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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2986
OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11 (https://dejure.org/2012,2986)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.02.2012 - 15 WF 437/11 (https://dejure.org/2012,2986)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 15 WF 437/11 (https://dejure.org/2012,2986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer isolierten Familiensache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Umfang der Beiordnung: Auch die Verfahrensdifferenzgebühr ist durch die Beiordnung für einen Vergleich umfasst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer isolierten Familiensache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1523
  • FamRZ 2012, 1416
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98

    Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Hier stellt sich dagegen die Frage, welchen Umfang eine Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem bereits rechtshängigen Verfahren hat, in dem zulässigerweise (vgl. BGHZ 142, 84, 90 f.; 35, 309, 316 f.; 14, 381;… Stein/Jonas/Münzberg, 22. Auflage, Rn. 12 ff. zu § 794 ZPO ) materiell rechtlich Gegenstände geregelt werden, die außerhalb des Prozesses streitig oder ungewiss sind.

    Hinreichende Gewähr gegen einen Missbrauch der Beurkundungsbefugnis des Gerichts bietet aber wiederum die Zweckverbindung des insgesamt Vereinbarten mit dem eingetretenen Erfolg, nämlich der völligen oder teilweisen Beilegung des Rechtsstreits im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (BGHZ 142, 84, 91).

  • BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60

    Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Hier stellt sich dagegen die Frage, welchen Umfang eine Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem bereits rechtshängigen Verfahren hat, in dem zulässigerweise (vgl. BGHZ 142, 84, 90 f.; 35, 309, 316 f.; 14, 381;… Stein/Jonas/Münzberg, 22. Auflage, Rn. 12 ff. zu § 794 ZPO ) materiell rechtlich Gegenstände geregelt werden, die außerhalb des Prozesses streitig oder ungewiss sind.

    Integrierender Bestandteil des Prozessvergleichs ist in solchen Fällen auch und gerade dasjenige, was die Parteien beim Vergleichsschluss in einen Zusammenhang mit dem Prozessgegenstand bringen, indem sie die Regelung des Prozessgegenstandes von der Regelung jenes anderen Punktes abhängig machen und umgekehrt (vgl. BGHZ 35, 309, 317).

  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10

    Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Im Übrigen liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang es die Einigung, die über den Streitgegenstand hinausgeht, als gerichtlichen Vergleich protokolliert (BGH FamRZ 2011, 1572 zu einem Scheidungsfolgenvergleich).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2004 (FamRZ 2004, 1708 ) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Der Begriff des Rechtszuges ist kostenrechtlich zu verstehen und erfasst jeden Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht (vgl. BGH FamRZ 2007, 1088 ).
  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    119 ff. für die Terminsgebühr; a. A. OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1605 mit Übersicht über den überwiegend Fälle des § 48 Abs. 3 RVG betreffenden Meinungsstand).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Hier stellt sich dagegen die Frage, welchen Umfang eine Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem bereits rechtshängigen Verfahren hat, in dem zulässigerweise (vgl. BGHZ 142, 84, 90 f.; 35, 309, 316 f.; 14, 381;… Stein/Jonas/Münzberg, 22. Auflage, Rn. 12 ff. zu § 794 ZPO ) materiell rechtlich Gegenstände geregelt werden, die außerhalb des Prozesses streitig oder ungewiss sind.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 WF 30/08

    Umfang der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Der Senat folgt dem in Fortführung dieser Rechtsprechung im Ergebnis auch in Fällen, in denen wie hier eine isolierte Familiensache anhängig ist, ein Vergleich sich auch auf nicht anhängige andere Familiensachen zwischen den Beteiligten erstreckt und dem Beteiligten, dem Verfahrenskostenhilfe für die anhängige Familiensache bewilligt worden ist, Verfahrenskostenhilfe auch für den Vergleich bewilligt wird (ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 1087 für die Terminsgebühr; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 19. Aufl., Rn. 116 zu § 48 RVG für die Verfahrensdifferenzgebühr, differenzierend Rnn.
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 15 WF 2/01

    Anspruch des Rechtsanwalts auf Zahlung seiner Vergütung bei Prozesskostenhilfe; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Das gilt auch, wenn wie hier in Verfahren über die elterliche Sorge eine Einigung über ein nicht anhängiges Umgangsrecht erzielt wird (OLG Zweibrücken, RPfl 2001, 557; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 311; OLG München FamRZ 2000, 1389 ).
  • OLG Schleswig, 14.02.2012 - 15 WF 399/11

    Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Abschluss eines Vergleichs im …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
    Die Vergütung einer Verfahrensdifferenzgebühr aus der Staatskasse in Ehescheidungsverfahren, in denen ein Vergleich über nicht anhängige Folgesachen geschlossen wird, hat der Senat in seinem grundsätzlichen Beschluss vom 14.02.2012 in der auch ein Verfahren des Familiengerichts Plön betreffenden Sache 15 WF 399/11 bejaht, weil sich gemäß § 48 Abs. 3 RVG die Beiordnung in einer Ehesache auf den Abschluss eines Vergleichs im Sinne der Nr. 1000 VV RVG über Folgesachen erstreckt, eine Einigungsgebühr nicht ohne eine Verfahrensgebühr anfallen kann und die Gleichbehandlung unbemittelter Beteiligter mit bemittelten eine Vergütung gebietet.
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 6 WF 80/01

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung auf einen Vergleich über ein nicht anhängiges …

  • OLG München, 11.08.1999 - 11 WF 1088/99

    Umfang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein isoliertes …

  • OLG Bremen, 21.03.1989 - 4 W 10/89
  • OLG Köln, 29.04.2013 - 25 WF 235/12

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

    Dabei unterliegt es zunächst keinem Zweifel, dass das Gericht berechtigt ist, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf mit dem Vergleichsschluss zusammenhängende Gebühren (also die Verfahrens- und die Einigungsgebühr) zu erstrecken (OLG Köln [4. Zivilsenat] B. v. 12.07.2007 - 4 WF 117/07 = AGS 2008, 65; vgl. weiter OLG Köln [27. Zivilsenat] B. v. 12.11.2012 - 27 WF 171/12; OLG Schleswig B. v. 22.02.2012 - 15 WF 437/11 = FamRZ 2012, 1416 = NJW 2012, 1523;… Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Auflage 2012, § 48 Rz. 120;… Anwaltkommentar-RVG-Fölsch/Schnapp/N. Schneider, 6. Auflage 2012, § 48 Rz. 11).
  • OLG Hamm, 24.09.2015 - 6 WF 89/15

    Anwaltsgebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines …

    Vermittelnd nimmt der Senat (…Beschluss vom 25.05.2012, 6 WF 108/12, Rn. 22) im Einklang mit dem OLG Schleswig (Beschluss vom 22.02.2012, 15 WF 437/11, Rn. 9ff.) an, dass bei einer Erstreckung der Beiordnung auf den Mehrvergleich auch die mit der Einigungsgebühr zwingend verbundene Verfahrensdifferenzgebühr von der Beiordnung erfasst ist.
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