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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.09.2017 - 5 U 740/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43853
OLG Koblenz, 12.09.2017 - 5 U 740/17 (https://dejure.org/2017,43853)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.09.2017 - 5 U 740/17 (https://dejure.org/2017,43853)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. September 2017 - 5 U 740/17 (https://dejure.org/2017,43853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorlage benötigter Unterlagen zugesagt: Verjährung durch Verhandlungen gehemmt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht Verjährungsfalle: Wenn nicht geliefert wird, ist nachzuhaken! (IBR 2018, 130)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 477
  • NZBau 2018, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 58/16

    Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2017 - 5 U 740/17
    Er hat damit der im Schrifttum teilweise erwogenen sog. "Verhandlungseinheit" (…vgl. etwa Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 203 Rn. 12) eine Absage erteilt (BGH, VersR 2017, 901).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2017 - 5 U 740/17
    Sie findet ihr Ende, sobald einer der Beteiligten erkennbar nicht mehr gesprächsbereit ist, die Verhandlungen also abgebrochen werden oder die Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner erkennbar einschlafen, wobei ein Einschlafenlassen anzunehmen ist, wenn der Zeitpunkt verstreicht, in dem spätestens eine Erklärung der jeweils anderen Seite - sei es des Gläubigers oder des Schuldners - zu erwarten gewesen wäre (vgl. nur BGH, NJW 2017, 949).
  • BGH, 19.12.2013 - IX ZR 120/11

    Verjährungshemmung durch schwebende Verhandlungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2017 - 5 U 740/17
    Die Hemmungswirkung beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat (BGH, VersR 2014, 597).
  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 187/03

    Rechtsnatur des Anspruchs auf Rückzahlung eines Überschusses aus …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2017 - 5 U 740/17
    Zutreffend ordnet das Landgericht den erhobenen Anspruch des Klägers als vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung ein (vgl. nur BGH, NJW-RR 2005, 129).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04

    Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater aufgrund …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2017 - 5 U 740/17
    Dabei ist der Begriff der Verhandlungen weit auszulegen, weshalb jeder Meinungsaustausch über den Anspruch genügt, wenn und solange nicht erkennbar die Verhandlungen über die Einstandspflicht abgelehnt werden (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, 1358).
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2017 - 5 U 740/17
    So wie aber ein bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht trägt (BGH, NJW 1988, 2245, 2247), kann auch ein Vertrösten des Erbringens einer bestimmten Leistung eine solche Annahme nicht tragen.
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