Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unzulässigkeit der Zustellung von Wurfsendungen bei Erklärung der Annahmeverweigerung am Hausbriefkasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
- BVerwG, 01.08.1991 - 7 C 27.90
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1050
- NJW 1990, 2152 (Ls.)
- NVwZ 1989, 595 (Ls.)
- afp 1989, 495
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82
Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht
Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
Dabei kann es die Kammer offen lassen, ob es sich hierbei nur um eine "sekundäre Rechtsbeziehung" handelt (so noch BVerwG, NJW 1985, 2436 = JZ 1985, 792 mit Hinweis auf BVerwGE 29, 318 = NJW 1968, 1394 f.) oder nicht eher ebenfalls um ein gleichgeordnetes Postbenutzungsverhältnis wie zwischen der Post und dem Absender (vgl. hierzu einmal bereits BVerfGE 18, 310, ferner neuerdings die weiterführenden Ausführungen hierzu in BVerwG, NJW 1986, 1702 m. w. Nachw.).Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871).
- BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 22.85
Rechtsgültigkeit - Zustellung einer Paketsendung - Empfänger - Zustellgebühr
Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
Dabei kann es die Kammer offen lassen, ob es sich hierbei nur um eine "sekundäre Rechtsbeziehung" handelt (so noch BVerwG, NJW 1985, 2436 = JZ 1985, 792 mit Hinweis auf BVerwGE 29, 318 = NJW 1968, 1394 f.) oder nicht eher ebenfalls um ein gleichgeordnetes Postbenutzungsverhältnis wie zwischen der Post und dem Absender (vgl. hierzu einmal bereits BVerfGE 18, 310, ferner neuerdings die weiterführenden Ausführungen hierzu in BVerwG, NJW 1986, 1702 m. w. Nachw.).Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871).
- BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
Postgebühren
Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871).
- BVerwG, 26.04.1968 - VII C 180.66
Anspruch des Mieters auf Entfernung eines ohne seine Einwilligung im Hausflur …
Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
Dabei kann es die Kammer offen lassen, ob es sich hierbei nur um eine "sekundäre Rechtsbeziehung" handelt (so noch BVerwG, NJW 1985, 2436 = JZ 1985, 792 mit Hinweis auf BVerwGE 29, 318 = NJW 1968, 1394 f.) oder nicht eher ebenfalls um ein gleichgeordnetes Postbenutzungsverhältnis wie zwischen der Post und dem Absender (vgl. hierzu einmal bereits BVerfGE 18, 310, ferner neuerdings die weiterführenden Ausführungen hierzu in BVerwG, NJW 1986, 1702 m. w. Nachw.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 12/86
Übersendung; Schicken; Zusendung; Brief; Briefsendung; Werbung; Postgirodienst; …
Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
Es handelt sich hier um eine Haupttätigkeit der Bekl., um die Postbeförderung i. S. des Gesetzes über das Postwesen (PostG), des Gesetzes über die Verwaltung der Deutschen Bundespost (PostVerwG) sowie der hiernach erlassenen Benutzungsordnungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Postordnung und Postgebührenordnung, beide geändert am 10.8. 1988, BGBl I, 1573 und 1575), und nicht um eine sog. "wirtschaftliche Nebentätigkeit" wie bei der Postgirowerbung (Beipack zu den Kontoauszügen, vgl. OVG Lüneburg, NJW 1988, 1867) oder bei den Werbebeilagen zu den Telephonrechnungen. - BVerfG, 22.03.1984 - 2 BvR 849/82
Verfassungsmäßigkeit - Prüfungsumfang - Postgebühren - Erhöhung
Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871). - BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64
Unmittelbare Betroffenheit bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
Dabei kann es die Kammer offen lassen, ob es sich hierbei nur um eine "sekundäre Rechtsbeziehung" handelt (so noch BVerwG, NJW 1985, 2436 = JZ 1985, 792 mit Hinweis auf BVerwGE 29, 318 = NJW 1968, 1394 f.) oder nicht eher ebenfalls um ein gleichgeordnetes Postbenutzungsverhältnis wie zwischen der Post und dem Absender (vgl. hierzu einmal bereits BVerfGE 18, 310, ferner neuerdings die weiterführenden Ausführungen hierzu in BVerwG, NJW 1986, 1702 m. w. Nachw.).
- BGH, 05.12.1991 - I ZR 53/90
Postwurfsendung - Briefkastenwerbung
Die Deutsche Bundespost sei, wie sich aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (NJW 1989, 1050) ergebe, verpflichtet, bei der Verteilung von Werbematerial in anschriftslosen Postwurfsendungen den durch einen entsprechenden Briefkastenaufkleber bekundeten Willen, Werbematerial nicht zugestellt zu bekommen, zu berücksichtigen.Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seiner in NJW 1989, 1050 veröffentlichten Entscheidung, auf welche sich das Berufungsgericht gestützt hat, den genannten Ausführungsbestimmungen im Hinblick auf Postwurfsendungen die rechtliche Verbindlichkeit abgesprochen.
- OLG Bremen, 18.06.1990 - 6 U 1/90
Unterlassung des Einwurfs von Werbematerial in den Briefkasten eines …
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat durch Urteil vom 24. April 1990 (10 S 560/89) das abweichende Urteil des VG Stuttgart vom 11. Januar 1989 (NJW 89, 1050 ff.) abgeändert und entschieden, die Post sei berechtigt, bis zu durchschnittlich zwei Wurfsendungen im Monat auch bei eindeutig durch Aufschrift oder Aufkleber an Hausbriefkästen erklärten Annahmeverweigerungen zuzustellen. - OLG Stuttgart, 06.02.1991 - 9 U 244/90
Einwurf von Werbesendungen trotz Aufkleber auf dem Briefkasten; Abwehranspruch …
Das Verwaltungsgericht Stuttgart (NJW 1989, 1050) hatte dem Unterlassungsbegehren entsprochen.
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