Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 24.02.2015 - 1 Bs 28/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 28 Abs 2 SchulG HA 2005, § 49 SchulG HA 2005
Ausschluss eines Schülers von einer Austauschfahrt wegen mehrfachen Fehlverhaltens - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HmbSG § 1 S. 4; HmbSG § 49
Rechtmäßigkeit der Versagung einer fakultativen Schulfahrt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschluss von Schulveranstaltungen - Freiwillige Schulfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschluss eines Schülers von einer Frankreich-Austauschfahrt wegen Fehlverhaltens
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vom Schüleraustausch ausgeschlossen - An einer Austauschfahrt ins Ausland dürfen nur Schüler teilnehmen, die sich richtig benehmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss eines Schülers von einer Frankreich-Austauschfahrt wegen Fehlverhaltens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Versagung einer fakultativen Schulfahrt
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 14.01.2015 - 4 E 5435/14
- OVG Hamburg, 24.02.2015 - 1 Bs 28/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2059
- DÖV 2015, 579
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 07.05.2014 - 1 Bs 77/14
Schulfahrten; Teilnahmepflicht und Teilnahmeanspruch
Auszug aus OVG Hamburg, 24.02.2015 - 1 Bs 28/15
In einem solchen Fall ergäbe sich aus der Teilnahmepflicht (§ 28 Abs. 2 HmbSG) grundsätzlich auch ein Teilnahmerecht des Schülers (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.5.2014, 1 Bs 77/14); ein Ausschluss eines Schülers von einer verbindlichen Schulfahrt dürfte - abgesehen von gesundheitlichen oder ähnlich zwingenden Gründen - nur im Wege einer Ordnungsmaßnahme nach § 49 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 HmbSG möglich sein.Hinsichtlich Organisation und Durchführung von Schulfahrten steht den Schulen ein sehr weiter Organisations- und Ermessensspielraum zu, der auch Raum für generalisierende und pauschalierende Regelungen lässt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.5.2014, 1 Bs 77/14).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - 3 M 93/19
Zum Ausschluss eines Schülers von einer mehrtägigen Klassenfahrt
Dieser Pflicht korrespondiert grundsätzlich ein Teilnahmeanspruch (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 Bs 28/15 -, juris Rn. 7), dessen Realisierung durch den Ausschluss von der Klassenfahrt verhindert wird, was den Betroffenen zumindest unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten im Verhältnis zu den Mitschülern seiner Klasse, die an der Fahrt teilnehmen dürfen, nicht nur marginal in seinen Rechten berührt (vgl. auch BayVGH…, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2535 -, juris Rn. 12). - OVG Hamburg, 21.02.2019 - 1 Bs 10/19
Schulerzieherische Maßnahmen; Verwaltungsaktsqualität
Rn. 11 Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass zu Erörterungen, ob und ggf. inwieweit Maßnahmen, die in ihrer Schwere unterhalb der im Gesetz abschließend aufgezählten (…so die Gesetzesbegründung zur Neufassung des § 49 HmbSG in Bü.-Drs. 19/3195, S. 19) Ordnungsmaßnahmen bleiben, allein deshalb schon als zulässige Erziehungsmaßnahmen angesehen werden dürfen bzw. ob und inwieweit Maßnahmen, die § 49 HmbSG als nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässige Ordnungsmaßnahmen nennt, unter Umständen auch aus anderen Gründen ergriffen werden dürfen (…vgl. z.B. zum Ausschluss eines Schülers von einem Klassenausflug oder von einer nicht verbindlichen Schulfahrt OVG Hamburg, Urt. v. 2.11.2001, 1 Bf 413/00, NordÖR 2002, 83, juris Rn. 31 ff.; Beschl. v. 24.2.2015, 1 Bs 28/15, NJW 2015, 2059, juris). - OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 PA 245/20
Ausschluss vom Unterricht; Erziehungsmaßnahme; Erziehungsmittel; Gewalt; …
Da der Antragsteller zu 2. stattdessen den Unterricht in einer Parallelklasse besuchen und daher nicht von Unterricht als solches ausgeschlossen werden sollte, greift die Maßnahme nicht in sein Grundverhältnis zur Schule ein und lässt die Schulpflicht und das damit korrespondierende Schulbesuchsrecht unberührt (…vgl. zutreffend OVG Hamburg, Urt. v. 2.11.2001 - 1 Bf 413/00 -, juris Rn. 32; Beschl. v. 24.2.2015 - 1 Bs 28/15 -, juris Rn. 7). - OVG Hamburg, 27.02.2024 - 4 So 15/24
Reduzierung des Streitwerts in Eilverfahren
Rn. 11 Eine kombinierte Anwendung von § 52 Abs. 1 GKG und § 52 Abs. 2 GKG aufgrund von § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GKG dergestalt, dass, ausgehend von dem Auffangstreitwert in der Hauptsache, in der Eilsache - unter Bezugnahme auf Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs - eine Reduzierung des Streitwerts vorgenommen werden kann, ist ständige Rechtsprechung auch des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.8.2005, 3 So 76/05, NVwZ-RR 2006, 655, juris;… Beschl. v. 9.5.2023, 2 Bs 41/23 , NordÖR 2023, 565 , juris Rn. 58 ,59;… Beschl. v. 7.11.2022, 6 Bs 117/22 , juris Rn. 2 -4;… Beschl. v. 8.1.2018, 4 Bs 94/17 , NJW 2018, 1335 , juris Rn. 21 ; Beschl. v. 24.2.2015, 1 Bs 28/15 , NJW 2015, 2059 , juris Rn. 19 ).
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