Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 172.67 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 8a, § 19 Abs. 3, § 33 Abs. 7
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.05.1969 - VIII C 172.67
- BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 172.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 35, 50
- NJW 1970, 1249 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 172.67
Die Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts im Falle eines Streites über die Tauglichkeit des Wehrpflichtigen (BVerwGE 31, 149 ) erstreckt sich auf alle behaupteten Tatsachen, von denen die - an den Anforderungen des Wehrdienstes zu messende - Leistungsfähigkeit des Wehrpflichtigen abhängen kann.
- BVerwG, 01.09.1983 - 8 B 104.83
Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts im Falle eines Streites über die …
Der Kläger macht mit ihr geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 172.67 - (BVerwGE 35, 50 = Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 3 S. 9) ab, wonach sich die Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts im Falle eines Streites über die Tauglichkeit des Wehrpflichtigen auf alle behaupteten Tatsachen erstrecke, von denen die - an den Anforderungen des Wehrdienstes zu messende - Leistungsfähigkeit des Klägers abhängen könne; hiervon abweichend habe nämlich das Verwaltungsgericht "den angebotenen Beweis der erheblichen Krümmung der.Im Hinblick auf das materielle Recht ist hier dem Beschwerdevorbringen jedoch nicht in einer dem Darlegungsgebot (vgl. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG) genügenden Weise zu entnehmen, mit welchem Rechtssatz das Verwaltungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1970 (a.a.O.) abgewichen sein soll (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130 S. 4).
Das Verwaltungsgericht ist in dem angefochtenen Urteil von den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1970 (a.a.O.) aufgestellten Rechtsgrundsätzen ausgegangen (S. 11 f. des angefochtenen Urteils).
- BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75
Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden …
Dem steht das Urteil des Senats vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 172.67 - (NJW 1970, 1249), auf das sich der Kläger beruft, nicht entgegen. - BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 80.73
Behandlung einer nach Abschluss einer Musterung durchgeführten Überprüfung der …
Zugrunde zu legen ist der Tauglichkeitsbegriff in § 8 a Abs. 1 WPflG (BVerwGE 31, 149; 35, 50) [BVerwG 04.02.1970 - V C 79/69].
- BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst
In Anlehnung an die Bestimmung des Begriffs "tauglich" im Urteil BVerwGE 31, 149 (154 f.) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] und in den daran anschließenden Urteilen BVerwGE 35, 50 sowie vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 und BVerwG VIII C 158.67 - ist ein Wehrpflichtiger dann als "dauernd untauglich" anzusehen, wenn er nicht nur vorübergehend unfähig ist, Wehrdienst zu leisten, oder wenn ihm wegen vorhandener Mängel die Ableistung von Wehrdienst künftig nicht zugemutet werden kann. - BVerwG, 25.02.1976 - VIII C 92.74
Abgrenzung zwischen "Wehrdienstfähigkeit" und "Tauglichkeit" - Rechtsverletzung …
Ob dies der Fall sei, sei vom Gericht ohne Bindung an den musterungsärztlichen Vorschlag im ärztlichen Untersuchungsergebnis zu klären (Hinweis auf BVerwGE 35, 50 und auf das Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 -). - BVerwG, 09.10.1970 - VIII C 31.70
Übereinstimmende Erledigungserklärung des Rechtsstreits durch einen zunächst …
Soweit das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29.67]; Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67, BVerwG VIII C 172.67 und BVerwG VIII C 177.67 - [BWV 1970, 188]) die Tauglichkeitsfestsetzung (§ 8 a WpflG) für fehlerhaft erklärt hat, ist das Urteil auch nicht - wie die Revision vorgebracht hat - als "unverständlich" anzusehen. - BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69
Überprüfung eines in einem Musterungsverfahren festgesetzten Tauglichkeitsgrades …
Diese Ausführungen, die die Bedeutung von Zurückstellungsgründen (§ 12 Abs. 4 WpflG) betrafen, welche einredeweise gegen einen Musterungsbescheid geltend gemacht worden waren, gelten auch, wie im Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 172.67 - (NJW 70, 1249) dargelegt worden ist, für den Streit über die Festsetzung eines dem Musterungsbescheid zugrundegelegten Tauglichkeitsgrades (§ 8 a Abs. 1 WpflG). - BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 78.72
Rechtsmittel
