Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 17.09.1979 - 2 UF 96/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 59
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Schleswig, 26.03.1980 - 12 UF 172/79 Entgegen den Bedenken des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. Beschluß vom 17. September 1979 - NJW 1980, 59) kann es trotz der weitgehenden Angleichung der VBL-Versorgungsrente an die Beamtenversorgung ernstlich auch nicht zweifelhaft sein, daß es sich bei der Gesamtversorgungszusage der VBL um eine, wenn auch öffentlich-rechtlich strukturierte, betriebliche Altersversorgung handelt.
Dementsprechend kann dem Oberlandesgericht Bamberg auch nicht darin gefolgt werden, daß die Vorschrift des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB im Falle des öffentlichen Dienstes "großzügiger« gehandhabt werden könne (vgl. NJW 1980, 59, 60).
Auf die in der Rechtsprechung sehr streitige Frage, wie die VBL-Versorgungsrente rechnerisch in dem dinglichen Versorgungsausgleich zu behandeln ist, kommt es daher bei der nach der Auffassung des Senats gebotenen Auslegung des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB nicht mehr an (vgl. OLG Bamberg NJW 1980, 59, 60; AmtsG München FamRZ 1979, 51; 1979, 102; AmtsG Esslingen FamRZ 1979, 300; Voskuhl/Pappai/Niemeyer, Versorgungsausgleich in der Praxis II 4b aa; Anwenderbroschüre des Bundesministeriums der Justiz S. 238; Trey, NJW 1978, 308; Mayer-Hermann, NJW 1980, 11 ff).
- BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 715/80
Bewertung einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Die sich danach ergebende Differenz bildet nach dieser Auffassung die in der Ehezeit erworbene Anwartschaft auf die Versorgungsrente (…Ruland aaO Rdn. 66 ff., 77; OLG Bamberg NJW 1980, 59 [OLG Bamberg 17.09.1979 - 2 UF 96/79]; FamRZ 1980, 161; OLG München FamRZ 1980, 598; OLG Hamm FamRZ 1980, 1016; OLG Celle - 17. Zivilsenat - FamRZ 1982, 389; Bergner SozVers 1980, 199 ff.; 1981, 147 f.; in der Rechtsprechung wohl herrschende Meinung).Nach der Auffassung insbesondere von Voskuhl dient als persönliche Bemessungsgrundlage der persönliche Vomhundertsatz, den der Versicherte für die gesamte Versicherungsdauer bis zum Ende der Ehezeit erlangt hat (…Voskuhl/Pappai/Niemeyer aaO S. 163 unter D; so auch das Beispiel bei OLG Bamberg NJW 1980, 59, 61 [OLG Bamberg 17.09.1979 - 2 UF 96/79]; OLG Koblenz FamRZ 1980, 1022, 1023 für eine private betriebliche Altersversorgung).
- OLG Bremen, 11.02.1980 - 5 UF 81/79 Viele Familiengerichte beziehen auf seiten des Ausgleichspflichtigen grundsätzlich nur die Versicherungsrente oder die eventuelle höhere Besitzstandsrente als echt unverfallbaren Teil der Versorgungszusage in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ein, und behalten den Ausgleich eventuell weitergehenden Anwartschaften auf Versorgungsrente dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vor (so OLG Bamberg NJW 1980, 59; OLG Celle, Beschluß vom 22. Oktober 1979 - 12 UF 30/79 - n.v., und FamRZ 1980, 164; AmtsG Charlottenburg NJW 1979, 1554).
Wie eingangs bereits im einzelnen dargelegt worden ist, wird in bezug auf Anwartschaften aus der öffentlichen Zusatzversorgung von dem Bundesministerium der Justiz und den öffentlichen Zusatzversorgungsträgern im Gegensatz zu Vertretern des bei Konzeption des Versorgungsausgleichs federführenden Bundesarbeitsministeriums und anderen eine abweichende Hochrechungsmethode vertreten (vgl. Zusammenstellung bei Maier-Herrmann, NJW 1980, 12; OLG Bamberg NJW 1980, 59, 61; AmtsG Esslingen FamRZ 1979, 300).
