Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kindlicher Zeuge - Belehrungspflicht - Richter - Sachverständiger - Übertragung der Belehrungspflicht - Sexualstraftat - Verwertungsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 52 Abs. 3 Satz 1
Belehrung durch den Sachverständigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2432
- MDR 1991, 553
- NStZ 1991, 295
- StV 1991, 289
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67
Belehrung eines Kindes
Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303;… BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5).Bei der Belehrung, die auch den Hinweis umfassen muß, daß der Zeuge trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters nicht aussagen muß (BGHSt 14, 359 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]; 21, 303, 306), wird insbesondere bei kindlichen Zeugen deren wohlverstandenes Interesse an einer ungestörten Entwicklung zu beachten sein.
- BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des …
Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
Dabei handelte es sich nicht um sogenannte Befundtatsachen, welche die Sachverständige nur aufgrund ihrer Sachkunde machen konnte, sondern um Zusatztatsachen, die sie im Rahmen der Exploration des Kindes mit Mitteln erfuhr, deren sich auch das nichtfachkundige Gericht hätte bedienen können (BGHSt 13, 1, 3) [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]. - BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86
Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine …
Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
Derartige Tatsachen dürfen grundsätzlich nur dann in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wenn der Betroffene, über dessen Angaben der Sachverständige als Zeuge berichtet, zuvor über ein ihm zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist (…vgl. Mayr in KK StPO 2. Aufl. § 252 Rdn. 18;… Paulus in KMR, Stand Januar 1990, § 252 Rdn. 27, 29; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2).
- BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90
Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das …
Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5). - BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89
Zeugnisverweigerungsrecht einer Stieftochter
Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
Dies wäre erforderlich gewesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 3 StPO neben dem gesetzlichen Vertreter auch der Zeuge selbst zu belehren ist (BGHSt 21, 303; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 und 5). - BGH, 20.02.1987 - 2 StR 40/87
Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes - …
Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90
Derartige Tatsachen dürfen grundsätzlich nur dann in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wenn der Betroffene, über dessen Angaben der Sachverständige als Zeuge berichtet, zuvor über ein ihm zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist (…vgl. Mayr in KK StPO 2. Aufl. § 252 Rdn. 18;… Paulus in KMR, Stand Januar 1990, § 252 Rdn. 27, 29; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 und 2).
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO
Es soll gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf (BGHSt 10, 77; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4). - BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02
Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt …
Das Zeugnisverweigerungsrecht soll nur gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte, Aussage verwertet werden darf (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4). - BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04
Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO …
Das in § 252 StPO enthaltene Beweisverwertungsverbot soll gewährleisten, daß der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte bis zur Hauptverhandlung frei entscheiden kann, ob seine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden darf (vgl. BGHSt 10, 77, 78; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
- BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht …
Zwar ist ein verstandesunreifes Kind auch darüber zu belehren, daß es trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu seiner Vernehmung nicht aussagen muß (BGHSt 21, 303, 306; 23, 221, 223; BGH NStZ 1994, 43; BGH NStZ 1991, 295 f.).Art und Umfang der Zeugenbelehrung stehen vielmehr auch hier im pflichtgemäßen Ermessen des Richters (BGH NStZ 1991, 295, 296).
- OLG Rostock, 06.01.2015 - 20 RR 108/14
Ablehnung eines Sachverständigen im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit …
Auch der verstandesunreife Zeuge entscheidet mithin autonom darüber, ob er aussagen will (BGH NJW 1979, 1722; 91, 2432).Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Sachverständige das Kind sogar selbst - wenn auch rechtlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1991, 2432; NJW 1996, 206; NStZ 1997, 349) - vor Beginn der Untersuchung noch auf sein Recht hingewiesen hat, keine Angaben machen zu müssen, was belegt, dass der Gutachterin das Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Probandin sehr wohl bewusst gewesen ist.
- OLG Rostock, 06.01.2015 - 126 Js 16621/12
Befangenheit eines Sachverständigen bei Nichtbeachtung der Aussageunwilligkeit …
Auch der verstandesunreife Zeuge entscheidet mithin autonom darüber, ob er aussagen will (BGH NJW 1979, 1722; 91, 2432).Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die Sachverständige das Kind sogar selbst - wenn auch rechtlich unwirksam (vgl. BGH NJW 1991, 2432 ; NJW 1996, 206 ; NStZ 1997, 349 ) - vor Beginn der Untersuchung noch auf sein Recht hingewiesen hat, keine Angaben machen zu müssen, was belegt, dass der Gutachterin das Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Probandin sehr wohl bewusst gewesen ist.
- BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98
Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in …
Das war rechtlich fehlerhaft, wie sich aus § 52 Abs. 2 und 3 StPO ergibt (vgl. BGHSt 21, 303, 305;… BGHR StPO § 52 Abs. 3 Nr. 1 Verletzung 2 und 5; BGH NStZ 1991, 295). - BGH, 04.12.1996 - 2 StR 430/96 Selbst wenn die Kinder nicht das notwendige Verständnis im Sinne von § 52 Abs. 2 StPO dafür hatten, daß die Beschuldigten etwas Unrechtes getan haben könnten und ihre Aussage und Untersuchung zu einer Bestrafung beitragen könnten, durften sie doch selbst darüber entscheiden, ob sie aussagen wollten oder nicht (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
- BGH, 16.04.1991 - 5 StR 158/91
Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen: Belehrung eines Kindes
Denn abgesehen davon, daß das Landgericht infolge seines Versehens gar nicht geprüft hat, ob die Zustimmung der Ehefrau des Angeklagten als gesetzlicher Vertreterin der Zeugin Sarah O. nach § 52 Abs. 2 StPO erforderlich ist, enthebt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht von der Verpflichtung, auch den kindlichen Zeugen selbst über sein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und darauf dessen Aussagebereitschaft zu erkunden (vgl. BGHSt 21, 303; BGHSt 23, 221 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69];… BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2; BGH Urteil vom 22. Januar 1991 - 1 StR 624/90). - BGH, 08.11.1995 - 2 StR 531/95
Nichtrichterliche Vernehmungspersonen - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerung - …
Erst wenn sich nach Belehrung herausgestellt hätte, daß diese das Bewußtsein der Kinder überhaupt nicht erreicht, hätte die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ausgereicht (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 4).
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