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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3864
OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03 (https://dejure.org/2004,3864)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2 Ws 702/03 (https://dejure.org/2004,3864)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2 Ws 702/03 (https://dejure.org/2004,3864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft; Änderung des Konkurrenzverhältnisses; Hinweispflicht des Gerichts; Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommensteuerhinterziehung; Steuerhinterziehung wegen verschwiegener Kapitaleinkünfte; Teilweise Ablehnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3504
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten …

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    b) Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Strafkammer in den Vorwürfen von Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommensteuerhinterziehung jedenfalls bei der hier gegebenen Fallgestaltung zwei - auch prozessual - selbständige Straftaten (vgl. BGH NJW 85, 1719 u. wistra 92, 103; BayObLG …

    Die Annahme von Tateinheit zwischen der Verkürzung verschiedener Steuerarten ist auf Fälle aktiven Handelns - etwa, wenn mehrere Hinterziehungen durch dieselbe Erklärung bewirkt werden - beschränkt (vgl. BGH wistra 92, 103;… Rolletschke/Kemper aaO).

  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    Das bedeutet, dass, wenn der Steuerpflichtige über das Bestehen des Steueranspruchs irrt, er einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum erliegt (BGH in stRspr: BGHSt 5, 90; wistra 86, 174 sowie 89, 263; vgl auch Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 88.4, 224, 228,229).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei …

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    b) Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Strafkammer in den Vorwürfen von Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommensteuerhinterziehung jedenfalls bei der hier gegebenen Fallgestaltung zwei - auch prozessual - selbständige Straftaten (vgl. BGH NJW 85, 1719 u. wistra 92, 103; BayObLG …
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85

    Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs bei falscher Angabe des Leistungsgegenstandes …

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    Das bedeutet, dass, wenn der Steuerpflichtige über das Bestehen des Steueranspruchs irrt, er einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum erliegt (BGH in stRspr: BGHSt 5, 90; wistra 86, 174 sowie 89, 263; vgl auch Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 88.4, 224, 228,229).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - VI 14/89
    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    Bei Änderung des Konkurrenzverhältnisses - hier: Übergang von Tateinheit auf Tatmehrheit - besteht nach § 265 Abs. 1 StPO die Hinweispflicht des Gerichts (vgl. BGH StV 91, 102;KK-Engelhardt, StPO, 5.A. § 265 Rn 10; Meyer-Goßner, StPO, 46.A., § 265 Rn 15).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus …

    Im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre muss der Täter erkennen, dass ein Steueranspruch existiert und dass er darauf schädigend einwirkt ("Steueranspruchstheorie"; vgl. BGH NJW 2003, 907 [910] = NStZ 2003, 550; OLG Köln - 2. Strafsenat - NJW 2004, 3504 [3505]; FG München PStR 2011, 245 Tz. 14 (bei Juris);… Rolletschke, in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 234 m. w. Nachw.) Geht der Steuerpflichtige davon aus, dass ein Steueranspruch nicht existiert, befindet er sich somit nicht im Verbots-, sondern im Tatbestandsirrtum (…OLG Köln a.a.O. m. w. Nachw.).
  • LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade in dem mit der verfahrensgegenständlichen Rechtsmaterie vergleichbaren Steuerrecht gibt es komplexe Tatbestände, bei denen es sich nicht von selbst versteht, dass der Bürger sein Vorgehen für unrechtmäßig hält (…BGH Wistra 1986, S. 220 f;… 1989, S. 263 f.; OLG Köln NJW 2004, 3504 f., sowie - als Gegenbeispiel für eine hinsichtlich der Verneinung des Vorsatzes weniger plausible Sachlage als im vorliegenden Fall - BGH NStZ 2000, 320 f.).
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