- OLG Hamm, 09.10.1980 - 2 UF 11/80
Bestimmungen des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der Versorgung nach …
Der Senat hält diese Art der Berechnung, die insbesondere von dem Bundesjustizministerium (Rechtsanwenderbroschüre S. 329) und den Zusatzversorgungseinrichtungen (Strehhuber, FamRZ 1979, 764, 768) sowie von einem Teil der Rechtsprechung und Lehre vertreten wird (OLG Bamberg FamRZ 1980, 161; NJW 1980, 59; OLG München FamRZ 1980, 598; AmtsG Pinneberg FamRZ 1979, 716;… Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. Eherechtsreformgesetz § 1587a BGB Rdn. 97) für zutreffend, und lehnt die entgegengesetzte Auffassung der sog. Betriebsrentenversion ab, deren Vertreter zunächst eine fiktive Rente der gesetzlichen Rentenversicherung errechnen - und zwar im Wege der Hochrechnung durch Einbeziehung der Jahre bis zum 65. Lebensjahr, und sodann diese hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Gesamtversorgung abziehen; erst von dem verbleibenden Teil - der auf die Gesamtzeit entfallenden (fiktiven) Zusatzversorgungsrente - wird nach dieser Auffassung der auf die Ehezeit entfallende Anteil pro rata temporis gemäß § 1587a Abs. 2 Nr. 3a BGB errechnet (vgl. etwa Voskuhl/Pappai/Niemeyer, Versorgungsausgleich in der Praxis S. 163;… Maier in MünchKomm, BGB Ergänzungsband § 1587a Rdn. 204 a.E.; etwa anders, aber im Prinzip ebenso OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 595; FRES 6, 295; OLG Celle FamRZ 1980, 804; AmtsG Esslingen FamRZ 1979, 300; Trey, NJW 1978, 307).Nach einer verbreiteten Meinung soll allerdings Unverfallbarkeit der vollen dynamischen Versorgungsrente schon dann eintreten, wenn die satzungsmäßige Wartezeit zurückgelegt ist (OLG Bamberg FamRZ 1980, 161; NJW 1980, 59; OLG München FamRZ 1980, 598; Strehhuber, FamRZ 1979, 766;… Maier, aaO § 1587a Rdn. 220; Zimmermann, Der Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersversorgung S. 95, 291;… noch weitergehend Ruland/Tiemann, Versorgungsausgleich und steuerliche Folgen der Ehescheidung Rdn. 301).
- OLG Hamburg, 05.06.1980 - 15 UF 100/79 Diese Anwartschaften sind nach einhelliger Meinung (OLG Stuttgart FamRZ 1979, 832; OLG Celle FamRZ 1980, 164; OLG Bremen NJW 1980, 707; OLG Hamm FamRZ 1980, 271; OLG Bamberg FamRZ 1980, 162; NJW 1980, 59; OLG Nürnberg NJW 1980, 62, und Beschluß vom 28. September 1979 - 10 UF 4/79 - juris) Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Während sich die Oberlandesgerichte Bamberg (FamRZ 1980, 161; NJW 1980, 59) und München (FamRZ 1980, 598; vgl. ferner OLG Stuttgart FamRZ 1979, 831) dieser Ansicht angeschlossen haben, vertreten die Oberlandesgerichte Celle (FamRZ 1980, 164; Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - 12 UF 30/79, und vom 3. Januar 1980 - 12 UF 114/79, beide n.v.) und Schleswig (FamRZ 1980, ) die Auffassung, daß die Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch der Höhe nach unverfallbar sein müssen, wenn sie in dem Wertausgleich nach § 1587b Abs. 3 BGB berücksichtigt werden sollen.
- OLG München, 22.02.1980 - 4 UF 85/79 Der Antragsteller ist inzwischen mehr als 15 Jahre lang in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes pflichtversichert, und hat demnach die Wartezeit von fünf Jahren längst erfüllt; seine Anwartschaften sind damit zugleich unverfallbar geworden (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1979, 831, 833; OLG Bamberg NJW 1980, 59, 60; FamRZ 1980, 161, 164;… Bundesministerium der Justiz aaO;… Ruland/Tiemann, Versorgungsausgleich und steuerliche Folgen der Ehescheidung Rdn. 300 und 301; Strehhuber, FamRZ 1979, 764 ff;… Schmalhofer, Versorgungsausgleich für öffentlich Bedienstete § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB Rdn. 4.7.;… Voskuhl/Pappai/Niemeyer, aaO S. 29, 30 lit. b) und c) bb); Maier, aaO Ergänzungsband § 1587a BGB Rdn. 220c und 221a; Diederichsen, aaO; wohl auch OLG Nürnberg NJW 1980, 62, 63).
