Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.10.1972 - 5 Ss 751/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 716
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14
Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen …
Der Angeklagte handelte somit nicht nur "bei Gelegenheit" der Dienstausübung, sondern in dienstlicher Eigenschaft und im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheiten; dies genügt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598; Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, BGHSt 31, 264, 280; OLG Köln, NJW 2000, 3727 f.; KG, NJW 1988, 1877, 1878; OLG Hamm, NJW 1973, 716, 717 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 1140/09
Abschöpfung eines erlangten Vermögensvorteils durch eine Geldauflage nach § 153a …
Rn. 76 Vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit auch freiwilliger Zahlungen sowie solcher (z.B.) an gemeinnützige Einrichtungen im Rahmen der Härteregelungen über den Verfall: OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 1972 - 5 Ss 751/72 -, NJW 1973, 716 (719); Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 73c Rn. 2, 4; Schäfer, a.a.O., § 73c Rn. 5.
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Rechtsprechung
| OLG München, 14.03.1972 - 10 W 625/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 716 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich; …
Wenn dennoch allgemein vertreten wird, daß im Rahmen des § 91 a ZPO auch der Inhalt eines zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs zu berücksichtigen sei bzw. berücksichtigt werden könne (Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, Seite 236;… Baumbach/Hartmann, ZPO , 46. Aufl., § 98 , Anm. 2 A;… Thomas/Putzo, a.a.O., Anm. 10 c;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a, Anm. Rdz. 30, 31), so ist dies deshalb berechtigt, weil in Anbetracht des zumeist nur unvollkommen geklärten Prozeßstoffes bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO in vielen Fällen Art und Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens im Hauptsachevergleich ein schlüssiges Indiz sein kann dafür, ob und in welchem Umfange die Klageforderung sich voraussichtlich als begründet herausgestellt hätte (in diesem Sinne z.B. OLG München, NJW 73, 154 m. insofern zustimmender Anmerkung Schumacher NJW 73, 716; OLG Stuttgart, VersR 73, 627).Wenn das Gericht in dieser Entscheidung dennoch das Ausmaß des beiderseitigen Nachgebens im Hauptsachevergleich zu berücksichtigen hätte, würden die Parteien folgerichtig von der eingeräumten Möglichkeit vergleichsweiser Hauptsacheerledigung mit streitiger Kostenentscheidung keinen Gebrauch machen (zutr. Schumacher, NJW 73, 716).
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