Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum Mord durch Mitwirkung bei der Tötung von erwachsenen Geisteskranken und der Tötung von Kindern - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Zulässigkeit der Verlesung im gleichen Verfahren ergangener aufgehobener Urteile zu Beweiszwecken oder zur ...
Verfahrensgang
- LG München I, 10.05.1960 - 1 KLs 154/48
- BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Papierfundstellen
- NJW 1961, 276
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der …
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Sie wäre auch unabhängig davon insoweit offensichtlich unbegründet (vgl. im einzelnen OGHSt 1, 321; 2, 117; BGH 4 StB 23/50 v. 28. November 1952 NJW 1953, 513 Nr. 18). - BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55
Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat - …
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Auch einfache Abschriften dürfen urkundenbeweislich verwertet werden (BGSt 36, 371; BGH 3 StR 195/55 v. 12. Januar 1956). - BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53
Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als …
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Nicht einmal dies ist vollständig ausgeschlossen (BGHSt 6, 141).
- BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Sollte sich ergeben, daß die Kindertötungen nicht vor den Eltern der Opfer verheimlicht wurden, sondern nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung stattfandens oder dem Angeklagten nicht zu widerlegen sein, daß er irrig annahm, keines der Kinder werde ohne Zustimmung seiner Angehörigen getötet, so würde das Schwurgericht das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke in diesem Falle besonders sorgfältig zu prüfen und dabei die Entscheidung BGHSt 4, 11 zu berücksichtigen haben. - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden …
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Sie wäre auch unabhängig davon insoweit offensichtlich unbegründet (vgl. im einzelnen OGHSt 1, 321; 2, 117; BGH 4 StB 23/50 v. 28. November 1952 NJW 1953, 513 Nr. 18). - BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57
Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei …
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Schließlich wird in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu beachten sein, daß längere Schriftstücke grundsätzlich nur dann wörtlich im Urteil wiedergegeben werden dürfen, wenn sie zum Zwecke des Urkundenbeweises in der Hauptverhandlung verlesen worden sind (BGHSt 11, 29, 159). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
In diesem Punkte hätte das Schwurgericht den Angeklagten ausdrücklich freisprechen müssen (…vgl. BGH 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951 JZ 1951, S. 309; u. 1 StB 168/51 vom 8. Mai 1951 NJW 1951, 726 Nr. 27). - BGH, 09.01.1951 - 1 StR 25/50
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
In diesem Punkte hätte das Schwurgericht den Angeklagten ausdrücklich freisprechen müssen (vgl. BGH 1 StR 25/50 vom 9. Januar 1951 JZ 1951, S. 309; u. 1 StB 168/51 vom 8. Mai 1951 NJW 1951, 726 Nr. 27). - RG, 19.01.1882 - 3165/81
Ist in der Hauptverhandlung zu einem wiederaufgenommenen Verfahren die Verlesung …
Auszug aus BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Das war zulässig (RGSt 5, 429;… RG GA 75, 215; RG JW 31, 2825 Nr. 47; BGH 3 StB 470/52 vom 7. Mai 1953).
- LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69 Das hat die Rechtsprechung einhellig und eindeutig anerkannt (OGH 1, 321; 2, 117; BGHSt 2, 234 = LM Nr. 4 zu § 59 StGB; BGHSt 2, 251 = NJW 52, 834; BGH NJW 53, 531; BGH NJW 61, 276; BVerwG NJW 64, 2220).
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6.Dezember 1960 (NJW 61, 276 ff. - 277 -) gesagt hat, wäre eine solche Geheimhaltung gegenüber Irren der untersten Kategorie überflüssig und sinnlos gewesen.
Obrigkeitliche Anordnungen, die die Gerechtigkeit nicht einmal anstreben, den Gedanken der Gleichheit bewusst verleugnen und die allen Kulturvölkern gemeinsame Rechtsüberzeugung von Wert und Würde der menschlichen Persönlichkeit gröblich missachten, schaffen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.Januar 1952 (BGHSt 2, 234 = LM Nr. 4 zu § 59 StGB) ausgesprochen hat, kein Recht und ein ihnen entsprechendes Verhalten bleibt Unrecht (vgl. ferner OGH 1, 321; 2, 271; BGHSt 2, 173; 2, 251 = NJW 52, 834; BGH NJW 53, 513; BGH NJW 61, 276; BGHZ 3, 94; BVerwG NJW 64, 2220).
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6.Dezember 1960 (NJW 61, 276 - 278 -) dargelegt, dass im Jahre 1940 einem Menschen, der einen gewissen Überblick hatte, nicht mehr zweifelhaft sein konnte, dass das NS-Regime vor keinen Verbrechen zurückscheute und deshalb ein Verbotsirrtum bei der Teilnahme an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen nur bei ausgesprochen naiven Menschen zu bejahen sei.
