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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - I-21 W 17/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3653
OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - I-21 W 17/14 (https://dejure.org/2014,3653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2014 - I-21 W 17/14 (https://dejure.org/2014,3653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2014 - I-21 W 17/14 (https://dejure.org/2014,3653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a Abs. 2; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisverfahren nicht fortgeführt: § 494a ZPO anwendbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1748
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2010 - 8 W 244/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Nichtzahlung des vom …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 21 W 17/14
    Rn. 16 Auch ohne Rücknahmeerklärung wird § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO entsprechend angewandt, wenn der Antragsteller aus in seiner Sphäre liegenden Gründen das selbständige Beweisverfahren nicht weiter betreibt, etwa den geforderten Auslagenvorschuss nicht zahlt, und es daher zu einer Beweiserhebung nicht kommt; die in diesem Fall bestehende kostenrechtliche Lücke zwischen der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO bei Antragsrücknahme einerseits und der Kostenfolge nach § 494 a Abs. 2 S. 1 ZPO bei Unterbleiben der Hauptsacheklage andererseits sei im Wege der Analogie zu schließen (vgl. OLG Saarbrücken, BauR 2011, 151 m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 06.08.2013 - 1 OH 19/01

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren im Falle des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 21 W 17/14
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. August 2013 wird der Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 6. August 2013 (1 OH 19/01) aufgehoben.
  • LG Lübeck, 31.03.2021 - 7 T 127/21

    Aufhebung eines Kostenbeschlusses nach Klageerhebung

    Rn. 33 Schließlich besteht auch kein Widerspruch zu den von dem Antragsgegner in Bezug genommenen Entscheidungen des BGH NJW 2017, 1399, LG Duisburg NJW 2014, 1748 und OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 500.

    Entsprechendes gilt für die Entscheidungen des LG Duisburg NJW 2014, 1748 und OLG Saarbücken NJW-RR 2011, 500.

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