- OLG Stuttgart, 18.06.1980 - 17 UF 54/80
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Versorgungsausgleich zwischen …
Ihre Bewertung hat dementsprechend nach heute ganz überwiegender zutreffender Ansicht aufgrund der besonderen Vorschriften des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB für die Bewertung von Anwartschaften und sonstigen Anrechten der betrieblichen Altersversorgung zu geschehen, nicht nach Nummer 1 (Versorgung aus einem Arbeitsverhältnis nach beamtenrechtlichen Grundsätzen) oder Nummer 4 (sonstige Renten); vgl. die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Bamberg NJW 1980, 59; Nürnberg NJW 1980, 62; Bremen NJW 1980, 706; Celle FamRZ 1980, 164; München FamRZ 1980, 598, und Schleswig FamRZ 1980, 601. - OLG Hamm, 30.09.1980 - 2 UF 296/79
Ehescheidung und Regelung des Versorgungsausgleichs; Anrechnung von …
Von diesem auf die Ehezeit entfallenden Teil der Gesamtversorgung ist sodann die auf die Ehezeit entfallende Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen (OLG Bamberg FamRZ 1980, 161; NJW 1980, 59; OLG München FamRZ 1980, 598; AmtsG Pinneberg FamRZ 1979, 716; Bundesministerium der Justiz, Rechtsanwenderbroschüre S. 329;… Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, 1. Eherechtsreformgesetz § 1587a BGB Rdn. 97). - OLG Celle, 20.05.1981 - 17 UF 234/80
Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches nach einer …
Einkünften ausgerichtete Versorgung zukommen zu lassen, sondern will gerade unabhängig von früheren Einkommensverhältnissen eine allein an der nach der letzten Zeit vor dem Versicherungsfall beurteilten Lebensstellung (je nach Dauer der Versicherungszeit ... bis zu 75 % der letzten Bezüge ... gewährleisten. Dieser am Besitzstand ausgerichtete Fürsorgegedanke, nicht - wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung - der Umfang der Einkünfte des Versicherten im Laufe seines ganzen Erwerbslebens ist für den Umfang der Gesamtversorgung maßgebend. Dem Versicherten wird damit gleichsam die Aufrechterhaltung eines unmittelbar vor dem Versicherungsfall innegehaltenen Lebens zugesagt. Wenn § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 BGB den Umfang, in welchem der ausgleichsberechtigte Ehegatte an der zusätzlichen Versorgungszusage für den ausgleichsverpflichteten Ehegatten teilnehmen soll, nach dem Verhältnis der Ehezeit zur gesamten Versicherungszeit bemißt, kann das bei einer Gesamtversorgungszusage nur dahin verstanden werden, daß der Ausgleichsberechtigte - das Fehlen eigener anrechnungsfähiger Anwartschaften einmal unterstellt - an dem hälftigen Ehezeitanteil der durch die Gesamtversorgung geleisteten "Garantie" teilhaben soll. Da die Höhe der anzurechnenden Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung feststeht, folgt daraus, daß der ausgleichsberechtigte Ehegatte über den Ausgleich nach § 1587 b Abs. 1 BGB hinaus die (Hälfte der) Differenz zwischen der auf die Ehezeit herabgerechneten Gesamtversorgungszusage und der darauf anzurechnenden, auf die Ehezeit entfallenden Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung im Wege des Versorgungsausgleichs verlangen kann (im Ergebnis ebenso: Strehhuber in FamRZ 79, 764; OLG Bamberg in NJW 80, 59 und FamRZ 80, 161; OLG München in FamRZ 80, 598 und OLG Hamm in FamRZ 80, 1016). - OLG Hamm, 20.06.1980 - 4 UF 597/79
Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Einbezug der …
Der gegenteiligen Argumentation des Oberlandesgerichts Bamberg (NJW 1980, 59 ff; FamRZ 1980, 161 ff) und des Oberlandesgerichts München (FamRZ 1980, 598), nach denen Anwartschaften, deren Realisierung tatsächlich noch unsicher ist, und die dem ausgleichspflichtigen Ehegatten noch entgehen können, nicht als unverfallbar behandelt werden können, vermag sich der Senat aus den dargelegten Gründen nicht anzuschließen. - OLG Hamm, 26.09.1980 - 2 UF 25/80
Verfassungswidrigkeit einer Regelung des Versorgungsausgleichs; …
- OLG Hamm, 16.09.1980 - 2 UF 224/79
Übertragung von Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs ; …
- OLG Hamm, 17.09.1981 - 4 UF 201/81
Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Unverfallbare …
- OLG Schleswig, 09.02.1981 - 12 UF 12/80
- OLG Zweibrücken, 15.08.1980 - 2 UF 61/79
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