Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.11.1985 - 3 U 296/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 27.11.1985 - 3 U 296/84
- OLG Stuttgart, 28.11.1985 - 3 U 296/84
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1552
- NJW 1986, 1553
- NJW 1987, 1512 (Ls.)
- FamRZ 1986, 677 (Ls.)
- VersR 1987, 280
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03
Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer …
Das Berufungsgericht gelangt nur deshalb zu einem anderen Ergebnis, weil es zusätzlich fordert, alle Einzelstadien der erstattungsfähigen Behandlung müßten sich auf den Körper des Versicherungsnehmers beziehen und nur dort auf eine Abmilderung "medizinisch unmittelbar zugänglicher Leidensfolgen" abzielen (…so auch Schoenfeld/Kalis, aaO Rdn. 37; OLG Stuttgart VersR 1987, 280, 281).Auch daß letztere zugleich aus dem Motiv heraus erfolgt, den gemeinsamen Kinderwunsch der Partner zu erfüllen, ändert entgegen der Auffassung des OLG Stuttgart (VersR 1987, 280, 281) nichts an der medizinischen Zweckbestimmung.
- OLG Karlsruhe, 16.07.1986 - 13 U 107/85
Erstattung der Kosten einer extracorporalen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation); …
Gleichwohl wird von Teilen der Rechtsprechung die Vornahme der In-vitro-Fertilisation nicht als medizinisch notwendige Heilmaßnahme angesehen (OLG Nürnberg, a.a.O., OLG Stuttgart NJW 1986, 1553, LG München, a.a.O.). - LG Köln, 11.04.1986 - 12 S 465/85 Die körperlichen Ursachen, die die als Krankheit anzusehende Sterilität zur Folge haben, werden bei diesen Maßnahmen jedoch anders als bei refertilisierenden Operationen oder Hormonzugaben nicht, auch nicht für kurze Zeit, beseitigt (OLG Nürnberg MDR 85, 768; OLG Stuttgart NJW 86, 1553; LG Bamberg VersR 1985, 331).
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