Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG, § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG
Melderecht: Ehegatten/Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, müssen nicht zwingend eine gemeinsame Hauptwohnung haben | Bestimmung einer Hauptwohnung durch die Meldebehörde; Nicht dauernd getrennt lebende Eheleute mit je einer alleinigen Wohnung; Ausnahmefall; ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG, § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG
Melderecht: Ehegatten/Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, müssen nicht zwingend eine gemeinsame Hauptwohnung haben | Bestimmung einer Hauptwohnung durch die Meldebehörde; Nicht dauernd getrennt lebende Eheleute mit je einer alleinigen Wohnung; Ausnahmefall; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfen der Angaben eines Einwohners zu seinem Wohnungsstatus durch die Meldebehörde auf Schlüssigkeit und Glaubhaftigkeit; Bestimmung und Festlegung einer Hauptwohnung durch die Meldebehörde bei nicht dauernd getrennt lebenden Eheleute mit je einer alleinigen Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1979
- DÖV 2013, 569
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01
Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661
Zwar ist das Melderecht nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. BVerwG U. v. 20.3.2002 - 6 C 12/01 - juris Rn. 19).In besonders gelagerten Einzelfällen ist vielmehr ausnahmsweise auch bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese unterschiedliche Hauptwohnungen haben können (…vgl. BVerwG U. v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris Rn. 13; BVerwG U. v. 20.3.2002, a.a.O., Rn. 22; so auch: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 5.5.2004, zitiert in: VG München U. v. 14.6.2006 - M 7 K 05.3511 - juris;… Medert/Süßmuth, a.a.O., § 12 MRRG Rn. 29).
- BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661
In besonders gelagerten Einzelfällen ist vielmehr ausnahmsweise auch bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese unterschiedliche Hauptwohnungen haben können (vgl. BVerwG U. v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris Rn. 13;… BVerwG U. v. 20.3.2002, a.a.O., Rn. 22; so auch: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 5.5.2004, zitiert in: VG München U. v. 14.6.2006 - M 7 K 05.3511 - juris;… Medert/Süßmuth, a.a.O., § 12 MRRG Rn. 29). - VG München, 14.06.2006 - M 7 K 05.3511
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661
In besonders gelagerten Einzelfällen ist vielmehr ausnahmsweise auch bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese unterschiedliche Hauptwohnungen haben können (…vgl. BVerwG U. v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris Rn. 13;… BVerwG U. v. 20.3.2002, a.a.O., Rn. 22; so auch: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 5.5.2004, zitiert in: VG München U. v. 14.6.2006 - M 7 K 05.3511 - juris;… Medert/Süßmuth, a.a.O., § 12 MRRG Rn. 29).
- VG Regensburg, 21.04.2021 - RO 9 K 20.76
Änderung der Angaben über Familienstand im Melderegister
Das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (BVerwG, U.v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - NJW 2002, 2579; BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 5 B 12.1661 - NJW 2013, 1979/1980;… ders., B.v. 23.9.2016 - 5 ZB 15.142, BeckRS 2016, 53214 Rn. 6, beck-online). - VGH Bayern, 23.09.2016 - 5 ZB 15.142
Fortschreibung des Melderegisters - Verhältnis von Melderecht und …
Das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (BVerwG, U. v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - NJW 2002, 2579; BayVGH, U. v. 30.1.2013 - 5 B 12.1661 - NJW 2013, 1979/1980). - VGH Bayern, 14.11.2022 - 5 ZB 21.2538
Melderechtliche Zuordnung von Reisetagen zur Wohnung
Das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (…vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2002 - 6 C 12.01 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 5 B 12.1661 - juris Rn. 18).
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