Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 26.11.1974 - 7 U 135/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 501
- MDR 1975, 494
- VersR 1975, 514
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77
Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen …
Dagegen wird das Berufungsgericht sich auch in diesem Zusammenhang mit der von der Klägerin eingewendeten Verjährung zu befassen haben; Art. 32 Abs. 1 CMR gilt für Ansprüche des Frachtführers und gegen den Frachtführer (vgl. BGH v. 28.2.75 - I ZR 35/74 - NJW 75, 1075) "aus einer diesem Übereinkommen unterliegenden Beförderung"; damit sind nicht nur Ansprüche erfaßt, die in der CMR geregelt sind, sondern auch solche Ansprüche, die aus den heranzuziehenden allgemeinen nationalen Vorschriften hergeleitet werden; Voraussetzung für die Anwendung des Art. 32 CMR ist, daß die Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung, also aus einem bestimmten tatsächlichen Vorgang entstanden sind (vgl. Loewe, ETrR 76/II Nr. 257, 238); so hat der erkennende Senat den Anspruch des Absenders auf Rückgewährung zuviel gezahlter Fracht der Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 CMR unterworfen mit der Begründung, es fehle nicht an einem Zusammenhang zwischen einer der CMR unterliegenden tatsächlichen Beförderung und dem geltend gemachten Anspruch (Urteil v. 18.2.72 - I ZR 103/70 - NJW 72, 1003; ähnlich OLG Nürnberg NJW 75, 501: Erstattung verauslagter. Umsatzsteuer: OLG Düsseldorf NJW 76, 1594: Ansprüche aus unerlaubter Handlung).
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