Diese Erwägung ist auch als solche nicht zu beanstanden (BVerwGE 35, 50). - BVerwG, 29.07.1986 - 8 C 43.84
Verletzung der Aufklärungspflicht
Dieser Hinweis auf die Notwendigkeit einer Prognose entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 [3]), nach der bei der Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, hier im Zeitpunkt des Abschlusses des Musterungsverfahrens (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 172.67 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 3 S. 9 [10]]), zauch die Auswirkungen der Wehrdienstleistung auf die künftige Entwicklung des Gesundheitszustandes des Wehrpflichtigen zu berücksichtigen sind. - BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 194.70
Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - Ablehnung einer Änderung eines …
Das Verwaltungsgericht ist - übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 31, 149; vgl. BVerwGE 35, 50 und die Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67 [Buchholz 448.0 § 34 WpflG Nr. 11 = MDR 1970, 953]; BVerwG VIII C 177.67 [Buchholz 448.0 § 8a WpflG Nr. 4 = DÖV 1970, 646 = BWV 1970, 188]; BVerwG VIII C 40.68 [Buchholz 448.5 § 15 MustVO Nr. 4]) - davon ausgegangen, daß die Wehrersatzbohörde ohne einen sogenannten Beurteilungsspielraum darüber entscheidet, ob der Wehrpflichtige "tauglich" ist im Sinne von § 8 a WpflG. - BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 49.71
Begriff der dauernden Untauglichkeit im Sinne des Wehrrechts - Anforderungen an …
- BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 78.76
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Festsetzung von …
- BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 6.70
Verwaltungsakteigenschaft des vom Musterungsarzt erteilten ärztlichen …
- BVerwG, 20.11.1987 - 8 CB 43.87
Prüfungsmaßstab für die Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit
- BVerwG, 21.02.1983 - 8 CB 172.81
Revision wegen Abweichung im Verfahren der Kriegsdienstverweigerung - § 8a …
- BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 27.79
Prüfungsmaßstab für die Feststellungen zur Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit …
- BVerwG, 24.11.1977 - 8 C 40.77
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen …
- BVerwG, 23.08.1982 - 8 B 214.81
Absehen von der Einholung eines neurologischen Gutachtens über die …
- BVerwG, 03.03.1981 - 8 C 67.81
Zurückweisung einer Revision - Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII B 107.70
Bestimmung der Tauglichkeit eines Kriegsdienstverweigerers
- BVerwG, 17.09.1970 - VIII C 32.69
Widerspruch gegen einen Musterungsbescheid - Kostenentscheidung im …
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 78.68
Anforderungen an die körperliche Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - …
- BVerwG, 16.10.1986 - 8 CB 18.86
Mindestanforderungen an die Begründung eines Musterungsbescheides - Möglichkeit …
- BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 45.77
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 40.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerspruchsbescheid ohne vorausgegangenen Verwaltungsakt - Nachuntersuchung und nachträgliche Überprüfung der Wehrdiensttauglichkeit - Begriff der "Tauglichkeit" zum Wehrdienst - Gerichtliche Überprüfung der Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - Aushändigung des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.10.1967 - 4296/65
- BVerwG, 01.10.1969 - VIII CB 40.68
- BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 40.68
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1249 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 40.68
Das Verwaltungsgericht kann bei der Überprüfung einer wehrbehördlichen Tauglichkeitsentscheidung grundsätzlich auch zu abweichenden Ergebnissen gegenüber der ärztlichen Stellungnahme gelangen; mangels eigener medizinischer Sachkenntnisse darf es sich bei seinen Feststellungen und Schlußfolgerungen zur Tauglichkeitsfrage aber nicht über vorliegende medizinische Gutachten hinwegsetzen (im Anschluß an BVerwGE 31, 149).Der erkennende Senat hat - insoweit die Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts fortsetzend (BVerwGE 18, 298) - in seinem Urteil BVerwGE 31, 149 grundsätzlich entschieden, daß die Musterungsbehörden über die Tauglichkeit von Wehrpflichtigen ohne sogenannten Beurteilungsspielraum entscheiden: Art. 19 Abs. 4 GG fordert die volle gerichtliche Prüfung auch gegenüber solchen Entscheidungen der öffentlichen Gewalt, die in Anwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe in gesetzlichen Vorschriften ergehen; das gilt auch für die in § 8 a WpflG enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe.
