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| BGH, 02.04.1959 - III ZR 25/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1085
- MDR 1959, 557
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Auszug aus BGH, 02.04.1959 - III ZR 25/58
Das Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb sei ein vermögenswertes Recht (BGHZ 23, 157, 161). - BGH, 05.11.1956 - III ZR 139/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.04.1959 - III ZR 25/58
Die Ausnahmevorschrift des § 839 Abs. 2 BGB ist entgegen der Auffassung der Beklagten hier nicht anwendbar, weil es sich bei der Eröffnung des Konkursverfahrens nicht um ein "Urteil in einer Rechtssache" handelt (III ZR 139/55 vom 5. November 1956, LM Nr. 4 zu § 839 (Fi) BGB).
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit …
Dazu gehört auch die richterliche Tätigkeit im Insolvenzverfahren (BGH, Urt. v. 2. April 1959 - III ZR 25/58, NJW 1959, 1085). - BGH, 17.10.1985 - III ZR 105/84
Zuständigkeit zur Bestellung eines weiteren Konkursverwalters
Diese Entscheidungen sind keine urteilsvertretenden Erkenntnisse (Senatsurteil vom 2. April 1959 - III ZR 25/58 = NJW 1959, 1085). - BGH, 28.04.1960 - III ZR 22/59
Fehlerhafte Zwangsvollstreckung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59
fahrendes Kaufhaus - Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60
Rechtswidrige Unfruchtbarmachung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.09.1963 - III ZR 180/61
Widersprechende Urteile und die Kündigung Schwerbeschädigter
Daran fehlt es, wo es sich um die Durchsetzung von Individualansprüchen handelt; deshalb können hoheitliche Maßnahmen im Konkursverfahren oder in der Zwangsvollstreckung, wo es darum geht, mit staatlicher Hilfe Ansprüche eines oder mehrerer Gläubiger dem Schuldner gegenüber durchzusetzen, weder Enteignung noch enteignungsgleicher Eingriff sein (vgl. BGH NJW 1959/1085 = WM 1959, 631; BGHZ 30, 123, 125; 32, 208, 210). - BGH, 19.09.1961 - III ZR 107/60 Der erk. Senat hat dies für die in Beschlußform ergehende Kostenentscheidung des Prozeßgerichts nach Erledigung der Hauptsache ( § 91 a ZPO) bejaht; für Entscheidungen im Vollstreckungs-, insbesondere Konkursverfahren (BGH, NJW 59, 1085), im Vertragshilfeverfahren (LM Nr. 6 zu § 839 [G] BGB = NJW 57, 1277) oder im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH, NJW 56, 1716) ist es jedoch verneint worden, weil solche Entscheidungen keine urteilsvertretenden Erkenntnisse sind.
- BGH, 06.03.1967 - III ZR 123/66
Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren als Hoheitsakt - Entschädigungsanspruch …
Wie der Senat bereits mehrfach (NJW 1959, 1085 und BGHZ 30, 123/125) zum Ausdruck gebracht hat, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die der Staat für einen Gläubiger ausbringt, ihrem Wesen nach nicht als enteignende Maßnahmen betrachtet werden.
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