Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 16.09.2005 - 33 C 2479/05 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. September 2005 - 33 C 2479/05 (https://dejure.org/2005,18623)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Höhere Miete bei Schönheitsreparaturen vom Vermieter?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkungen des Schicksals der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf die Höhe der ortsüblichen und angemessenen Vergleichsmiete; Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung; Wirksamkeit einer Klausel über Schönheitsreparaturen im Formularmietvertrag
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3294
- NZM 2005, 862
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 186/06
Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
aa) Teilweise wird es für zulässig erachtet, dass ein Zuschlag auf die vereinbarte Miete bei Unwirksamkeit der Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter vorgenommen wird (vgl. AG Bretten, DWW 2005, 293; AG Frankfurt a.M., NJW 2005, 3294; AG Langenfeld, NZM 2006, 178; Stürzer, WuM 2004, 512; Warnecke, WuM 2006, 188; Both, WuM 2007, 3). - LG Nürnberg-Fürth, 18.11.2005 - 7 S 7698/05
Unangemessene Benachteiligung durch mietvertragliche Klausel mit der Pflicht zur …
(NJW 2005, 3294) und des AG Bretten (DWW 2005, 293) rekurriert, setzen sich diese nicht hinreichend mit der Problematik auseinander und vermögen die Kammer nicht zu überzeugen.
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