiebungshaftrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungshaft nach § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Ausländergesetz (AuslG); Sinn und Zweck eines Abschiebungshaftverfahrens; Duldung der Anordnung von Abschiebungshaft ; Unzulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3050
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 420/03
    Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 in der Sache 2 BvR 397/02 Bezug nimmt, kann er damit seinem Rechtsmittel nicht zum Erfolg verhelfen.
  • OLG Frankfurt, 10.04.2003 - 20 W 69/03

    Abschiebungshaft: Keine Pflicht des Abschiebungsrichters zur Prüfung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 420/03
    Nach Auffassung des Senats lässt sich aus der neuen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht ableiten, dass auch der Abschiebungshaftrichter prüfen muss, ob der betroffene Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat (vgl. bereits die Senatsentscheidungen 20 W 69/03 und 20 W 400/03).
  • BayObLG, 10.09.2003 - 4Z BR 56/03

    Berücksichtigung der unter falscher Identität erschlichenen Duldung bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 420/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. September 2003 in der Sache 4Z BR 56/03 (dok. bei juris).
  • BayObLG, 27.06.1991 - BReg. 3 Z 102/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2004 - 20 W 420/03
    Der Senat ist mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1991, 247) und dem Oberlandesgericht Zweibrücken (NVwZ-Beil. 2001, 46) der Auffassung, dass die Prüfung, ob und für welchen Zeitraum eine Duldung erteilt werden muss, im Rahmen der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen allein den Verwaltungsgerichten vorbehalten ist.
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    3 Z 101/83">BayObLGZ 1983, 138; OLG Dresden, Beschl. v. 17. Oktober 2007, 3 W 1159/07, juris, Rn. 4; OLG Frankfurt NJW 2004, 3050, 3051; OLG Hamm OLGZ 1977, 157, 159; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 68. Aktual.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 3 Wx 22/04

    Zulässigkeit von Sicherungshaft bei laufender Duldung

    Rn. 17 Allerdings steht eine Duldung der Anordnung von Abschiebungshaft nicht grundsätzlich entgegen, weil sie weder die Pflicht des Ausländers zur unverzüglichen Ausreise noch die grundsätzliche Befugnis der Ausländerbehörde zur Abschiebung berührt, denn sie kann widerrufen werden, wenn die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe in Wegfall geraten (vgl. OLG Frankfurt vom 5. Januar 2004 - 20 W 420/03 - Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Rn. 233 zu § 57 AuslG).
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