- Abweichend von dem genannten Urteil BVerwGE 18, 298 wird sodann in der genannten Entscheidung BVerwGE 31, 149 zur Auslegung der Tauglichkeitsbegriffe in.
Ob es sich um den Musterungsarzt oder um einen anderen geeigneten Sachverständigen handelt, ist - wie im Urteil BVerwGE 31, 149 (157) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] dargelegt worden ist -, grundsätzlich bedeutungslos.
- BVerwG, 15.05.1964 - VII C 31.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 40.68
Der erkennende Senat hat - insoweit die Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts fortsetzend (BVerwGE 18, 298) - in seinem Urteil BVerwGE 31, 149 grundsätzlich entschieden, daß die Musterungsbehörden über die Tauglichkeit von Wehrpflichtigen ohne sogenannten Beurteilungsspielraum entscheiden: Art. 19 Abs. 4 GG fordert die volle gerichtliche Prüfung auch gegenüber solchen Entscheidungen der öffentlichen Gewalt, die in Anwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe in gesetzlichen Vorschriften ergehen; das gilt auch für die in § 8 a WpflG enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe.- Abweichend von dem genannten Urteil BVerwGE 18, 298 wird sodann in der genannten Entscheidung BVerwGE 31, 149 zur Auslegung der Tauglichkeitsbegriffe in.
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 40.68
In seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - hat er erneut dargelegt, daß Verwaltung Vorschriften, die der maßgeblichen gesetzlichen Regelung nicht entsprechen, keine Rechtsgrundlage für einen Verwaltungsakt darstellen.
- BVerwG, 25.02.1976 - VIII C 92.74
Abgrenzung zwischen "Wehrdienstfähigkeit" und "Tauglichkeit" - Rechtsverletzung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei es nur in dem Sinne Bestandteil der Tauglichkeitsfeststellung, daß diese, soweit es sich um das Vorhandensein oder die Auswirkung von körperlichen Mängeln oder gesundheitlichen Leiden handele, ohne die Mitwirkung von medizinischen Sachverständigen nicht zulässig sei (Hinweis auf das Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 -).Ob dies der Fall sei, sei vom Gericht ohne Bindung an den musterungsärztlichen Vorschlag im ärztlichen Untersuchungsergebnis zu klären (Hinweis auf BVerwGE 35, 50 und auf das Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 -).
Für diese Untersuchung und die auf ihrer Grundlage zu treffenden Entscheidungen gelten mangels besonderer Vorschriften die §§ 17 bis 19 WPflG entsprechend mit der Maßgabe, daß nicht der Musterungsausschuß (im Widerspruchsverfahren die Musterungskammer), sondern das Kreiswehrersatzamt (im Widerspruchsverfahren die Wehrbereichsverwaltung) tätig wird (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - [Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 4]; BVerwGE 41, 155 [158]).
- BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 80.73
Behandlung einer nach Abschluss einer Musterung durchgeführten Überprüfung der …
Denn es handelt sich um eine nach der Musterung getroffene Entscheidung über die Verfügbarkeit, die in die Kompetenz des Kreiswehrersatzamtes fällt, auch wenn sie in § 18 Abs. 1 S. 2 HS 2 WPflG nicht ausdrücklich genannt ist (vgl. Urteil vom 27. Februar 1974 - BVerwG VIII C 163.71 - und vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 [Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 4] und BVerwG VIII C 158.67 -).Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - (…a.a.O.) ausgesprochen.
