Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1952 - 5 StR 639/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 430
Wird zitiert von ... (9)
- BayObLG, 06.08.2021 - 201 StRR 66/21
Parteiverrat - "Dieselbe Rechtssache" iSd § 356 Abs. 1 StGB - Abgrenzung von …
u.a. an BGH, Urt. v. 11.12.1952 - 5 StR 639/52 = NJW 1953, 430 und 07.10.1986 - 1 StR 519/86 = BGHSt 34, 190 = NJW 1987, 335 = NStZ 1987, 73 = wistra 1987, 70).Unter derselben Rechtssache ist soviel zu verstehen wie derselbe Streitstoff, auch wenn er in verschiedenen Verfahren verhandelt wird (BGH, Urt. v. 11.12.1952 - 5 StR 639/52 = BeckRS 9998, 124016;… Urt. v. 07.10.1986 - 1 StR 519/86 = BeckRS 9998, 164430 Rn. 3).
Eine Einschränkung des Mandats durch den Rechtsanwalt kann den Streitstoff nicht begrenzen (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1952 a.a.O.).
Damit verkennt er, dass der Rechtsanwalt den Streitstoff des übernommenen Mandats nicht beschränken kann und die rechtlichen Beziehungen eines Lebenssachverhaltes unabhängig von seinem Willen bestehen (BGH, Urt. v. 11.12.1952 a.a.O.).
Ein solcher Irrtum ist kein Tatbestandsirrtum, sondern reiner Subsumtionsirrtum (BGH, Urt. v. 11.12.1952 - 5 StR 639/52 = BeckRS 9998, 124016;… Urt. v. 21.08.1956 - 5 StR 153/56 = BeckRS 9998, 157106).
- BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55
Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten …
In dieser Richtung wird der Tatrichter in der neuen Verhandlung die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erörterten rechtlichen Gesichtspunkte über den Tatbestands- und Verbotsirrtum beim Parteiverrat zu beachten haben (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284, 301; 7, 17, 261; 5 StR 639/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 762/53 vom 14. April 1954; 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).Nach ständiger Rechtsprechung ist unter derselben Rechtssache im Sinne dieser Vorschrift die Gesamtheit der bei einem Sachverhalt in Betracht kommenden Tatsachen und Interessen zu verstehen, ganz gleich, welche Ansprüche im einzelnen aus ihm hergeleitet werden, ob sie sich in, ihrem Gegenstand, ihrer Begründung oder in der Person des Gegners unterscheiden (BGHSt 5, 301; 7, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55]; 4 StR 762/53 vom 14. April 1954; 5 StR 639/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 616/54 vom 10. März 1955).
- BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Rechtsmittel
Demgemäss ist es denn auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der Irrtum über den Begriff derselben Rechtssache ein Verbotsirrtum ist (NJW 1953, 430 Nr. 16; 4 StR 762/53 vom 14.4.1954; BGHSt 7, 17). - BGH, 15.03.1960 - 1 StR 569/59
Rechtsmittel
Unter derselben Rechtssache ist zu verstehen derselbe Streitstoff, auch wenn er in verschiedenen Verfahren verhandelt wird (BGH in NJW 1953, 430 Nr. 16). - BGH, 22.11.1957 - 2 StR 377/57
Rechtsmittel
Unter dem Ausdruck "Rechtssache" versteht das Gesetz nichts anderes als den Streitstoff in sachlicher Hinsicht (RGSt 23, 60, 64) und damit alle Rechtsangelegenheiten, bei denen überhaupt mehrere ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53] mit weit. Nachw.), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in einem oder mehreren Verfahren verhandelt (BGH in NJW 1953, 430) oder außerhalb eines Verfahrens behandelt werden (RGSt 62, 289, 291). - BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
Rechtsmittel
Der 5. Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 1952 (NJW 1953, 430) erklärt, ein Irrtum über den Begriff "derselben Rechtssache" sei als Verbotsirrtum anzusehen (ebenso BGHSt 5, 284). - BGH, 16.07.1953 - 3 StR 252/53
Rechtsmittel
Diese Auslegung hat über die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt. 71, 231) hinaus der Bundesgerichtshof (5 StR 639/52 vom 11. Dezember 1952, NJW 53, 430) fortentwickelt. - BGH, 20.09.1956 - 3 StR 168/56
Rechtsmittel
Der Annahme des Tatbestandsmerkmals derselben Rechtssache steht nicht entgegen, daß eine andere Person als der Ursprüngliche Gegner des ersten Auftraggebers gegen diesen auftritt (RG HRR 1935 Nr. 633 und JW 1937, 2964 Nr. 5; BGH NJW 1953, 430 Nr. 16).
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