Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- autokaufrecht.info
Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Pkw wegen Chiptunings
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Subunternehmervertrag - Vertragsänderung - Rückzahlungsansprüche
Kurzfassungen/Presse (2)
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Einbau eines Tuning-Chips
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Chip-Tuning": Sachmangel eines Wagens? - Ohne Abnahme durch einen Sachverständigen erlischt nach dem Einbau leistungssteigernder Chips die Betriebserlaubnis
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/06
- LG Heidelberg, 08.08.2006 - 2 O 122/06
- OLG Karlsruhe, 08.01.2007 - 1 U 181/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 443
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 12 U 137/13
Chip-tuning als nichtvertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache
Rn. 18 Das Berufungsgericht geht insoweit mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 2007, 443) davon aus, dass das Chip-tuning einen Substanzeingriff darstellt. - LG Tübingen, 27.09.2019 - 3 O 195/17
Fahrzeugmangel wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis infolge einer …
Auch in der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, daß sich durch die Leistungssteigerung eines Fahrzeugs das Geräusch- und Abgasverhalten negativ verändert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2004 - I-14 U 33/04 - ZfSch 2005, 130 ("in der Regel"); OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2006 - 1 U 181/05 - NJW 2007, 443).Rn. 45 Die erloschene Betriebserlaubnis lebt nicht dadurch wieder auf, dass das leistungssteigernde Element aus dem Motor entfernt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2006 - 1 U 181/05 - NJW 2007, 443).
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