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Weitere Entscheidung unten: AG Mönchengladbach-Rheydt, 16.01.1979

Rechtsprechung
   AG Mainz, 20.10.1978 - 8 C 625/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2417
AG Mainz, 20.10.1978 - 8 C 625/78 (https://dejure.org/1978,2417)
AG Mainz, Entscheidung vom 20.10.1978 - 8 C 625/78 (https://dejure.org/1978,2417)
AG Mainz, Entscheidung vom 20. Oktober 1978 - 8 C 625/78 (https://dejure.org/1978,2417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs aufzuwendenden Betrages; Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Mehrwertsteuer für ein Ersatzfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1307 (Ls.)
  • NJW 1979, 272
  • VersR 1979, 636
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 01.09.1977 - 20a S 43/77

    Totalschaden; KFZ; Mehrwertsteuer; Ersatz

    Auszug aus AG Mainz, 20.10.1978 - 8 C 625/78
    Unter diesen Umständen kann entgegen der Meinung des Landgerichts Düsseldorf (NJW 1978, 429) nicht angenommen werden, dem Geschädigten könne auch ohne Nachweis die Mehrwertsteuer auf den Wiederbeschaffungswert seines totalgeschädigten Fahrzeugs zugebilligt werden.
  • BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig …

    Soweit einige Gerichte - ebenso wie die Revision - darauf abheben, daß der Erwerb des Ersatzfahrzeugs von Gebrauchtwagenhändlern als Eigengeschäft nur noch den geringeren Teil der Fälle der Ersatzbeschaffung ausmacht (vgl. hierzu u.a. LG Bonn, ZfS 1981 S. 269; LG Kassel, VersR 1980 S. 343; LG Köln, VersR 1979 S. 851 f. und ZfS 1980 S. 169; LG Siegen, ZfS 1980 S. 265; AG Aalen, ZfS 1980 S. 265; AG Heidenheim, RuS 1981 S. 192; AG Mainz, NJW 1979 S. 272 [AG Mainz 20.10.1978 - 8 C 625/78]; AG Nürnberg, ZfS 1980 S. 265), wird verkannt, daß sich die Bemessung des Schadens an dem für den Geschädigten zumutbaren Weg der Ersatzbeschaffung zu orientieren hat und daß es nach dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit des Geschädigten für die Höhe des so bestimmten Ersatzanspruchs irrelevant ist, ob der Geschädigte seinen Schaden in der seiner Berechnung zugrundegelegten Weise behoben hat.
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Rechtsprechung
   AG Mönchengladbach-Rheydt, 16.01.1979 - 11 C 541/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,7795
AG Mönchengladbach-Rheydt, 16.01.1979 - 11 C 541/78 (https://dejure.org/1979,7795)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 16.01.1979 - 11 C 541/78 (https://dejure.org/1979,7795)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 16. Januar 1979 - 11 C 541/78 (https://dejure.org/1979,7795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1307
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