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Rechtsprechung
   OLG München, 29.05.1984 - 13 U 5383/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4973
OLG München, 29.05.1984 - 13 U 5383/83 (https://dejure.org/1984,4973)
OLG München, Entscheidung vom 29.05.1984 - 13 U 5383/83 (https://dejure.org/1984,4973)
OLG München, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - 13 U 5383/83 (https://dejure.org/1984,4973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs auf Grund einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Briefwerbung; Missachtung eines Widerspruchs gegen Postwerbung als Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Eintragung in die "Robinson-Liste"; Kombinationsmöglichkeiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2422
  • VersR 1985, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 160/71

    Briefwerbung

    Auszug aus OLG München, 29.05.1984 - 13 U 5383/83
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn nach der Art der Ausgestaltung der Werbeaktion eine Beachtung des Widerspruchs für den Werbenden mit Mühen und Kosten verbunden ist, die in keinem angemessenen Verhältnis zu der Verärgerung und Belästigung des Umworbenen stehen, der sich eine solche Werbung ausdrücklich verbeten hat (vgl. BGH, NJW 73, 1119 ff.).
  • OLG Bremen, 18.06.1990 - 6 U 1/90

    Unterlassung des Einwurfs von Werbematerial in den Briefkasten eines …

    Er folgt dem Landgericht darin, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "Briefkastenwerbung" (BGHZ 60, 296 ff.; BGH NJW 89, 902 ff.; vgl. OLG München NJW 84, 2422; OLG Stuttgart NJW-RR 87, 1422 ff.; OLG Frankfurt NJW 88, 1854 ff.), der sich der Senat ebenfalls anschließt, nicht nur auf Konsumwerbung, sondern auch auf politische Werbung durch Parteien anzuwenden ist.
  • OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 21 U 61/87

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Einwurf von Werbesendungen in Briefkasten

    Wirft der Werbende trotz der Willensäußerung weiter Werbematerial in den Briefkasten, so kann dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (vgl. BGH a.a.O., OLG München, NJW 1984, S. 2422 ff., OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, S. 1422 ff.), aber auch sein Eigentum und sein Besitz verletzt werden (…vgl. OLG Nürnberg, AfP 1972, S. 233 f.), was zur Folge hat, daß der Betroffene Unterlassung verlangen kann.
  • OLG Stuttgart, 21.08.1987 - 2 U 33/87

    Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …

    Nach der h.M. in der Rechtsprechung (BGH GRUR 1973, 552 - Briefwerbung - OLG München NJW 1984, 2422 [OLG München 29.05.1984 - 13 U 5383/83] ; OLG Nürnberg AfP 1972, 223; Landgericht Nürnberg-Fürth NJW 85, 1642; Landgericht Berlin, Urteil vom 27.6.1985, 16 O 259/85) verletzt zwar das unaufgeforderte Zusenden von Werbematerialien, das Einwerfen in den Briefkasten und das Verteilen auf Grundstücken an sich nicht die Rechte der Adressaten und Betroffenen.
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