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 15.71
Anordnung von Nachuntersuchungen eines Wehrpflichtigen nach Abschluss des …
Werden nach Abschluß des Musterungsverfahrens Entscheidungen erforderlich, die die Heranziehung zum Wehrdienst betreffen, und bedarf es dafür einer erneuten ärztlichen Untersuchung des Wehrpflichtigen, so sind mangels besonderer dafür getroffener Vorschriften die Vorschriften von §§ 17 bis 19 WPflG entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, daß das Kreiswehrersatzamt und nicht der Musterungsausschuß tätig wird (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - [Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 4]).In diesen Fällen ist aber § 13 Abs. 3 MustV entsprechend anzuwenden (vgl. das genannte Urteil BVerwG VIII CB 40.68), wenn sich Anhaltspunkte für eine den Tauglichkeitsgrad des ungedienten Wehrpflichtigen berührende Änderung des Gesundheitszustandes ergeben, mag sich der Wehrpflichtige auf eine inzwischen eingetretene Wehrdienstausnahme berufen (vgl. § 15 Abs. 1 MustV in Verbindung mit §§ 9 Nr. 1, 12 Abs. 1 Nr. 1 WPflG) oder seitens der Wehrersatzbehörde ein berechtigter Grund für die Annahme vorhanden sein, der gesundheitliche Zustand des Wehrpflichtigen, der zeitweise nicht voll "tauglich" gewesen war (§ 8 a Abs. 1 WPflG), habe sich inzwischen verbessert, über das Verfahren, in dem die in solchen Fällen erforderlich werdenden Nachuntersuchungen durchgeführt werden, sagt die Musterungsverordnung nichts aus; die sich daraus ergebende Lücke wird durch die entsprechende Anwendung von §§ 17 bis 19 WPflG ausgefüllt.
- BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 79.75
Nachmusterung nach Erlass eines Musterungsbescheides - Anforderungen an die …
Für diese Untersuchung und die auf ihrer Grundlage zu treffenden Entscheidungen über die Heranziehung des Klägers zum Wehrdienst sind mangels besonderer Vorschriften die §§ 17 bis 19 WPflG entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, daß nicht der Musterungsausschuß (im Widerspruchsverfahren die Musterungskammer), vielmehr das Kreiswehrersatzamt (im Widerspruchsverfahren die Wehrbereichs Verwaltung) tätig wird (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - [Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 4]; Urteil vom 15. November 1972 [BVerwGE 41, 155 [158]]): Das Kreiswehrersatzamt entscheidet auf Grund der Ergebnisse der Nachuntersuchung, ob der Wehrpflichtige gemäß dem bereits ergangenen Musterungsbescheid für den Wehrdienst noch zur Verfügung steht (BVerwGE 41, 155 [159]).In dieser Hinsicht hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - zu § 8 a Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1965 (BGBl. I S. 391) - wonach für "tauglich" befundene Wehrpflichtige "nach Maßgabe des ärztlichen Urteils" für den Wehrdienst zur Verfügung standen - ausgeführt, das ärztliche Untersuchungsergebnis sei nur in dem Sinne Bestandteil der Tauglichkeitsfestsetzung, daß diese, soweit es sich um das Vorhandensein oder die Auswirkung von körperlichen Mängeln oder gesundheitlichen Leiden handele, ohne die Mitwirkung von medizinischen Sachverständigen nicht zulässig sei; das gelte in gleicher Weise für das behördliche wie für das gerichtliche Verfahren.
- BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 6.70
Verwaltungsakteigenschaft des vom Musterungsarzt erteilten ärztlichen …
Diese Frage war ohne einen der zuständigen Behörde zu gewährenden "Beurteilungsspielraum" im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheiden (BVerwGE 31, 149 und Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67, BVerwG VIII C 172.67 [NJW 1970, 1249], BVerwG VIII C 177.67 und BVerwG VIII CB 40.68 [NJW 1970, 1249] -).Für sich allein reichten für diese Folgerung die Feststellungen nicht aus, die das Verwaltungsgericht auf der Grundlage des von ihm angeforderten Gutachtens getroffen hat; bei der Verwertung der in diesem Gutachten enthaltenen Befunde hat das Verwaltungsgericht seine Sachkenntnisse auf medizinischem Gebiet überschätzt (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
Verwendungsgrade - Wehrdienstfähigkeit
Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - und vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 78.72 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 12]) ausgesprochen hat, darf zwar die ZDv 46/1 als gesetzlich vorgesehene Richtlinie zu § 8 a WPflG trotz ihres verwaltungsinternen Charakters in dem auch vom Verwaltungsgericht aufgezeigten begrenzten Rahmen mit herangezogen werden, wenn über die Eignung des Wehrpflichtigen gemäß den im Wehrdienst zu erwartenden Anforderungen zu entscheiden ist; sie enthält entsprechende diese Anforderungen berücksichtigende Erfahrungssätze. - BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 69.72 Nach der Rechtsprechung des Senats bringt der Begriff "tauglich" zum Ausdruck, daß der Wehrpflichtige unter Berücksichtigung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten einerseits, der Anforderungen des Wehrdienstes andererseits für die Leistung des Grundwehrdienstes geeignet ist (BVerwG 31, 149; 35, 50 [50]; Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 158.67, BVerwG VIII C 177.67 [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 4] und BVerwG VIII CB 40.68 -).
- BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 47.75
Einstufung als wehrdienstfähig - Einberufung zum Wehrdienst
Für diese Untersuchung und die auf deren Grundlage zu treffenden Entscheidungen gelten die §§ 17 bis 19 WPflG entsprechend mit der Maßgabe, daß nicht der Musterungsausschuß (im Widerspruchsverfahren die Musterungskammer), vielmehr das Kreiswehrersatzamt (im Widerspruchsverfahren die Wehrbereichsverwaltung) für die Feststellung der Eignung und der Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst zuständig ist (Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - [Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 4]; BVerwGE 41, 155 [158]). - BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 78.76
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Festsetzung von …
Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (z.B. BVerwGE 35, 50; Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 CB 40.68 - [Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 4]), hat das im Streitfall angerufene Verwaltungsgericht die Masterungsentscheidung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht voll zu überprüfen; ebenso wie der Musterungsausschuß und die Musterungskammer hat es den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und ist es an die musterungsärztlichen Vorschläge nicht gebunden; es kann gegebenenfalls auch gegenüber ärztlichen Stellungnahmen zu abweichenden Ergebnissen gelangen. - BVerwG, 05.10.1977 - 8 CB 21.77
Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit eines Wehrpflichtigen bei Fehlen …
- BVerwG, 05.04.1982 - 8 CB 177.81
Festsetzung des Tauglichkeitsgrads und Verwendungsgrads des Wehrpflichtigen im …
- BVerwG, 17.09.1970 - VIII C 32.69
Widerspruch gegen einen Musterungsbescheid - Kostenentscheidung im …
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 78.68
Anforderungen an die körperliche Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - …
- BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 7.71
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 02.07.1969 - I B 103.68 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1249
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 07.09.1971 - XII A 226.70
Beantragung der Erteilung der Approbation einer Ärztin; Rechtsanspruch auf …
Ebenso besteht kein Zweifel daran, daß es sich bei den Begriffen "besonderer Einzelfall" und "öffentliches Gesundheitsinteresse" um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, die der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung in vollem Umfang unterliegen, und daß bei Vorliegen dieser gesetzlichen Voraussetzungen es im Ermessen der Behörde liegt, die Approbation zu erteilen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1969 - OVG I B 103.68 - OVGE 10, 139, 140).
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