Rechtsprechung
| OLG Celle, 22.03.1989 - 9 U 44/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 52 Abs. 1 S. 3 c Nds.StrG; § 254 BGB
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften; Streupflicht für Bundesstraßen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften; Streupflicht für Bundesstraßen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 17.12.1987 - 2 O 146/87
- OLG Celle, 22.03.1989 - 9 U 44/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3287
- NJW-RR 1990, 166 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69
Pflichten des Kraftfahrers bei bekannt oder erkennbar wetterbedingt gefährlicher …
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1989 - 9 U 44/88
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dem Lebenserfahrungssatz auszugehen, daß Gefahren auch einer eisglatten Fahrbahn selbst in Kurven in der Regel durch besondere Vorsicht bei der Beobachtung der Fahrbahn und der Lenkung des Fahrzeug begegnet werden kann (BGH VersR 1971, 842). - OLG Hamburg, 03.06.1988 - 14 U 19/88
Innerstädtische Nebenstraße; Glatteisbildung an Einmündung; Gefährliche Stelle; …
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1989 - 9 U 44/88
Rn. 5 Ob die Auffassung zutrifft, daß der Einmündungsbereich unter allen Umständen auch zum Schutz der Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße vor einem Hereinrutschen von Fahrzeugen aus der Nebenstraße gestreut werden müsse (so OLG Stuttgart NJW 1987, 1831 [OLG Stuttgart 16.12.1986 - 10 U 116/86]; a. A. OLG Frankfurt (Senat Kassel) NJW 1988, 2546 f; OLG Hamburg NJW 1988, 3212 f; Schmid, NJW 1988, 3180), kann dahinstehen. - OLG Frankfurt, 24.05.1988 - 14 U 20/87
Gemeinde; Streupflicht; Verkehrswichtigkeit einer Nebenstraße; Einmündungsbereich
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1989 - 9 U 44/88
Rn. 5 Ob die Auffassung zutrifft, daß der Einmündungsbereich unter allen Umständen auch zum Schutz der Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße vor einem Hereinrutschen von Fahrzeugen aus der Nebenstraße gestreut werden müsse (so OLG Stuttgart NJW 1987, 1831 [OLG Stuttgart 16.12.1986 - 10 U 116/86]; a. A. OLG Frankfurt (Senat Kassel) NJW 1988, 2546 f; OLG Hamburg NJW 1988, 3212 f; Schmid, NJW 1988, 3180), kann dahinstehen. - OLG Stuttgart, 16.12.1986 - 10 U 116/86
Schadensersatz wegen Verletzung einer Streupflicht; Maß und Umfang einer …
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1989 - 9 U 44/88
Rn. 5 Ob die Auffassung zutrifft, daß der Einmündungsbereich unter allen Umständen auch zum Schutz der Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße vor einem Hereinrutschen von Fahrzeugen aus der Nebenstraße gestreut werden müsse (so OLG Stuttgart NJW 1987, 1831 [OLG Stuttgart 16.12.1986 - 10 U 116/86]; a. A. OLG Frankfurt (Senat Kassel) NJW 1988, 2546 f; OLG Hamburg NJW 1988, 3212 f; Schmid, NJW 1988, 3180), kann dahinstehen. - BGH, 24.10.1960 - III ZR 162/59
Zulässigkeit einer Revision bei einer nach der Revisionseinlegung eingetretenen …
Auszug aus OLG Celle, 22.03.1989 - 9 U 44/88
Der Bundesgerichtshof hat zur Abwendung dieses Risikos bisher lediglich gefordert, die Bundesstraße selbst schon ein beträchtliches Stück vor einem Einmündungsbereich zu streuen (LM § 823 (Dc) BGB Nr. 18; VersR 1961, 87 ff.).
- OLG Nürnberg, 28.08.2003 - 4 U 1635/03
Zu den Voraussetzungen der Räum- und Streupflicht an innerstädtischen Kreuzungen
Die Doppelverwertung des Merkmals Verkehrsbedeutung wird bereits in Urteilen des OLG Hamm vom 10.10.1986 (…zitiert nach Bergmann/Schumacher, a. a. O., Rdnr. 185) und des OLG Celle vom 22.03.1989 (NJW 1989, 3287) und vom 21.12.1988 (NJW-RR 1989, 984) hervorgehoben. - LG Chemnitz, 27.03.1998 - 9 O 4518/97
Amtshaftungsrechtliche Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalles …
Nach ständiger Rechtssprechung, vergleiche hierzu OLG Celle in NJW 1989 S. 3287, [OLG Celle 22.03.1989 - 9 U 44/88] BGH in BGHZ 112 S. 74, 75 ff., OLG München in Versicherungsrecht 1992 S. 1371, besteht eine Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften nur an solchen Straßenstellen, deren Gefahren der Kraftfahrer auch mit der im Winter gebotenen besonderen Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht rechtzeitig zu erkennen und zu bewältigen vermag.Insoweit hat er lediglich vorgetragen er sei langsam gefahren, und weniger als die erlaubten 30 km/h gefahren, OLG Zelle in NJW 1989 S. 3287, 3288.
- LG Landau/Pfalz, 18.01.2002 - 4 O 755/01
Räum- und Streupflicht einer Gemeinde auf innerörtlichen Durchgangsstraßen
Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht jedoch an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen grundsätzlich eine Räum- und Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen (BGHZ 112, 74), so insbesondere auf innerörtlichen Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen gegenüber allen Verkehrsteilnehmern (BGHZ 65, 100) und an verkehrswichtigen, mit Ampeln versehenen Fußgängerübergängen (BGH, VersR 87, 899), aber auch auf Einmündungen von Nebenstraßen in innerörtliche Hauptverkehrsstraßen bei hoher Verkehrsbelastung und gefährlichem Glatteis (OLG Celle, NJW 89, 3287) oder wenn die Verkehrssicherheit der Hauptverkehrsstraße wegen der örtlichen Gegebenheiten ein Streuen der Einmündung der Nebenstraße erfordert (vgl. OLG München, VersR 92, 1371).
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