- LG München I, 10.05.1968 - 2 Ks 1/68
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung von geisteskranken oder …
Übrigens zeigt auch die strenge Geheimhaltung der "Kinderaktion", dass die Urheber sich der Unvereinbarkeit ihres Beginnens mit den allgemeinen Rechtsvorstellungen bewusst waren (BGH Urteil vom 6.12.1960; 1 StR 404/60).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1960 - 2 StR 504/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von schlafenden Kindern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 15, 197
- NJW 1961, 276
- MDR 1961, 247
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 14.11.1960 - 2 StR 504/60
Die Delikte des § 175 StGB (vgl. RGSt 20, 225; BGHSt 1, 296 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]), des § 174 Nr. 1 StGB (vgl. OLG Hamm in NJW 1960, 257) und des § 176 Abs. 1 Nr. 3, 1. Alternative (vgl. 3 StR 242/53 vom 23. Juli 1953) können daher auch mit einem Schlafenden begangen werden. - RG, 03.02.1890 - 42/90
Kann sich nach §. 175 St.G.B.'s auch derjenige strafbar machen, welcher den …
Auszug aus BGH, 14.11.1960 - 2 StR 504/60
Die Delikte des § 175 StGB (vgl. RGSt 20, 225; BGHSt 1, 296 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]), des § 174 Nr. 1 StGB (vgl. OLG Hamm in NJW 1960, 257) und des § 176 Abs. 1 Nr. 3, 1. Alternative (vgl. 3 StR 242/53 vom 23. Juli 1953) können daher auch mit einem Schlafenden begangen werden. - BGH, 23.07.1953 - 3 StR 242/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.11.1960 - 2 StR 504/60
Die Delikte des § 175 StGB (vgl. RGSt 20, 225; BGHSt 1, 296 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]), des § 174 Nr. 1 StGB (vgl. OLG Hamm in NJW 1960, 257) und des § 176 Abs. 1 Nr. 3, 1. Alternative (vgl. 3 StR 242/53 vom 23. Juli 1953) können daher auch mit einem Schlafenden begangen werden.
- BGH, 24.03.1965 - 2 StR 74/65
Annahme eines Mißbrauchs zur Unzucht - Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen …
Deshalb ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, daß Vergehen nach § 175 StGB ebenso wie Verbrechen nach § 174 Nr. 1 und nach § 176 Abs. 1 Nr. 3, 1. Alternative, mit einem Schlafenden begangen werden können (BGHSt 15, 197, 198 [BGH 14.11.1960 - 2 StR 504/60] mit Nachweisen). - BGH, 22.02.1967 - 2 StR 486/66
Begehung eines Sexualdeliktes an einem schlafenden Kind - Beeinträchtigung des …
- BGH, 04.10.1966 - 1 StR 441/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Rauschtat - …
Schlafende Personen kommen demnach als Objekte für eine vollendete Verführung überhaupt nicht (vgl. RG HRR 1941, 1024; BGHSt 1, 293, 296 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; 15, 197, 190)und auch für eine versuchte Verführung nur unter besonderen Umständen in Betracht. - BGH, 19.03.1970 - 4 StR 64/70
Änderung eines Schuldspruchs auf Grund der Änderung eines gesetzlichen …
Daß C. mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden war, war nicht nötig; ein solches Einverständnis gehört nicht zum Begriff des Unzuchttreibens (BGHSt 1, 293, 296 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; 15, 197) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60]. - BGH, 21.12.1962 - 4 StR 449/62
Rechtsmittel
Insbesondere steht im Falle 1 - wie übrigens auch im Falle 4 - der Umstand, daß der mißbrauchte Junge schlief, den Tatbestandsmerkmalen des Unzuchttreibens (§ 175 StGB) und des Mißbrauchs zur Unzucht (§ 174 Nr. 1 StGB) nicht entgegen; nach ständiger Rechtsprechung kann Unzucht auch mit einem Schlafenden "getrieben" werden (u.a. RGSt 20, 225; BGHSt 1, 293, 297 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; vgl. auch BGHSt 15, 197), und das Mißbrauchen zur Unzucht im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB setzt - anders als z.B. im § 175 a Nr. 2 StGB - nur das Bestehen eines der im Gesetz umschriebenen Abhängigkeitsverhältnisse, nicht auch voraus, daß der Täter das Abhängigkeitsgefühl der ihm anvertrauten Person bewußt dazu ausnutzt, sie seinem unzüchtigen Vorhaben gefügig zu machen (u.a. BGH NJW 1960, 1532 = LM Nr. 3 zu § 175 a Ziff. 2: BGH 1 StR 360/62 vom 16. Oktober 1962, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmt).
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