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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1969 - I ZR 158/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2530
BGH, 19.12.1969 - I ZR 158/66 (https://dejure.org/1969,2530)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1969 - I ZR 158/66 (https://dejure.org/1969,2530)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1969 - I ZR 158/66 (https://dejure.org/1969,2530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung - Speditionsversicherer - Versandauftrag - Versicherungsschutz - Lagertätigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 993
  • MDR 1970, 304
  • VersR 1970, 245
  • DB 1970, 487
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1962 - II ZR 96/60

    Empfangsspediteur als Zwischenspediteur

    Auszug aus BGH, 19.12.1969 - I ZR 158/66
    unmittelbaren Zusammenhang mit einem Spediteur" und Frachtvertrag richtig abgegrenzt und den maßgebenden Unterschied im Hinblick auf § 3 Ziff" 5 SYS in der verkehrsbedingten Verzögerung der Beförderung bei der Zwischen" und Nachlagerung gesehen, die nicht von vornherein vom Auftraggeber verfügt sein darf«, Hier wäre zu ergänzen "aus nicht verkehrsbedingten Gründen" verfügt sein darf, denn eine im voraus getroffene Bestimmung des Auftraggebers für den Fall, daß eine Zwi schen- oder Nachlagerung in dem angeführten Sinne not wendig wird, schadet nicht (vgl0 für den Zwischenspediteur BGHZ 37, 294) o.
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 87/69

    Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - Deckung des Schadens …

    Damit sind jedoch die Voraussetzungen des § 3 Ziff. 5 SVS nicht erfüllt, wie es entgegen der Annahme des Berufungsgerichts in diesem Zusammenhang auch nicht darauf ankommt, ob die Firma C. Lines bei der Einlagerung als Zwischenspediteur der Beklagten tätig geworden ist (BGH NJW 1970, 993 ff).

    Der Hauptspediteur wird also durch die Einschaltung eines Zwischenspediteurs versicherungsrechtlich nicht besser gestellt (BGH NJW 1970, 993, 994) [BGH 19.12.1969 - I ZR 158/66] .

  • BGH, 01.06.1979 - I ZR 103/78

    Haftung für die Einlagerung von Ware auf Schuten und Kähnen - …

    Binnenschiffahrtsspedition ist die Tätigkeit, Güterversendungen durch Binnenschiffe für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu besorgen; die Rechtsprechung rechnet dazu auch den Fall, daß der Spediteur neben der Besorgung der Güterversendung durch ein Binnenschiff den Umschlag der Güter vom Seeschiff auf das Binnenschiff übernommen hat (vgl. BGH v. 16.11.61 - II ZR 23/60 - LM Nr. 1 zu § 57 ADSp = MDR 62, 114); nach § 57 Nr. 5 ADSp werden einbezogen gewisse Landtransporte, sowie mit dem Transport durch Binnenschiffe zusammenhängende Lagerungen, nämlich Vor-, Zwischen- und Anschlußlagerungen (vgl. zur Erläuterung dieser Begriffe § 3 Abs. 5 SVS; BGH v. 19.12.69 - I ZR 158/66 - NJW 70, 993, 994 unter 11, 2 b; BGH v. 10.3.71 - I ZR 87/69 - VersR 71, 619).
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